Lexipedia

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · 2012-12-12

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-12

Wortprotokoll

Bei Artikel 23 geht es eigentlich um einen erschwerten Zugang zum [PAGE 2179] Rentenanspruch, ohne dass dem Prinzip "Eingliederung vor Rente" Rechnung getragen würde. Dass eine Eingliederung einer Rente vorgezogen wird, befürwortet die SP-Fraktion, aber dies soll angemessen geschehen, und berechtigte Anliegen sollen erfüllt werden. Beim genannten Artikel ist dies nicht der Fall. So hat die Mehrheit der Kommission bei Artikel 23 Absatz 1a entschieden, dass die Grundentschädigung in der IV, das IV-Taggeld, für versicherte Personen ohne Unterhaltspflichten in Anlehnung an die Regelung in der Arbeitslosenversicherung bei 70 Prozent statt 80 Prozent festgelegt wird; das ist de facto eine Reduktion des IV-Taggelds.

Die Anlehnung an die Arbeitslosenversicherung könnte logisch erscheinen, in der Realität wird diese Massnahme aber zu einer Ungleichbehandlung führen: Personen, die in einer Eingliederungsmassnahme der IV stehen und da Taggelder erhalten, werden in Zukunft weniger bekommen als diejenigen, die eine Teilrente haben, noch arbeitsfähig, aber arbeitslos sind und Arbeitslosengeld erhalten. Die Arbeitslosenversicherung macht in der Tat eine Ausnahme bei den Bezügern einer Rente von 70 Prozent Taggeld, wenn eine IV-Rente von mindestens 40 Prozent ausgerichtet wird. Die Folge dieses Antrages der Mehrheit ist ein Negativanreiz zur Eingliederung. Diese Kürzung wird nach Angabe der Verwaltung 11 000 Versicherte betreffen und 1,3 Millionen Franken Mehrausgaben bei den Ergänzungsleistungen verursachen.

Um die Ungleichbehandlung zu vermeiden und um zu vermeiden, dass Menschen mit Behinderung in Schwierigkeiten geraten, bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Lohr zu Artikel 23 Absatz 1a zu unterstützen, denn zu weiteren inakzeptablen Kürzungen bei dieser Revision kommt noch die Kürzung der Taggelder hinzu.

Im Namen der SP-Fraktion beantrage ich ebenfalls, den Minderheitsantrag Gilli zu Artikel 42 Absatz 3 zu unterstützen.

Was vom Bundesrat und von der Mehrheit der Kommission vorgeschlagen wird, ist für uns nicht akzeptabel. Um finanzielle Einsparungen zu erreichen, werden - versteckt hinter dem beschönigenden Ausdruck "Vermeiden von künftigen Mehrkosten" - Leistungen gekürzt. Dies bedeutet, dass behinderte Menschen von nötiger Hilfe ausgeschlossen werden und dass eine Trennung zwischen körperlich und psychisch Behinderten geschaffen wird. Die Erschwerung des Zugangs zur Rente oder die Einschränkung der Hilflosenentschädigung bedeutet Einsparungen auf dem Rücken der Betroffenen und erleichtert die Integration von behinderten Menschen nicht.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, die Minderheitsanträge bei den Artikeln 23 und 42 zu unterstützen.