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Engler Stefan · Ständerat · 2012-09-20

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-20

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident des Verwaltungsrates der Rhätischen Bahn. Ich möchte Kollege Imoberdorf dafür danken, dass er diesen Minderheitsantrag aufrechterhalten hat, damit die Diskussion darüber überhaupt stattfinden kann.

Ich möchte einräumen, dass es auch aus Sicht der Rhätischen Bahn eine schwierige Frage ist, ob das jetzt der Eisenbahnunternehmung und dem Betrieb der Eisenbahn zugutekäme oder nicht, wenn der Autoverlad an der Vereina und am Lötschberg ins Nationalstrassennetz aufgenommen würde. Es gibt Gründe dafür - in beiden Fällen geht es um die Verlängerung einer bestehenden Nationalstrasse. Beim Vereinaverlad geht es um die A28, die bis zum Verladeterminal reicht. Es würde damit die Verbindung bis ins Unterengadin geschaffen, und Nord- und Südbünden würden miteinander verbunden. Immerhin ist es ein prüfenswerter Vorschlag mit potenziell interessanten Perspektiven für die Bahnunternehmung, unter gewissen Voraussetzungen und Bedingungen.

Ich möchte jetzt weniger den verkehrspolitischen Aspekt beleuchten und auch nicht die Frage beantworten, ob alle Kriterien, wie sie im Sachplan zugrunde gelegt worden sind, erfüllbar sind oder nicht. Ich möchte vielmehr etwas zu den beiden Verkehrssystemen und zur Abhängigkeit voneinander bzw. zu den Schnittstellen ausführen.

Über die Fabi-Vorlage werden wir wahrscheinlich im Dezember hier sprechen. Mit dieser Vorlage werden bekanntlich die Privatbahnen bezüglich der Infrastrukturfinanzierung mit den SBB gleichgestellt. Insofern könnte man sich als Bahnunternehmung oder auch als Kanton sagen: Ob das nun aus der Strassenkasse oder aus Mitteln des öffentlichen Verkehrs finanziert wird, kann uns gleichgültig sein. Im Unterschied zur Fabi-Vorlage besteht ja der Reiz der Nationalstrassenfinanzierung für das Unternehmen darin, dass auch der Betrieb des Autoverlads und damit das Angebot und das Rollmaterial mit eingeschlossen wären. Dabei ist allerdings in die Waagschale zu werfen, dass in diesen gemeinsam benutzten Infrastrukturen - ich nehme an, das ist beim Lötschberg gleich wie bei der Vereina - immer der Schienenpersonenverkehr erste Priorität haben muss und haben soll. Der Netzgedanke sowie die Abhängigkeiten und Anschlüsse für einen attraktiven öffentlichen Personenverkehr dürfen in keinem Fall tangiert werden.

Ungeachtet der Diskussion zur Aufnahme des Vereinatunnels ins Nationalstrassennetz steht jedenfalls die Rhätische Bahn vor diversen Herausforderungen zur langfristigen und nachhaltigen Finanzierung genau dieser Verladeinfrastruktur, des Rollmaterials und auch des Betriebs des Autotransports.

Unter der Rahmenbedingung - sage ich jetzt -, dass der Personenverkehr immer den wichtigeren Teil dieser Bahninfrastruktur darstellen muss, ist es für die Unternehmungen entscheidend, dass folgende Randbedingungen erfüllt sind, sollte man die Aufnahme dieser Anlagen in das Nationalstrassennetz beschliessen: Die Eigentumsverhältnisse an diesen Anlagen dürften nicht ändern, weil - ich habe es gesagt - nicht der Autoverlad im Vordergrund steht, sondern der Personenverkehr. Die Betriebshoheit und damit auch die Angebotsgestaltung müssten klar bei den Bahnunternehmungen liegen; das Betriebsrisiko für den Autoverlad müsste dann wenn schon durch die Nationalstrassenkasse getragen werden. Ich würde auch die Voraussetzung an die Übernahme ins Nationalstrassennetz knüpfen, dass künftige Investitionen in die Infrastruktur und damit auch ins Rollmaterial abgegolten werden.

Sie erkennen also aus meinen Ausführungen: Es ist für uns als Bahnunternehmung eine schwierige Frage, ob das für uns letztlich positiv oder negativ ist. Es gibt auch verschiedene negative Aspekte, aber es ist immerhin prüfenswert und diskutabel.