Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-13
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-13
Wortprotokoll
Die Motion Barthassat beauftragt den Bundesrat, einen Erlassentwurf im Bereich der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs auszuarbeiten, um Fernmeldedienstanbieterinnen zu verpflichten, Systeme für die Visualisierung von Überwachungsdaten anzubieten. Das soll bei jedem neuen Protokoll, insbesondere bei der Datenübermittlung im Internet, geschehen.
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, die Motion abzulehnen, und zwar aus den folgenden Gründen:
Die Fernmeldedienstanbieterinnen müssen die Überwachungsdaten gemäss dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) im Falle einer staatsanwaltlich angeordneten und genehmigten Überwachung an den Dienst ÜPF, den Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr, ausleiten. Dieser Dienst ÜPF bereitet auf seinen datenverarbeitenden Systemen die Daten auf und visualisiert sie. Er folgt damit der weltweit üblichen Praxis, dass die Datenverarbeitung und Visualisierung im Bereich der Fernmeldeüberwachung nicht bei den Fernmeldedienstanbieterinnen durchgeführt wird, sondern bei den Behörden, die mit dieser Aufgabe beauftragt sind. Damit wird eine sichere, standardisierte und mit den Bestimmungen des Datenschutzes vereinbare Aufbereitung sichergestellt.
Die Vielfalt der Visualisierungssysteme aufseiten der Fernmeldedienstanbieterinnen würde die Arbeit der Strafermittlungsbehörden und des Dienstes ÜPF erheblich erschweren. Aufseiten der Fernmeldedienstanbieterinnen würden Mehrkosten entstehen, da für jedes neue Protokoll respektive für jede neue Dienstleistung ein neues Visualisierungsprodukt gekauft werden müsste. Ein solches Vorgehen ist auch in den Richtlinien des Europäischen Institutes für Telekommunikationsnormen nicht vorgesehen.
Der Vorentwurf zur Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sieht eine weitere explizite Verpflichtung der Fernmeldedienstanbieterinnen vor: Sie müssen vor der Einführung einer neuen Dienstleistung den Dienst ÜPF mit detaillierten Informationen versorgen. Diese Informationspflicht hilft, die Überwachbarkeit sicherzustellen, ohne die Innovationstätigkeit der schweizerischen Informatik- und Telekommunikationsbranche zu beeinträchtigen. Seit dem 1. Januar 2012 ist ja bekanntlich die teilrevidierte Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in Kraft, die die Fernmeldedienstanbieterinnen ab 1. Januar 2013 verpflichtet, Daten - auch Daten aus der Internetüberwachung, inklusive Internettelefonie - standardmässig an den Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr auszuleiten. Diese Standardisierung soll auch die Kosten im Bereich Internetüberwachung in einem vertretbaren Rahmen halten.
Es gilt jetzt, Erfahrungen mit diesen neuen rechtlichen Grundlagen und gleichzeitig die Beratungen über den Vorentwurf des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs abzuwarten, bevor in diesem Bereich neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.
Das sind die Gründe, aus denen der Bundesrat Sie zum jetzigen Zeitpunkt bittet, die Motion Barthassat abzulehnen. [PAGE 2229]