Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-09-24
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-09-24
Wortprotokoll
Grundsätzlich ist man sich ja über alle Parteien und Räte hinweg einig, dass die Verlagerungspolitik eine Erfolgsgeschichte ist und dass wir sie weiterführen wollen. Was aber feststeht, ist, dass das quantifizierte Verlagerungsziel im Güterverkehrsgesetz weder als Zwischenziel erreicht werden konnte - das ist schon ein Faktum - noch dass das Ziel mit allen Massnahmen, die jetzt bestehen und die jetzt noch zusätzlich aufgegleist sind, bis zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels erreicht werden kann.
Die Zunahme der Mobilität war weit, weit grösser als seinerzeit eingeschätzt, und sie wird, wie die Perspektiven zeigen, auch in den kommenden zwanzig Jahren, was die Güter betrifft, teils bis zu 70 Prozent zunehmen. Das auch noch auf die Schiene zu befördern wird nach allen Einschätzungen von Wissenschaftern nicht möglich sein; deshalb auch die ablehnende Haltung des Bundesrates zu Ziffer 6b.
Ich kann mich hier dem Sprecher der Minderheit anschliessen. Ein Prüfauftrag wäre formal ein Postulat und nicht eine Motion. Zudem setzen Sie das in Zusammenhang mit der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels. Das Verlagerungsziel müssen wir als Zwischenziel 2011 und als Endziel zwei Jahre nach Fertigstellung der Neat erreichen. Der Gotthard-Strassentunnel wird frühestens 2025 saniert, auch nach der Version 2. Somit hat es nichts mit den heute bekannten und im Gesetz festgehaltenen Verlagerungszielen zu tun, die auf einen früheren Zeitraum ausgerichtet sind, da die Neat einige Jahre vor 2025 fertiggestellt sein wird.
Ich möchte auch betonen, dass das Verlagerungsziel nicht ein Gotthardziel ist, sondern das Verlagerungsziel betrifft den gesamten Verkehr von Grenze zu Grenze, den gesamten Alpenraum und somit nicht nur den Gotthard.
Noch ein Argument, warum der Bundesrat, in Übereinstimmung mit der Minderheit Ihrer Kommission, auch die Ablehnung von Ziffer 6a beantragt. Es ist so, wie Herr Fluri sagte: Heute haben wir international strenge und abgestimmte Vorschriften, und im Landverkehrsabkommen hat sich die Schweiz verpflichtet, im Bereich der Gefahrguttransporte Vorschriften anzuwenden, die gegenüber jenen der EU gleichwertig sind. Wenn wir darüber hinausgehende Vorschriften anwenden, kommen wir sehr oft in Konflikt mit den internationalen Abkommen.
Im Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir Gefahrguttransporte zu einem grossen Teil auf der Schiene abwickeln, dass das aber auch nicht ungefährlich ist. Wir haben Gefahrguttransporte, die mitten durch mehrere Städte hindurchführen, durch dichtbesiedeltes Gebiet. Ich habe deshalb auch regelmässig Besuch von den jeweiligen Regierungen, die hier natürlich auch den Schutz ihrer Bevölkerung im Auge haben. Deshalb sind weiteren Verlagerungen von Gefahrguttransporten auf die Schiene - damit eben oft mitten durch Städte hindurch - Grenzen gesetzt; da sind die Risiken abzuwägen. Wir meinen daher, dass die Schweiz im Bereiche der Gefahrguttransporte auf der Schiene in einer sehr guten Situation ist, dass das massgeblich von den jeweiligen Risikoeinschätzungen abhängig ist und natürlich schlussendlich von den Preisen, welche Unternehmen zu bezahlen haben.
Ich bitte Sie daher, der Minderheit Ihrer Kommission zu folgen.