Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-09-24
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-09-24
Wortprotokoll
Es scheint ein emotionales Thema zu sein. Für den Bundesrat ist wichtig: Die Schäden an den Fanzügen haben wirklich ein Ausmass angenommen, das man nicht einfach tolerieren kann. Da sind sich, glaube ich, alle einig. Bisher mussten das vor allem die SBB, die Bahnunternehmen oder damit die Allgemeinheit zahlen. Deshalb haben wir im Bundesrat schon für diese Legislatur gesagt, dass wir uns Massnahmen überlegen wollen, die man gegen diese Beschädigungen ergreifen kann. Es ist deshalb derzeit tatsächlich eine Vernehmlassung zum Personenbeförderungsgesetz am Laufen. Sie ist, glaube ich, noch etwa vierzehn Tage am Laufen. Wir werden Ihnen somit dann im ersten, zweiten Quartal des nächsten Jahres die Vorlage zustellen. Insofern rennt die Motion offene Türen ein.
Herr Reimann, Sie haben Recht, dass das im Prinzip dem entspricht, was schon aufgegleist ist. Es werden aber natürlich viele Motionen und Postulate eingereicht, obwohl wir eigentlich schon am Arbeiten sind. Ich bin froh, dass die Bundesverwaltung und der Bundesrat ab und zu schneller sind als Sie im Parlament und wissen, was Sie beschäftigt, wenn die Arbeiten schon am Laufen sind. Es ändert nichts, ob Sie die Motion ablehnen oder nicht. Wir werden diese Vorlage bringen, denn sie findet auch bei den Vernehmlassungsteilnehmern, soweit ich es bis jetzt gehört habe, ein offenes Ohr. Zur ersten Motion habe ich deshalb keine "strong feelings", dafür aber zur zweiten.
Die zweite Motion Ihrer SiK lehnt der Bundesrat klar ab, nicht weil er Gewalt bei Sportanlässen nicht als Problem erachten würde, sondern weil gerade hier eben die Kompetenzen klar zugewiesen sind. Die Kompetenzen für Gerichtsverfahren oder Einsätze von Polizeikräften liegen gemäss Verfassung bei den Kantonen. Dem Bund steht es nicht zu, in die Organisationsautonomie der Kantone einzugreifen. Das würde er aber tun, wenn er den Kantonen vorschreiben würde, wie und bezüglich welcher Delikte sie ihre juristischen und polizeilichen Ressourcen primär einzusetzen hätten. Das geht nicht, das ist Sache der Kantone! Es ist auch Sache der Kantone, weil es in den Beratungen zur Strafprozessordnung, die ja erst kürzlich vom Parlament verabschiedet wurde, ein zentrales Anliegen auch des Parlamentes war, zwar einheitliche Verfahrensregeln zu erlassen, den Kantonen bei der Organisation ihrer Strafbehörden aber grösstmögliche Autonomie einzuräumen.
Gerade hier weisen die Kantone meines Erachtens zu Recht darauf hin, dass aufgrund der geltenden Rechtsgrundlagen gewalttätige Personen bei Sportveranstaltungen durchaus in gewissen Kantonen besonders raschen Verfahren unterliegen. Es wurde gesagt: Der Kanton St. Gallen kennt eine solche Praxis bereits seit zehn Jahren. Das stützte sich auf das kantonale Strafprozessrecht und stützt sich jetzt seit 2011 auf das schweizerische Strafprozessrecht. Wir wissen von anderen Kantonen, dass sie sich ähnliche Mittel, ähnliche Schnellverfahren für gewisse Delikte überlegen, dass es in vielen Kantonen aber auch an der Verfügbarkeit personeller Mittel scheitert. Denn das bedingt natürlich genügend Polizeikräfte, genügend Staatsanwälte und Staatsanwältinnen in den Sportstadien und Kapazität an Zwangsmassnahmen und bei den Gerichten. Das sollten wir wirklich den Kantonen, den kantonalen Parlamenten, die auch die Budgets für diese Organisation bestimmen, überlassen und nicht eingreifen.
In materieller Hinsicht wäre es unseres Erachtens auch falsch, nur für den Bereich von Sportdelikten - und dann noch eingeschränkt auf Fussballdelikte - jetzt solche Verfahren vorzusehen. Es kämen mir dann schon auch noch ein paar andere Delikte in den Sinn, bei denen ich meine, der Staat hätte hier gleichfalls ein Interesse an schnellen Verfahren, nicht nur bei Fussballhooligans.
Deshalb beantragen wir diese Motion zur Ablehnung. Es ist Sache der Organisationsautonomie der Kantone, Sache der Ressourcen der Kantone. Ein Deliktskatalog wäre ein Eingriff in die Kompetenz der Kantone, deshalb sind wir der Meinung, dass das zu weit geht und die verfassungsmässigen Rechte der Kantone unnötig beschneiden würde.
[VS]