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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2012-09-24

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-24

Wortprotokoll

12.3017

[VS]

Antrag Reimann Lukas

Ablehnung der Motion

Schriftliche Begründung

Die Motion kommt zu spät und ist überflüssig. Es läuft noch bis Oktober 2012 ein Vernehmlassungsverfahren zu einer ausgearbeiteten Vorlage "Fanzüge. Änderung des Personenbeförderungsgesetzes" des Bundesamtes für Verkehr. Dort werden genau diese Punkte angesprochen, und es gibt bereits zahlreiche Rückmeldungen verschiedenster Seiten auf diese Vorlage. Bevor mit neuen Motionen in den bereits laufenden Prozess eingegriffen wird, sollten das Vernehmlassungsverfahren und der weitere Verlauf der Vorlage abgewartet werden. Alles andere wäre übertriebener und voreiliger Aktivismus. Zudem lässt die vorliegende Motion die wichtigsten Punkte komplett offen und bietet keine Antworten darauf: Ab wann soll jemand ausgeschlossen werden können? Wer ist für den Ausschluss zuständig? Wie will man das durchsetzen? Sollen in Zukunft Tausende von Polizisten bei allen Zugeingängen Personenkontrollen durchführen, um Einzelpersonen von der Mitfahrt auszuschliessen? Sollen einzelne Fangruppierungen generell vom Bahnverkehr ausgeschlossen werden? Es bestehen grosse Zweifel an der Praktikabilität und Realisierbarkeit. Weiter läuft die Motion unter dem Titel "Gewalt an Sportanlässen". Auch wenn dies im Motionstext nicht explizit erwähnt wird, so zielt die Vorlage insbesondere auf Sportfans, Ultras und Fan-Extrazüge. Die jährlichen Mehrkosten der SBB für Sachbeschädigungen fallen allerdings nur zu einem sehr kleinen Teil im Zusammenhang mit Sportanlässen an. Für die überwältigende Mehrheit der Sachbeschädigungen in den Zügen sind nicht Sportfans verantwortlich, sondern Vandalen und Chaoten, welche gar nichts mit Sportveranstaltungen zu tun haben. Diese können und sollen schon heute strafrechtlich belangt und hart bestraft werden. Vandalen vorgängig vom Zugverkehr auszuschliessen ist reines Wunschdenken, weil vorgängig gar nicht bekannt ist, wer randalieren wird. Diese Motion bringt Bürokratie und eine einseitige Stigmatisierung von Fans, aber keine Sicherheit. Im Gegenteil: Wenn Personen von Fan-Extrazügen ausgeschlossen werden, reisen diese mit Regelzügen oder Autos an. Das ist nicht [PAGE 1611] kontrollierbar und ein Sicherheitsrisiko. Es brächte eine Verlagerung des Problems, bestimmt aber keine Besserung.

[VS]

Proposition Reimann Lukas

Rejeter de la motion

[VS]

[VS]

12.3018

[VS]

Antrag Reimann Lukas

Ablehnung der Motion

Schriftliche Begründung

Kantone sind heute frei, Schnellgerichte einzurichten und andere Massnahmen zu treffen, um die rasche Beurteilung von Straftaten bei verschiedensten Gelegenheiten herbeizuführen. Der Kanton St. Gallen kennt seit bald zehn Jahren diese Praxis. Die Motion zielt aber einseitig auf Fans von Sportmannschaften. Es ist mit den Grundrechten nicht vereinbar, eine Lex specialis eindimensional nur gegen Sportfans zu schaffen. Wenn schon ein derart weitgehender Eingriff in die Kompetenzen der Kantone - welcher wohl eine Verfassungsänderung zur Folge hätte - beschlossen werden soll, dann sollte er auch schwerwiegendere Delikte (z. B. Drogendelikte und Diebstähle, Kriminaltourismus) mit einbeziehen. Es ist nicht ersichtlich, warum einzig bei Sportveranstaltungen eine rasche Beurteilung strafbaren Verhaltens vonnöten ist. Die Motion widerspricht dem Verhältnismässigkeitsprinzip, dem Gleichheitsgebot und dem Föderalismus (insbesondere Artikel 123 Absatz 2 der Bundesverfassung) diametral. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum der Bund genau hier in die Kompetenzen der Kantone derart massiv eingreifen sollte.

[VS]

Proposition Reimann Lukas

Rejeter de la motion

[VS]

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Wir führen eine gemeinsame Debatte über die beiden Motionen.