Noser Ruedi · Nationalrat · 2012-12-13
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-13
Wortprotokoll
Die Vorlage ist zu kompliziert und an vielen Stellen kaum verständlich. Das VVG muss aber klar und verständlich sein, denn es richtet sich schliesslich an die Konsumenten. Es macht keinen Sinn zu kritisieren, dass die AGB kompliziert seien, und dies dann gleichzeitig durch ein noch komplizierteres Gesetz zu ersetzen. Die FDP/die Liberalen wollen ein schlankes und verständliches Gesetz, welches den Kundenschutz verbessert und den Versicherungsstandort Schweiz nicht überreguliert, sondern stärkt. Es kann nicht sein, dass ein kleiner Versicherer, der seine Policen nur an einen kleinen Kreis in der Schweiz verkauft, das gesamte EU-Recht erfüllen muss. Im Weiteren geht dieses Gesetz auch in bestimmten Punkten weit über das EU-Recht hinaus. Ich verstehe den bilateralen Weg so, dass wir die Gesetze dort anpassen, wo wir sie anpassen müssen, aber dort, wo wir frei sind, weiterhin einfache Gesetze haben.
Die Vorlage ist überladen, sie bringt viel zusätzlichen Aufwand für die Versicherer, ohne für die Kunden einen Mehrwert zu schaffen. Konsumentenschutz ist ein berechtigtes Anliegen, das Schutzniveau für die Kunden ist aber bereits sehr hoch. Die vorliegende Totalrevision würde zu einer massiven Überregulierung führen, welche überdies eine Verteuerung der Produkte zur Folge hätte. Konsumenten haben auch ein Interesse an günstigen Policen und darum auch ein Interesse an einfachen Gesetzen, zum Beispiel an der Verhinderung von Versicherungsmissbrauch. Denn der Missbrauch wird auch über die Konsumenten wieder finanziert.
Allgemein lässt sich feststellen, dass die Tendenz im Finanzmarkt heute im Nachgang zur Finanzkrise in Richtung Überregulierung geht. Aus Angst vor Fehlern werden heute immer mehr und rigidere Kontrollen und Einschränkungen verfochten. Wie sich dies auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Finanzintermediäre auswirkt, ist zweitrangig. Damit schwächen wir nachhaltig die Position der Finanzindustrie und deren Arbeitsplätze. Ein gutes Beispiel für eine solche Entwicklung konnten wir beim Kollektivanlagengesetz verfolgen, dies zum Stichwort KAG.
Auch beim VVG liegen uns fünfzig Einzelanträge vor, und Frau Susanne Leutenegger Oberholzer kann hier lange das Hohelied auf dieses Gesetz singen, die linke Seite hat etwa die Hälfte dieser Anträge eingereicht. Anscheinend ist sie auch sehr unzufrieden, denn sonst hätte sie auf diese Anträge verzichten können.
Es ist Aufgabe von Spezialkommissionen, der Verwaltung und der Branche, solche Details zu regeln und eine gewisse Einigung hinzubekommen. Wir sollten hier nicht die Detailarbeit der Kommission machen, insbesondere, da wir keine Dringlichkeit bei diesem Gesetz haben. Beim KAG war ja eine gewisse Dringlichkeit gegeben; hier haben wir unsere Zeit.
Es besteht aber Handlungsbedarf; als FDP-Liberale Fraktion bestreiten wir diesen nicht. Gerade auch um einen zeitgemässen Kundenschutz zu gewährleisten und im Hinblick auf die internationale Kompatibilität des Gesetzes sind Regelungen und Anpassungen nötig. Dazu braucht es aber keine Totalrevision. Es genügt vermutlich, die mangelhaften Stellen im bestehenden Gesetz anzupassen. Das bestehende Gesetz ist auch nicht so schlecht, wie es hier dargestellt wurde. Es gibt eigentlich wenig Gerichtsfälle und wenig Einsprachen; das sehen Sie, wenn Sie einmal solche Policen, die wir haben, anschauen.
Noch ein Wort zur Rückweisung oder zum Nichteintreten: Es wäre vielleicht gut, wenn Sie den Rückweisungsantrag einmal durchlesen würden. Wenn Sie diese allgemeinen Punkte anschauen, dann lesen Sie im Grunde genommen nichts anderes als ein Rezept für eine gute Gesetzgebung: Es soll nur geändert werden, was nötig ist. Das, was geändert werden soll, soll einfach sein. Solche Dinge stehen hier, danach werden noch die konkreten Punkte aufgeführt.
Unserer Ansicht nach wäre es ehrlicher, das Nichteintreten zu unterstützen. Mit einem Nichteintreten hätte die Verwaltung die Möglichkeit, frei zu entscheiden, wie sie nun weiter vorgeht. Das Kochrezept, wonach Gesetze einfach sein müssen - Entschuldigung -, sollte auch beim Nichteintreten gelten. Wir sollten der Verwaltung die Freiheit geben, die Punkte, die wir aufgeschlüsselt haben, wenn es nötig ist, zu mindern oder zu mehren. Darum wäre das Nichteintreten in der Sache ehrlicher als die Rückweisung.
Wir unterstützen das Nichteintreten. Sollte dieses keine Mehrheit finden, werden wir die Rückweisung unterstützen.