Fehr Mario · Nationalrat · 2001-06-18
Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-18
Wortprotokoll
Es geht unseres Erachtens eben gerade darum, dass keine Hüftschüsse erfolgen, Herr Tschuppert. Deshalb sind wir für diese leichte Verschärfung des Gesetzes. Wir glauben, dass der Rat damals in Lugano, als es sich zwar knapp, aber immerhin für die Variante der heutigen Kommissionsminderheit entschied, richtig handelte.
Es ist ja in der Schweiz - wie in fast keinem europäischen Land - sehr einfach, die Waffe vom einen auf den anderen zu übertragen. Es braucht keine Meldepflicht, es braucht keinen Waffenpass. Diese Übertragung ist unseres Erachtens viel zu einfach. Das hat auch der Nationalrat erkannt, indem er in Lugano, auch gegen den Widerstand von Herrn Tschuppert, beschlossen hat, eine Motion der Sicherheitspolitischen Kommission zu überweisen, die Missbräuche im Bereich der Waffenübertragung unterbinden soll.
Wenn es aber schon einfach ist, Waffen zu übertragen, dann sollte es mindestens schwierig sein, Waffen überhaupt erst zu erwerben. Was wir fordern, ist nicht mehr und nicht weniger, als dass jemand, der aufgrund eines Verbrechens verurteilt worden ist, keinen solchen Waffenerwerbsschein erhalten kann.
Herr Tschuppert, das Strafgesetzbuch unterscheidet ja zwischen Übertretungen, Vergehen und Verbrechen. Das Strafgesetzbuch muss nicht neu geschrieben werden, sondern es umschreibt die Verbrechen als diejenigen Tatbestände, die die schwersten sind. Dieses Parlament hat entschieden, welche Delikte als Verbrechen zu beurteilen sind und welche Delikte eben bloss Vergehen oder Übertretungen sind. Verbrechen sind diejenigen Delikte, die mit Zuchthaus bestraft werden können. Was mit Zuchthaus bestraft werden kann, ist kein Bagatelldelikt. Wer ein Delikt verübt, das kein Bagatelldelikt ist, soll unseres Erachtens auch keine Waffe erwerben können.
Ich verstehe diesen massiven Widerstand gegen diese kleine Korrektur nicht. Ich glaube, es geht tatsächlich um grundsätzliche Interessen; es geht darum, die Bürgerinnen und Bürger vor denjenigen zu schützen, die eine Waffe erwerben können und die das nicht tun können sollten. Es geht mithin um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Wenn es aber um die Sicherheit geht, Herr Tschuppert, dann wollen wir nicht bis zur nächsten Gesetzesrevision warten und schon gar nicht bis zur übernächsten.
Wir wollen uns nicht auf Fahrpläne und auf Versprechen verlassen, wir wollen Taten sehen. Wer ehrlich ist, wer kein Verbrechen verübt - unsere Schützinnen und Schützen verüben keine Verbrechen -, hat von dieser Regelung nichts zu befürchten.
Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.