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Freysinger Oskar · Nationalrat · 2012-12-13

Freysinger Oskar · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-13

Wortprotokoll

Es sei hier zuerst festgehalten, dass es uns hinsichtlich des heute zur Debatte stehenden Adoptionsrechts nicht zusteht, über die sexuelle Orientierung der betroffenen Personen zu urteilen. Was zwei Erwachsene einvernehmlich in ihrer Privatsphäre tun oder lassen, geht uns als Gesetzgeber nichts an. Schliesslich kann man von keinem Menschen verlangen, dass er Frauen liebt, wenn er sich sexuell von Männern angezogen fühlt, und umgekehrt.

Wir haben heute lediglich über die Frage zu entscheiden, ob gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren dürfen sollen oder nicht. Dazu ist eine minutiöse Interessenabwägung vorzunehmen. Was mich betrifft, so beantrage ich im Namen einer Minderheit, die Motion, ob abgeändert oder nicht, abzulehnen. Obwohl ich nicht infrage stelle, dass gleichgeschlechtliche Paare auch ein Kind grossziehen können, möchte ich daran erinnern, dass die Uno-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Eltern vorsieht und es in der Natur der Dinge liegt, dass man darunter einen Vater und eine Mutter und nicht zwei Väter bzw. zwei Mütter versteht. Ich sage dies, auch wenn man uns mittels Gender-Mainstreaming weismachen will, dass es weder Frauen noch Männer gibt, sondern eine diffuse Sexualität, die den menschlichen Wesen die Wahl ihrer sexuellen Ausrichtung offenlässt. Dummerweise werden aber immer dieselben dieser geschlechtlich als identisch erklärten Menschen schwanger, nämlich jene mit einer Gebärmutter.

Kommen wir zurück zur Kinderadoption. Dank dem Zweigespann von Vater und Mutter, das dem Leben zugrunde liegt, damit sich die menschliche Spezies fortpflanzt, kann das Kind seine Herkunft nachvollziehen. Darin liegt ein wesentlicher Teil seiner Identität. Das Zweigespann von männlich und weiblich ist für die Entwicklung der sexuellen Identität des Kindes mittels Identifizierung mit dem Vater oder der Mutter essenziell. Wie soll ein Kind, das von Geburt an nur mit einer einzigen geschlechtlichen Ausrichtung konfrontiert ist, seine sexuelle Entwicklung harmonisch erleben? Es kommt immer eine Seite zu kurz, sei es nun die latente oder die dominante geschlechtliche Komponente.

Wir reden hier nicht vom Recht erwachsener Menschen auf ein Kind, seien sie nun hetero- oder homosexuell, denn ein solches Recht gibt es nirgendwo und hat es nie gegeben. Wohl aber geht es um das Recht des Kindes auf Eltern, die naturgemäss sexuell komplementär sind.

In der Abstimmungskampagne von 2005 haben die Homosexuellen übrigens keineswegs das Adoptionsrecht verlangt - auch dies zu Recht. Seit Jahrzehnten fordern sie von der Gesellschaft, dass sie in ihrer Verschiedenartigkeit wahrgenommen und respektiert werden, und pochen auf ihr Recht, anders zu sein. Und nun wollen sie plötzlich um jeden Preis den heterosexuellen Paaren ähnlich sein? Dies würde jeder Kohärenz entbehren. Wer anders ist oder sein will, der muss auch akzeptieren, dass sich seine Lebensumstände anders gestalten.

Weiter ist auch festzuhalten, dass hier durch den krampfhaften Versuch der Gleichstellung eine neue Ungleichheit hergestellt wird. Denn lesbische Frauen können leicht Mütter werden; auch wenn es ihnen in der Schweiz verboten ist, können sie im Ausland leicht eine heterologe Befruchtung vornehmen oder auf natürlichem Wege schwanger werden und dabei den Namen des Vaters verschweigen. Männer hingegen kommen in der Schweiz kaum zu einer Vaterschaft. Damit würden sie gegenüber Frauen in Sachen Adoption des Partnerkindes benachteiligt.

Dem Argument, wonach mit der Motion der Rechtsschutz des Kindes, z. B. beim Tod des leiblichen Elternteils, verbessert wird, halte ich entgegen, dass es hierfür vormundschaftliche Massnahmen gibt, die für alle Kinder, unabhängig vom Status ihrer Eltern, gleichermassen gelten.

Zuletzt ein Wort zum Begriff "Regenbogenfamilie": Ein Regenbogen besteht aus verschiedenen Farben und steht für ein breites Spektrum. Dies ist durch das Binom Mann und Frau besser verwirklicht als durch die einfarbig daherkommende Monosexualität. Die wahren Regenbogenfamilien bestehen aus dem männlichen und dem weiblichen Prinzip, aus Animus und Anima, wie C. G. Jung sie nannte, oder, um es fernöstlich zu formulieren, aus Yin und Yang.

Falls wir diese Ständeratsmotion heute annehmen, öffnen wir die Büchse der Pandora und stossen das Schweizer Stimmvolk vor den Kopf, das 2005 nur darum der eingetragenen Partnerschaft zustimmte, weil ihm hoch und heilig versprochen wurde, dass die Adoption in keinem Fall infrage käme.