Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-06-18
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-06-18
Wortprotokoll
Ich fange mit dem Antrag Vallender an, weil dieser der Kommission nicht vorgelegen hat. Ich darf noch einmal sagen, was es mit diesen 6 Prozent auf sich hat: Ich habe beim Eintreten gesagt, dass der Bundesrat dieses Expansionsgefäss bzw. dieses Ausgleichskonto vorschlägt, um Fehlschätzungen bei den Einnahmen oder zum Beispiel Mehrausgaben, die so nicht budgetiert gewesen sind, zu korrigieren. Damit wird an sich das, was faktisch geschieht, auf die Rechnung zurückgeführt, was etwas Objektives ist und nicht auf einer Schätzung fusst, die immer ein Element des Subjektiven in sich birgt. Dieses Expansionsgefäss ermöglicht es auch, dass allfällige Veränderungen oder Fehler nicht sofort korrigiert werden müssen und dass man keine "Hüst-und-Hott-Sparpolitik" machen muss.
Jetzt besteht natürlich die Gefahr, dass nichts geschieht, wenn dieses Expansionsgefäss immer grösser und grösser wird. Es gibt auch keine Vorschrift, in welchem Zeitrahmen, in wie vielen Jahren, diese Expansion wieder korrigiert werden muss. Wir haben deshalb gedacht, es brauche eine Notbremse, und der Ständerat und Ihre Kommission haben mitgemacht. Man könnte sich jetzt darüber streiten, wo diese Notbremse ansetzen muss; wir schlagen Ihnen 6 Prozent vor. Wenn der Stand im Expansionsgefäss 6 Prozent überschreitet bzw. wenn wir sozusagen mit 6 Prozent in der Kreide stehen, entspricht das bei einem Budget- bzw. Ausgabenvolumen von ungefähr 50 Milliarden Franken 3 Milliarden Franken. Also dürfen die Ausgaben bis zu 3 Milliarden Franken abweichen. Das ist doch ein ganz beachtlicher Betrag.
Die Idee dahinter ist, dass man mit einem Spezialverfahren reagieren muss, wenn sogar diese 3 Milliarden Franken missachtet werden. Was über diese 3 Milliarden Franken hinausgeht, muss man nicht gleich auf Null zurückführen, sondern unter diese 3 Milliarden Franken. Das ist also nicht so wahnsinnig hart, aber immerhin besteht hierzu eine Vorschrift, wonach der Bundesrat diese Überschreitung innerhalb von drei Jahren rechnen muss. Das ist etwas Objektives. Das Parlament ist an diesen Betrag gebunden. Aber das Parlament kann dann entscheiden, in welchen Schritten und in welcher Zeit es diesen Betrag abbauen will, wie der Abbau auf die drei Jahre aufgeteilt werden soll.
Frau Vallender ist dieses Gebundensein - nur bei dieser Notbremse, nicht für alles - verfassungsmässig zu wenig abgestützt. Der Bundesrat und unsere Rechtsdienste sind der Meinung, dass dem nicht so ist. Das muss ich vielleicht Herrn Maillard sagen: Auch wenn Sie den Antrag Vallender annehmen, bedeutet das natürlich keine Blankovollmacht, sondern es braucht auch eine gesetzliche Konkretisierung. Frau Vallender will eigentlich nichts anderes, als das, was wir Ihnen im Finanzhaushaltgesetz vorschlagen, in der Verfassung besser abstützen. So gesehen kann man nicht sagen, dass das des Teufels ist, sondern eine stärkere Abstützung dessen, was Ihnen der Bundesrat vorschlägt.
Im vorgelegten Artikel 126 der Verfassung mit der Ausgleichspflicht nach Absatz 4 - also mit der Kompensationspflicht - und mit Absatz 5, wo es heisst, das Gesetz regle die Einzelheiten, ist das, was Ihnen der Bundesrat als "Notbremse" vorschlägt, verfassungsmässig genügend abgestützt. Frau Vallender sagt natürlich, es gebe den Artikel über die Budgethoheit; aber diese ist schon jetzt eingegrenzt, einmal durch die Vorschriften der Verfassung überhaupt. Die Budgethoheit kann ja nicht bedeuten, dass man den Karren finanzpolitisch gesehen in den Sumpf fährt. Deshalb haben wir die geltende Verfassungsbestimmung, wonach das Budgetdefizit abzubauen sei; das ist eine Eingrenzung.
Weiter kann der Bundesrat heute schon dringliche Entscheide fällen. Das ist in der Verfassung nirgends [PAGE 785] abgestützt, ist nach Finanzhaushaltgesetz aber möglich. Sie können den Kopf schütteln, so viel Sie wollen, Frau Vallender! Das ist heute schon so, und wir sind der Meinung, dass man die Bestimmungen für die Schuldenbremse darauf abstützen kann.
Frau Vallender beantragt eine noch bessere Abstützung, die jedoch - immer natürlich unter gesetzlicher Konkretisierung - noch etwas weiter gehend ausgelegt werden könnte als diese "Notbremse". Wenn Frau Vallender dies mit den Übergangsbestimmungen vergleicht, ist dieser Vergleich insofern hinkend, als man bei solchen Bestimmungen immer mehr ins Detail geht - ich erinnere an die Mehrwertsteuer -, weil man ohne gesetzliche Konkretisierung schon handeln können muss. Deshalb ist es ja eine Übergangsbestimmung. Aber wir wollen uns nicht streiten: An sich unterläuft der Antrag Vallender die bundesrätliche Fassung nicht, er stützt ihn in diesem Sinne. Wir sind aber der Meinung, er sei unnötig, nicht zweckmässig, und es ist unnötig, eine Differenz zum Ständerat zu schaffen. Aber die Meinung ist an sich durchaus vertretbar.
Jetzt mache ich es ganz kurz mit der Stellungnahme zu den Minderheitsanträgen. Vorerst zur Minderheit II (Mugny) zu Absatz 2: Ich sagte am Anfang, alle seien sich über die grundsätzliche Stossrichtung einig. Ich entschuldige mich, wenn Herr Mugny damit nicht einig ist, und nehme ihn hier bewusst aus, muss aber feststellen, dass die Minderheit II (Mugny) in diesem Fall mit der heutigen Verfassung auch nicht einig ist, denn dort ist die Stossrichtung ja schon festgeschrieben. Aber auch das ist ein demokratisches Recht, wenn man es nur einhält.
Die Minderheit II (Mugny) sagt, man müsse zuerst schauen, was wir ausgeben wollten, und nachher nach Einnahmen suchen. Das entspricht nicht dem Verständnis der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates, weil es fast nicht möglich ist, so rasch nach Einnahmen zu suchen. Die Höchstsätze sind praktisch alle in der Verfassung festgeschrieben, und für eine Änderung braucht es Volk und Stände, auch für neue Steuern. Bei den Ausgaben ist es viel einfacher: Da können Sie mit Budgetbeschluss X Dinge ausgeben, aber bei zusätzlichen Einnahmen geht das nicht. Das ist eine strukturelle Asymmetrie. Das heisst, konkret müsste dieser Antrag dazu führen, dass mit der Zeit die Staatsquote und die Verschuldung wieder steigen; das widerspricht unserem Finanzleitbild und dem, was wir unter solidem Finanzgebaren verstehen. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit II (Mugny) abzulehnen.
Die Minderheit I (Hofmann Urs) will den Höchstbetrag streichen. Das heisst im Klartext: Wenn es kein Höchstbetrag ist, muss man fast ausgeben, was rechnerisch zum Vorschein kommt, auch wenn es gar nicht nötig ist. Das ist eine Verschlechterung der Wirkung des Instrumentes. In Absatz 3 kann das qualifizierte Mehr benutzt werden, um irgendwelche Ausgabenerhöhungen über den Plafond hinaus zu bestimmen, ohne dass eine ausserordentliche Situation besteht, und somit ist das Parlament eigentlich an nichts gebunden; es braucht nur 101 Stimmen. Das heisst, das Instrument degeneriert zu einem Instrument mit der Wirksamkeit der Ausgabenbremse, die Sie kennen, und die ist relativ wenig wirksam. Das bedeutet also, dass wir der Schuldenbremse jeden Biss nehmen. Natürlich sind Sie immer noch frei, jederzeit von einer ausserordentlichen Situation zu reden. Aber so einfach ist das natürlich nach aussen nicht, weil die Ausserordentlichkeit immerhin einem Begründungszwang unterliegt.
Noch zum Antrag der Minderheit II (Marti Werner) zu Absatz 4: Dieser Antrag unterscheidet sich von jenem der Minderheit I (Hofmann Urs) zu Absatz 4 nur insofern, als Herr Marti vom Höchstbetrag ausgeht. Dieser Antrag muss zur Abstimmung kommen, wenn Sie der Mehrheit zustimmen. Wenn Sie der Minderheit I zustimmen würden, würde sich der Antrag der Minderheit II selbstverständlich erübrigen. Der Antrag der Minderheit II (Marti Werner) hat für mich eine kuriose Asymmetrie und ist deshalb eigentlich eine Fehlkonstruktion.
Es wurde Folgendes gesagt: Wenn wir Überschüsse haben, sind Sie praktisch frei, noch mehr auszugeben, weil der Überschuss die Verschuldung nicht erhöht. Das müssen Sie nie abbauen. Wenn es hingegen schlecht geht, in der Rezession, ist die Lösung ein Äquivalent zu der des Bundesrates. Wenn Sie die Verschuldung statt den über dem Höchstbetrag liegenden Ausgabenbetrag abbauen müssen, heisst das, dass in der Phase des Überschusses keine Verschuldung abgebaut werden muss, auch wenn weniger auszugeben worden ist. So gibt es einfach weniger Schuldenabbau. Also wirkt die Bremse nicht. Hingegen wirkt sie in der Rezession, wenn wir Defizite haben. Das ist eigentlich das Umgekehrte zu dem, was Sie normalerweise immer wollen. Das ist der Grund dafür, dass wir meinen, man könne diesen Antrag getrost ablehnen. Er ist nicht völlig durchdacht, nicht völlig ausgereift.
Ihr zweites Element, dass man eben auch von den Einnahmen her kompensieren könnte, ist zwar richtig, aber im Prinzip können Sie das jederzeit tun. Wenn Sie also den Handlungsspielraum erweitern wollen, zum Beispiel zur Sanierung der AHV, und ein Mehrwertsteuerprozent beschliessen, geht das in die Schuldenbremse ein und gibt Ihnen auf der Ausgabenseite den Handlungsspielraum. Sie können also jederzeit mit Mehreinnahmen auch Mehrausgaben generieren. Deshalb ist auch dieses Instrument hier nicht nötig.
Das ist Grund dafür, dass ich Sie bitte, alle drei Minderheitsanträge abzulehnen. Beim Antrag Vallender würde ich es vorziehen, wenn Sie ihn ablehnen, aber er widerspricht an sich der bundesrätlichen Politik nicht.