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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2012-12-12

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-12-12

Wortprotokoll

Ich spreche nur noch zu Artikel 23 Absatz 1a. Die grüne Fraktion bittet Sie, der Minderheit Lohr zu folgen und beim geltenden Recht zu bleiben.

Für uns macht es keinen Sinn, die Grundentschädigung um 10 Prozentpunkte, nämlich von 80 auf 70 Prozent des vor der Invalidität erreichten Einkommens zu kürzen, und zwar aus zwei Gründen:

Zum Ersten führt diese Massnahme wohl zu Kosteneinsparungen bei der IV, jedoch eher durch Kostenverlagerungen zur Sozialhilfe oder zu Ergänzungsleistungen. Damit verlagern wir die Kosten vom Bund zu den Kantonen und Gemeinden. Das scheint uns keine geeignete Massnahme zu sein, um die Finanzen der IV zu sanieren.

Zum Zweiten schaffen wir mit der Kürzung der Taggeldleistungen für Betroffene ohne Unterhaltspflichten nicht nur eine weitere Abstufung, sondern, im Vergleich zu anderen Versicherungsnormen, beispielsweise der Arbeitslosenversicherung, auch eine rechtliche Ungleichbehandlung. Und insbesondere treffen diese Massnahmen Menschen in Eingliederung, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Sie sind somit ein negativer Anreiz, ein Anreiz gegen die Eingliederung - genau das Gegenteil dessen also, was eigentlich die Intention dieses Gesetzes ist.

Wir bitten Sie deshalb, der Minderheit Lohr zu folgen.