Guhl Bernhard · Nationalrat · 2012-12-13
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2012-12-13
Wortprotokoll
Vorweg: Die BDP-Fraktion wird den Antrag der Kommissionsmehrheit, also die abgeänderte Fassung, unterstützen.
Die Haltung der BDP-Fraktion geht auf das vom Volk angenommene Partnerschaftsgesetz zurück. Gemäss diesem ist die medizinisch unterstützte Fortpflanzung für Personen in eingetragenen Partnerschaften nicht zulässig. Man darf davon ausgehen, dass dieses Gesetz mit einer weiter gehenden Fassung abgelehnt worden wäre. Wir würden es als Zwängerei betrachten, wenn man nun mit der Annahme dieser Motion, dieser unveränderten Motion, viel weiter ginge als beim Partnerschaftsgesetz. Dass die Motion dahingehend geändert wurde, dass Kinder des Partners oder der Partnerin adoptiert werden können, ist aus Sicht der Mehrheit der BDP-Fraktion folgerichtig.
Den Antrag der Minderheit Freysinger, welche die Motion gänzlich ablehnt, lehnt die BDP-Fraktion wiederum ab. Regenbogenfamilien sind, wie das Kommissionssprecher Caroni erwähnt hat, heute eine Realität. Wir dürfen diese Familien nicht aus unserer Gesellschaft ausschliessen und müssen unsere Gesetze entsprechend ausrichten. Eine alleinstehende Person darf heute unter den gegebenen Voraussetzungen ein Kind adoptieren. Es wäre daher nicht richtig, wenn zwei Personen in einer eingetragenen Partnerschaft kein Kind adoptieren dürften.
Den Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo, vertreten durch Kollegin Kiener Nellen, lehnt die BDP-Fraktion ebenfalls ab. Diese geht der Mehrheit der BDP-Fraktion zu weit. Es wäre inkonsequent, wenn man medizinisch unterstützte Fortpflanzung bei Personen in eingetragenen Partnerschaften nicht zuliesse, die Adoption jedoch schon. Personen in eingetragenen Partnerschaften sollen das Kind oder die Kinder des neuen Lebenspartners adoptieren können.
Darum wird die BDP-Fraktion dem Antrag der Mehrheit zustimmen.