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Gross Andreas · Nationalrat · 2012-12-04

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-04

Wortprotokoll

Ich möchte mich nur noch zu drei Aspekten äussern:

1. Von verschiedener Seite ist Goethe zitiert worden. Es stimmt, dass Goethe eine politisch viel inspirierendere Quelle ist, als viele sich bewusst sind. Aber das Zitat, das alle eint und das sehr prophetisch war, weil es auf ein Verständnis von direkter Demokratie hinweist, das uns eigen ist, besagt, dass die beste Regierung jene sei, die das Volk lehrt, sich selber zu regieren. Damit sind vielleicht Balthasar Glättli und Hans Fehr einverstanden.

2. Wir sagen immer, die direkte Demokratie sei das Herz und der Kern unserer politischen Identität und der Besonderheit unseres politischen Systems. Aber was auffällt: Wir haben ganz unterschiedliche Verständnisse von dieser direkten Demokratie. Das muss uns vielleicht zu denken geben. Dass wir im Kern so unterschiedliche Interpretationen haben, ist eigentlich eine Schwäche, denn jene, die sagen, die Volkswahl sei der Gipfel der direkten Demokratie, verkennen eine ihrer zentralen Besonderheiten, welche ihre Gründer und Entwickler immer besonders betont haben. Karl Bürkli zum Beispiel, ein Zürcher, der ein Pionier der Oppositionsbewegung zwischen 1860 und 1890 war, die die direkte Demokratie mit erkämpft hat, hat diese Besonderheit betont und darauf hingewiesen, dass eine Volkswahl des Bundesrates im Kern etwas genuin anderes ist als die direkte Demokratie. Er hat gesagt, dass sich das Volk weit eher irrt und weit eher verführt werden kann, wenn es um Personen geht, als wenn es um die Beurteilung von Sachen, um Abstimmungen über Gesetze geht. Dies aus "dem einfachen Grunde, weil Herz und Nieren einer Person unendlich schwieriger zu prüfen sind als der Kern einer Sache", das heisst der Sinn und Geist eines Gesetzes.

Diese Begründung, dass die viel ältere Wahl von Personen eigentlich eine Begrenzung der Demokratie sei und dass die Sachlogik eines Gesetzes einfacher zu verstehen sei, weist auf den Kern der direkten Demokratie hin. Es geht um die Sache und nicht um die Person; dazu wäre vielleicht eine vertiefte Diskussion wichtig.

3. Das entscheidende Argument der Mehrheit - weshalb wir finden, dass eine Schwächung des Parlamentes das institutionelle Gefüge in der Schweiz zuungunsten der Demokratie verschieben würde - ist dasjenige, dass zur Demokratie auch Institutionen gehören, die sich gegenseitig bremsen und zähmen. Es ist nicht so, dass im Kanton Zürich z. B. die Direktwahl der Regierung keine Konsequenzen in Bezug auf deren Verhältnis zum Parlament gehabt hätte. Vor 112 Jahren, als die erste Initiative zum Thema hier im Haus diskutiert wurde, hat ein Zürcher gegenüber einem Befürworter der Volkswahl argumentiert und einen freisinnigen Regierungsrat zitiert, wie dieser damals mit dem Kantonsrat umging. Er hatte gesagt: "Meine Herren Kantonsräte, heute" - wo die Regierung direkt gewählt ist - "sind die Dinge anders, heute sind wir nicht mehr von Ihnen" - den Parlamentariern - "abhängig, wir kümmern uns nicht um Ihre Einrede!" (AB 1900 N 323) Das heisst, dass sich auch in den Kantonen die Kraft der Macht zugunsten der Regierung verstärkt hat. Das war einer der Gründe, weshalb in einigen Kantonen in den letzten zwanzig, dreissig Jahren Verfassungsrevisionen stattgefunden haben, um diese Verschiebung des Gewichts wieder zu korrigieren.

Wir von der Mehrheit der Kommission glauben nicht, dass der Schweiz eine solche Verschiebung guttun würde, und bitten Sie deshalb, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.

[VS]

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