Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2012-12-04
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-04
Wortprotokoll
Meine Motivation, zu diesem Traktandum überhaupt zu sprechen, ist mehr im Gegenvorschlag gemäss Minderheit II als in der Initiative begründet.
Aufgrund von Artikel 175 der Bundesverfassung und Artikel 101 des Parlamentsgesetzes ist es auf den ersten Blick durchaus legitim, der Initiative der SVP einen Gegenvorschlag gemäss Antrag der Minderheit II entgegenzustellen, einen Gegenvorschlag, der zwar die Volkswahl ablehnt, dafür aber eine neun Mitglieder zählende Landesregierung fordert. Diese Idee ist als solche überhaupt nicht neu, aber sie ist sehr wohl auch eine Diskussion wert. Die Frage stellt sich aber: Ist sie als Gegenvorschlag geeignet?
Stellen wir uns einmal vor, der Souverän würde mit einem doppelten Ja sowohl die Initiative der SVP als auch den Gegenvorschlag gemäss Minderheit II annehmen. Dann müsste die Stichfrage entscheiden. Im Klartext: entweder sieben Bundesräte durch Volkswahl oder neun nach dem bisherigen, aber modifizierten System. Die beiden Modelle widersprechen sich sowohl im Wahlsystem als auch in der Anzahl Bundesräte. Man kann beide Modelle sehr gut begründen, aber einzeln und nicht als Entweder-oder. Den Bürgerinnen und Bürgern mit einem solchen Gegenvorschlag in einer Abstimmung Kraut und Rüben vorzusetzen, erachte ich als staatspolitisch zumindest fragwürdig. Ich werde den Verdacht nicht ganz los, dass man damit legal und auch ein wenig schlitzohrig vor allem die Initiative bekämpfen will. Ein Gegenvorschlag hat den Zweck, einer Initiative etwas entgegenzustellen, das deren inhaltliches Anliegen in einem gewissen Mass auch aufnimmt. Das ist beim Minderheitsantrag II nur sehr bedingt der Fall, nicht in der Hauptsache, nämlich bezüglich des Wahlsystems.
Kollega Pfister hat es von hier aus nicht gewagt, sich mit Herrn Luzius Mader in der Sache anzulegen, wohl eher aus Respekt vor der Person als vor der Sache, auch in der Wahrung des Respekts vor der hohen rechtspolitischen Intelligenz von Herrn Professor Mader. Der staatspolitische gesunde Menschenverstand sagt mir, dass hier zwar die [PAGE 1998] Einheit der Materie gewahrt ist, aber die Grundidee und der Zweck eines Gegenvorschlages nicht erfüllt sind. Deshalb glaube ich, dass hier Herr Mader ausnahmsweise einmal nicht Recht hat - mit der Betonung auf "ausnahmsweise".
Zum Schluss: Ich lehne sowohl die Initiative wie auch alle Minderheitsanträge ab.