de Courten Thomas · Nationalrat · 2012-12-12
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-12
Wortprotokoll
Angesichts der Situation muss man auch erwähnen: Wer den Rappen nicht ehrt, ist des Frankens nicht wert. Es geht zugegebenermassen mittlerweile um einen relativ kleinen Betrag, aber immer noch um einen Betrag in Millionenhöhe. Ich möchte darum zu Beginn auch kurz aufzeigen, in welchen Dimensionen wir uns hier bewegen.
Es geht um Rentenzulagen von Eltern, die Kinder haben. Die Elternzulage kann heute zwischen 464 und 928 Franken pro Kind und Monat betragen - dies in Abhängigkeit von der Hauptrente. Im Durchschnitt werden in der IV Renten pro Kind und Monat von 530 Franken ausbezahlt. Es handelt sich um 60 000 IV-Rentenbezüger mit rund 100 000 Kindern. Insgesamt werden also über 600 Millionen Franken an Elternzulagen ausgerichtet. Von diesen 600 Millionen Franken gehen rund 18 Prozent, also fast jeder fünfte Unterstützungsfranken, ins Ausland. Insgesamt sind dies im Jahr rund 3500 Kinderrenten, wovon zwei Drittel an ausländische Staatsangehörige im Ausland ausbezahlt werden und ein Drittel an Schweizer Staatsbürger, die sich als IV-Rentenbezüger im Ausland niedergelassen haben.
Es ist offensichtlich, dass in Thailand, in Brasilien, in Mexiko, in Marokko oder in der Türkei - um nur ein paar Beispiele zu nennen - die Kaufkraft dieser IV-Renten wesentlich höher ist als in der Schweiz. Wer kinderreich mit Schweizer IV-Renten in diesen Ländern lebt, residiert in aller Regel als Krösus - im krassen Gegensatz zur örtlichen, einheimischen Bevölkerung, die nicht die Möglichkeit hat, auch mit harter Arbeit nicht, einen entsprechenden Jahreslohn zu erarbeiten. Es ist deshalb dringend erforderlich, die Rentenhöhe an die Kaufkraft anzupassen - zumindest bei den Rentenzulagen. Dass dies schwierig ist, wurde von Herrn Steiert bereits erwähnt. Die entsprechenden Staatsverträge, die die Schweiz eingegangen ist, binden sie ja fest. Wir haben unseren Handlungsspielraum in dieser Frage so bereits stark eingeschränkt. Aber dort, wo wir es tun könnten, dort, wo keine solchen Abkommen bestehen, sollten wir es wenigstens machen. Ich habe es vorhin gesagt: Auch dabei geht es immer noch um Millionen.
Das Argument betreffend die zusätzliche Administration, das vonseiten der FDP-Liberalen Fraktion und von Herrn Steiert erwähnt wurde, zählt in keinem Fall. Die Liste der Kaufkraftparitäten ist beim IWF abrufbar; Sie können sie jederzeit abrufen, aktualisiert für den jeweiligen Wohnort. Damit ist der ganze bürokratische Zusatzaufwand, den Sie hier geltend machen, ein einfacher Dreisatz, mit dem der Bundesrat die Kinderrenten im Ausland entsprechend anpassen könnte.