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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2012-12-12

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-12-12

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zu den Artikeln 7 und 7c, zu den Pflichten der versicherten Person und zur Mitwirkung des Arbeitgebers. Die Grünen bitten Sie um Unterstützung der Minderheit Schenker Silvia, welche, wie auch der Bundesrat, verlangt, dass ein Arbeitgeber eingeladen ist, bei Massnahmen im Rahmen von Frühintervention oder Frühintegration das Arbeitsverhältnis nicht ohne Rücksprache mit der IV-Stelle zu kündigen. Ich möchte hier noch einmal aufmerksam machen auf das Wording: Der Arbeitgeber ist eingeladen, nicht verpflichtet. Das ist ein Minimum an Engagement, das für die Arbeitgeberseite vorausgesetzt werden darf, und es ist eigentlich fast schon eine Schande, dass dieses Minimum von Gesetzes wegen eingefordert werden muss.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Schenker Silvia zuzustimmen.

Bei Artikel 14a bitten wir Sie um Unterstützung der Mehrheit, welche dem Bundesrat folgt und festlegt, dass Integrationsmassnahmen mehrmals gesprochen werden können. Die Minderheit Ingold schränkt die Möglichkeit der Wiederholung von Integrationsmassnahmen ein und spezifiziert sie, was für gewisse Fälle bewirken kann, dass erfolgversprechende Integrationsmassnahmen nicht finanziert werden können. Eine solche Einschränkung mag auf dem Papier vordergründig Sinn machen, in der Praxis wird sie sich aber nicht bewähren und läuft dem Integrationsgedanken zuwider.

Sie wissen bereits, dass es sich hier, bei dieser Gruppe von Betroffenen, vor allem um chronisch psychisch kranke Menschen mit einem wellenförmigen Krankheitsverlauf handelt. Es ist eben durchaus möglich, dass es Sinn macht, auch nach mehr als einem Jahr noch Integrationsmassnahmen zu finanzieren, auch wenn diese nicht im ersten Arbeitsmarkt geleistet werden können, weil der Weg zurück oft lang und zeitlich nicht zum Voraus berechenbar ist und ein stufenweises Vorgehen erfordert.

Zu Artikel 16, "Erstmalige berufliche Ausbildung": Wir Grünen bitten Sie bei Absatz 1 um Unterstützung der Minderheit Heim, die beim geltenden Recht bleibt. In der Botschaft weist der Bundesrat ausdrücklich darauf hin, dass es gar keine Neuformulierung braucht, sondern dass sich die heute praktizierte Lösung bereits auf die Finanzierung der behinderungsbedingten Mehrkosten beschränkt. Dies ist auch im Gesetz formuliert, einfach mit der Wortwahl "zusätzliche Kosten" anstelle von "Mehrkosten". Es handelt sich hier also um eine unnötige Zusatzformulierung, die die Kommission gewählt hat. Sie bewirkt inhaltlich, materiell keine Änderung.