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Bangerter Käthi · Nationalrat · 2001-06-18

Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-18

Wortprotokoll

In der Eintretensdebatte habe ich bereits darauf hingewiesen, dass die Bundesversammlung bei ausserordentlichen Entwicklungen, die vom Bund nicht gesteuert werden können, bei der Verabschiedung des Voranschlages oder seiner Nachträge den Höchstbetrag erhöhen kann, wenn der zusätzliche Zahlungsbedarf mindestens 0,5 Prozent des ursprünglichen Höchstbetrages erreicht.

Der Antrag der Minderheit Hofmann Urs will diese Korrektur zusätzlich bei der Genehmigung der Staatsrechnung einführen. Dieser Zusatz ist jedoch nicht notwendig, weil das Parlament bei den Budgetnachträgen ausgabenseitig bereits die Möglichkeit hat, zum Beispiel auf einen plötzlichen Konjunktureinbruch oder auf Zahlungsspitzen zu reagieren. Bei der Staatsrechnung werden die Einnahmen selbstverständlich immer nachkalkuliert und wenn nötig korrigiert. Der Konjunkturfaktor wird dann entsprechend stärker gewichtet, was zu einem höheren Ausgabenplafond führen könnte. Die notwendige Flexibilität ist somit vorhanden. Eine Ausnahmeregelung braucht es nicht.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die FDP-Fraktion, den Antrag der Minderheit Hofmann Urs abzulehnen.