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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2012-12-13

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2012-12-13

Wortprotokoll

Die Totalrevision dieses Versicherungsvertragsgesetzes ist tatsächlich etwas eine Zangengeburt. Das begann bereits mit der langatmigen zeitlichen Abwicklung in der Kommission. Die Hearings zur Vorlage fanden bereits vor langer Zeit statt, wie das bereits erwähnt wurde. Anlässlich dieser Hearings wurde die Revision von allen Beteiligten befürwortet, auch von den Vertretern der Versicherungsbranche. Die Eintretensdebatte und die geplante Detailberatung erfolgten viel später in der Kommission, und in der Zwischenzeit gab es zahlreiche Diskussionen um Sinn oder Unsinn dieser Totalrevision. Dabei wurden die Meinungen und Haltungen verschiedener Beteiligter ab und zu geändert.

Die Haltung der Kommissionsmehrheit ist bei diesem Geschäft auch nicht sehr klar, sondern eher konfus und wenig zielstrebig. Einerseits will die Kommissionsmehrheit auf die Vorlage eintreten; damit dokumentiert sie, dass Handlungsbedarf besteht und sie grundsätzlich eine Revision als nötig erachtet. Andererseits weist die Kommissionsmehrheit die Vorlage an den Bundesrat zur Überarbeitung zurück, mit einem langen Katalog an Aufträgen an den Bundesrat, was im Versicherungsvertragsgesetz zu revidieren sei. Der grösste Teil dieser Revisionsvorschläge der Kommissionsmehrheit ist aber in der vom Bundesrat vorgelegten Totalrevision bereits enthalten.

Eine Detailberatung des Geschäfts wäre aus unserer Sicht möglich gewesen. Wir müssen aber feststellen, dass in der Zwischenzeit mit den vielen kontroversen Diskussionen, die stattgefunden haben, auch einiges Geschirr zerschlagen wurde und das Vertrauen zwischen der Versicherungsbranche und dem zuständigen Departement ziemlich gelitten [PAGE 2211] hat. Das sind keine guten Voraussetzungen, um eine Gesetzesrevision anzugehen.

Materiell ist zur Totalrevision Folgendes zu sagen: Es gibt Handlungsbedarf im Versicherungsvertragsrecht. Dies zeigen die Aufträge an den Bundesrat im Rückweisungsantrag der Kommissionsmehrheit klar auf. Dazu gehören unter anderem ein angemessenes Widerrufsrecht, ein ordentliches Kündigungsrecht, die Zulassung von Rückwärtsversicherungen oder eine angemessene Verlängerung von Verjährungsfristen und ganz allgemein ein verbesserter Schutz der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer.

Einige Bedenken in Bezug auf die Revision haben wir von der BDP aber auch. Die Vorlage führt teilweise zu einer Überregulierung. So soll z. B. die bestens funktionierende Ombudsstelle, welche die Versicherer seit 1972 freiwillig und privat betreiben und deren Konsultation für die Versicherungsnehmer kostenlos ist, gesetzlich reguliert werden. Das erachten wir als unnötig. Die neue Vorlage enthält auch keinen Missbrauchsartikel mehr, wie dieser im geltenden Versicherungsvertragsgesetz mit Artikel 40 enthalten ist. Die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs ist uns aber wichtig. Versicherungskunden bilden eine Versicherungsgemeinschaft. Die Gefahr der Bereicherung Einzelner zulasten der Gemeinschaft ist in einem Versicherungssystem immanent. Der missbräuchlichen Beanspruchung von Versicherungsleistungen ist daher im VVG im Interesse der Versicherungsgemeinschaft und wegen der präventiven Wirkung mit entsprechenden Sanktionen zu begegnen.

Die Folgekosten wurden unserer Meinung nach unterschätzt. Der Bundesrat schätzt die Regulierungsfolgekosten für die gesamte Versicherungsbranche auf etwa 10 Millionen Franken. Diese Schätzung scheint unrealistisch. Die Revisionsvorschläge betreffen die ganze Wertschöpfungskette der Versicherungen, von der Produktgestaltung und dem Versicherungsvertrieb über die Vertragsverwaltung und Schadenabwicklung bis zur Vertragsauflösung. Der Schweizerische Versicherungsverband schätzt die einmaligen Folgekosten auf rund 450 Millionen Franken und die jährlich wiederkehrenden Kosten auf 750 Millionen Franken. Wer diese Mehrkosten schlussendlich zu berappen hat, ist unschwer abzuschätzen: Das sind die Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen mit ihren Prämienzahlungen. Die Schätzungen der Folgekosten durch den Bundesrat und die Versicherungsbranche gehen also ausserordentlich weit auseinander. Diese müssen noch genauer geklärt werden, um zuverlässige Zahlen für eine seriöse Beurteilung der Kostenfolgen zu haben.

Die BDP-Fraktion wird aus den genannten Gründen auf die Vorlage eintreten, den Rückweisungsantrag der Mehrheit aber nicht unterstützen und sich dort der Stimme enthalten.