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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2012-12-13

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-13

Wortprotokoll

Lassen Sie mich zuerst ein Wort an die Frau Präsidentin richten. Die Art, wie über die Traktandierung dieses Geschäftes entschieden wurde, entspricht nicht meinem direktdemokratischen Verständnis. Erst vor wenigen Tagen hat sich eine klare Mehrheit dieses Rates gegen einen Ordnungsantrag Leutenegger Oberholzer gewehrt und das Geschäft von dieser Wintersession auf die Frühjahrssession 2013 verschoben. Durch die Hintertüre, anscheinend durch einen Beschluss von nur drei Personen, wurde dieses Geschäft nun wieder auf die Traktandenliste gesetzt. Dass sich hier drei Personen dieses Rates, auch wenn es sich dabei um die Präsidentin und die beiden Vizepräsidenten handelt, einfach so über die Beschlüsse des gesamten Nationalrates hinwegsetzen, finde ich doch sehr erstaunlich. Ich hoffe sehr, dass es sich dabei um einen Einzelfall handelt.

Nun aber zum Versicherungsvertragsgesetz: Namens der Minderheit Kaufmann stelle ich Ihnen den Antrag auf Nichteintreten auf dieses Geschäft, und zwar aus folgenden Gründen: Grundsätzlich hat sich das VVG in seiner heutigen Fassung sehr gut bewährt. Aus diesem Grund mutet die bundesrätliche Argumentation, man müsse dieses Gesetz revidieren, weil es nun schon hundert Jahre auf dem Buckel habe, doch etwas erstaunlich an. Auch in der Finanzkrise zeigten sich keine Probleme mit dem VVG - im Gegenteil: Verglichen mit anderen Branchen geht es unserer Versicherungsindustrie doch relativ gut.

Die Vorlage, wie sie nun der Bundesrat entworfen hat, birgt aus Sicht der Minderheit Kaufmann gravierende Mängel. In der vorberatenden Kommission wurden Dutzende von Abänderungsanträgen gestellt, was darauf hinweist, dass das vom Bundesrat beratene Geschäft unausgegoren ist. Zum Beispiel kommt es gemäss der bundesrätlichen Botschaft zu einer Verdoppelung der zwingenden Vorschriften. Aus Sicht der Minderheit Kaufmann muss dieser behördlichen Regulierungswut unbedingt Einhalt geboten werden. Unter anderem werden exzessive Informationspflichten, die Verstaatlichung der Ombudsstelle oder die zwingende Kostenübernahme gefordert. Für die Minderheit Kaufmann ist es schlicht unverständlich, wie ein Gesetz derart wirtschaftsfeindlich ausgestaltet werden kann, wenn heute die grosse Mehrheit der Versicherungsgeschäfte problemlos und zur Zufriedenheit aller Vertragsparteien ausgeführt werden kann. Dies ist nicht meine subjektive Wahrnehmung, sondern die Beurteilung wird gestützt durch die tiefen Fallzahlen bei der Ombudsstelle und durch den Schlussbericht des Büros Bass zur Regulierungsfolgenabschätzung zur Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes.

Noch viel weniger leuchtet uns die Vorlage dort ein, wo wir bereits vor fünf Jahren bei der Teilrevision 2006 und 2007 das VVG angepasst haben. Damals wurden bereits die [PAGE 2206] wichtigsten Anliegen des Konsumentenschutzes aufgenommen. Es erstaunt deshalb sehr, dass nur fünf Jahre später eine Vorlage in den Rat kommt, bei welcher es vor allem um den wirtschaftsfeindlichen Ausbau des Konsumentenschutzes geht.

Weiter bitte ich Sie auch zu beachten, dass bereits die damalige Teilrevision mit grossen Anpassungskosten verbunden war. Die Branche musste sich auf die neuen Vorschriften einstellen und interne Geschäftsabläufe anpassen. Wenn Sie nun, nur wenige Jahre später, in den fast gleichen Bereichen schon wieder Verschärfungen einbringen wollen, so geht uns dies zu weit.

Aus diesem Grund vertritt die Minderheit Kaufmann die Meinung, dass keine dringenden Gründe vorliegen, das VVG bereits heute wieder zu revidieren. Als Bürger und als Unternehmer muss ich darauf vertrauen können, dass Gesetze während einer gewissen Dauer Bestand haben. Es ist eine unschöne Angewohnheit des Bundesrates, die Halbwertszeit unserer Gesetze immer weiter zu verkürzen. Man kann kaum noch darauf vertrauen, dass ein Gesetz, welches heute erlassen wird, auch morgen noch Bestand hat.

Wenn der Bundesrat jetzt unbedingt das VVG revidieren möchte, dann sollte er zumindest Institute des geltenden Rechts berücksichtigen. So fehlt zum Beispiel in der Vorlage ein separater Missbrauchsartikel. Hier erstaunt es uns sehr, dass der Bundesrat der missbräuchlichen Beanspruchung von Versicherungsleistungen nicht stärker mit Sanktionen entgegentreten möchte. Ansonsten ist zu befürchten, dass sogar Anreize zum Versicherungsmissbrauch geschaffen werden. Diese Nichtregelung führt zu einer Verteuerung der Versicherungsprodukte, was wiederum zulasten der redlichen Versicherungsnehmer geht. Aus diesem Grund wird auch das Fehlen eines eigenständigen Missbrauchsartikels mit präventiver Wirkung in der Vorlage kritisiert.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Nichteintretensantrag Kaufmann zuzustimmen.