Bischofberger Ivo · Ständerat · 2012-09-10
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-10
Wortprotokoll
Die UREK-SR hat den Beschlussentwurf zur Genehmigung der Änderungen vom 4. Juni 2004 zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen, kurz: das Übereinkommen von Espoo, eingehend beraten und beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und den vorliegenden Bundesbeschluss in den Artikeln 1 und 2 zu genehmigen. Der Nationalrat hat den Entwurf des Bundesrates in der vergangenen Sommersession in der Gesamtabstimmung mit 104 zu 70 Stimmen ebenfalls angenommen. Die Konvention wurde am 25. Februar 1991 in Espoo, Finnland, unterzeichnet und legt fest, wie in Europa länderübergreifend informiert und konsultiert wird, wenn ein Staat ein Projekt realisiert, welches erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen zeitigt. Die Schweiz ratifizierte das Übereinkommen sodann 1996.
Mit dem Übereinkommen werden vor allem zwei Dinge berücksichtigt: Erstens wird sichergestellt, dass bei entsprechenden Vorhaben überhaupt eine Umweltverträglichkeitsprüfung, eine UVP, durchgeführt wird. Zweitens garantiert das Abkommen, dass das betroffene Nachbarland über das Vorhaben informiert und dazu konsultiert wird und dass die Ergebnisse der Konsultation auch entsprechend gewürdigt werden.
Wie Frau Bundesrätin Doris Leuthard in der vergangenen Sommersession im Nationalrat ausführte, machen erstens bei diesem Übereinkommen bereits 45 Staaten mit, darunter alle Nachbarländer der Schweiz. Zweitens hat man mit dieser Konvention gute Erfahrungen gemacht, denn es gibt Projekte, bei welchen der grenzüberschreitende Kontakt und Austausch wichtig sind und die wir ohne Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn gar nicht hätten aufgleisen und realisieren können. Drittens haben Deutschland, Frankreich und Österreich, die heute zur Diskussion stehen, die Anpassung des Übereinkommens bereits ratifiziert, um in Zukunft mit klaren Spielregeln agieren zu können. Mit der nun zur Diskussion stehenden Ergänzung des Übereinkommens erhalten unsere Nachbarländer konkret die Möglichkeit, auch zu neuen Papier- und Kartonfabriken sowie zur Demontage von Atomanlagen Stellung nehmen zu können, sofern sich diese Bauten und Anlagen in Grenznähe befinden.
Es liegt in der Natur der Sache, dass sich die Schweiz einmal auf der Seite des Projektanten und ein anderes Mal auf der Seite des konsultierten Staates befindet. In den fünfzehn Jahren seit Inkraftsetzen des Übereinkommens hat die Schweiz zu zehn Vorhaben aus dem Ausland Stellung genommen, und ebenfalls zehnmal hat ein anderer Staat zu Schweizer Projekten Stellung bezogen.
In Würdigung aller Aspekte kann durchaus von einem ausgewogenen und für unser Land mitunter vorteilhaften System gesprochen werden. Die Liste der Projekte stellt eine massvolle und vor allem sinnvolle Erweiterung dar, weil sie Anlagen betrifft, die erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen haben könnten. So müssen die Projektierenden die Auswirkungen auf die Umwelt in einem Bericht aufzeigen und die Nachbarstaaten entsprechend informieren.
Abschliessend darf ich auch darauf hinweisen, dass die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, die BPUK, mit Schreiben vom 30. August 2012 an die Mitglieder unserer UREK explizit bestätigt, dass sie das Espoo-Übereinkommen begrüsst, denn: "Der Vorlage ist aus staatsvertraglicher sowie inhaltlicher Sicht nichts zu entgegnen."
Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen unsere UREK einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und den vorliegenden Beschlussentwurf zu genehmigen.