Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-12-04
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-04
Wortprotokoll
Mit der CVP/EVP-Fraktion lehne ich diese Initiative ab, und zwar insbesondere aus den folgenden vier Gründen:
1. Die Vertreter der Initiative behaupten, es gehe um eine Komplettierung der Volksrechte. Mit einer Volkswahl des Bundesrates sei dieser direkt dem Volk verpflichtet. Diese Argumentation verkennt, dass der Bundesrat primär dem Land und dem Volk verpflichtet ist und dass sein Handeln der Kontrolle des Parlamentes untersteht. Die Erfüllung des bundesrätlichen Auftrags wird daher besser gewährleistet, wenn das Wahlorgan die Vereinigte Bundesversammlung ist, die ihrerseits aus demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Kantone besteht. Mit einer Volkswahl des Bundesrates würde das verfassungsmässige Kompetenz- und Kontrollgefüge zwischen Parlament und Bundesrat zugunsten der Exekutive verschoben. Das Parlament als Volksvertretung würde geschwächt, was eine Schwächung und sicher nicht eine Stärkung dieser demokratischen Institution zur Folge hätte.
Wir haben die weltweit einmalige Situation, dass das Volk über Sachfragen und Gesetzesvorlagen abstimmen kann. Bei einer Volkswahl des Bundesrates könnten Abstimmungen leicht zu Vertrauensfragen für den zuständigen Departementschef werden, was keineswegs sachdienlich wäre.
2. Wollen wir Bundesräte, die dauernd im Wahlkampf sind? Ich will das nicht. Ein Bundesrat, der während vier Jahren schweizweit permanent Wahlkampf betreiben muss und so vermehrt als Wahllokomotive für seine Partei eingesetzt wird, dürfte sich höchstens noch auf seine eigenen Departementsgeschäfte konzentrieren können, aber keine Zeit mehr für die Regierungsgeschäfte haben. Einzelprofilierung und nicht Kollegialisierung wäre die Folge. Der Bundesrat als Kollegialbehörde würde geschwächt. Das ist weder im Interesse des Landes noch zum Wohle des Volkes.
Und welcher Bundesrat möchte schon gerne Quotenbundesrat sein? Heute nehmen die Bundesversammlung und zuvor, bei den Nominationen, die Fraktionen ohne Quotenregelung Rücksicht auf Sprachregionen und Landesgegenden.
3. Was auf Kantons- und Gemeindeebene problemlos funktioniert, ist nicht ohne Weiteres auf Bundesebene zu übertragen. Wir haben auf Bundesebene das Zweikammersystem, und es ist ein grosser Unterschied, ob ein Wahlkampf in einem Kanton oder in 26 Kantonen betrieben werden muss. Ein gesamtschweizerischer Wahlkampf um einen Bundesratssitz bedingt enorme finanzielle Mittel sowie eine hohe Präsenz in den Medien. In der Kommission wurden denn auch bereits Transparenzbestimmungen zu den Wahlkampfkosten diskutiert, wie sie denn auch im Antrag der Minderheit III (Glättli) enthalten sind.
Sicher wäre der Einfluss der Medien auf die Bundesratswahl ungleich grösser als heute. Letztlich hätten es die Medien als vierte Gewalt im Staat in der Hand, wie sich unsere Landesregierung zusammensetzt.
4. Das ist eigentlich die primäre Frage, die gestellt werden muss: Besteht Handlungsbedarf? Hat das geltende Wahlverfahren Mängel oder gar gravierende Defizite? Braucht es eine Änderung? Diese Fragen müssen klar verneint werden. Unser Wahlsystem hat sich bewährt. Es ist der beste Garant für eine stabile, repräsentative Regierung und gewährleistet die richtige Balance zwischen Regierung und Parlament. Wir brauchen nicht mehr Action und Spektakel bei Bundesratswahlen. Wir brauchen das Vertrauen der Bevölkerung und einen Bundesrat, der als Kollegialbehörde die Interessen des Landes und seiner Bevölkerung wahrnimmt.
Die Initiative hätte gravierende Nachteile für das Funktionieren unserer Institutionen wie für den Zusammenhalt in [PAGE 1997] unserem Land und ist deshalb dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.