Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-13
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-13
Wortprotokoll
Das Anliegen der Motion, dass nur Schweizer Staatsangehörige Polizeidienst leisten dürfen, ist heute in den meisten Kantonen bereits Realität: In der überwiegenden Mehrheit der kantonalen Polizeikorps sind nämlich derzeit ausschliesslich Schweizerinnen und Schweizer zum Polizeidienst zugelassen, und nur in einzelnen Kantonen steht diese Funktion auch ausländischen Personen offen.
Aber unabhängig davon, in wie vielen Kantonen nur Schweizerinnen und Schweizer Polizistin oder Polizist sein dürfen, liegt der Entscheid darüber allein beim jeweiligen Kanton, denn dieser übt gemäss der Aufgabenteilung - ich habe schon vorher Artikel 57 der Bundesverfassung erwähnt - im Bereich der inneren Sicherheit die Polizeihoheit auf seinem Gebiet aus. Dementsprechend ist es auch jedem Kanton selber überlassen, im Rahmen seiner Organisationsfreiheit die Anstellungsbedingungen für die Mitarbeitenden seiner Polizei festzulegen, und dazu gehört auch das allfällige Erfordernis der Schweizer Staatsbürgerschaft. Dem Bund könnte also eine solche Kompetenz nur über eine Verfassungsänderung zugewiesen werden; das ist die Meinung des Bundesrates.
Was die Polizeikräfte des Bundes betrifft, so können die einzelnen Departemente bereits heute, gestützt auf das Bundespersonalrecht, für bestimmte Anstellungsverhältnisse das Schweizer Bürgerrecht vorsehen. Im Bereich der Strafverfolgung hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement namentlich bei der Bundeskriminalpolizei (BKP) im Bundesamt für Polizei die Ausübung einzelner Funktionen auf Schweizer Staatsangehörige beschränkt. Der Bundesrat strebt in Bezug auf diese einschränkenden Anstellungsbedingungen aber eine zurückhaltende Praxis an. Die Voraussetzung des Schweizer Bürgerrechts ist denn auch bei der erwähnten Bundeskriminalpolizei auf wenige Schlüsselfunktionen beschränkt, nämlich auf den Chef BKP, den stellvertretenden Chef BKP, die Abteilungschefs, die verdeckten Ermittler und die Führungspersonen von Vertrauenspersonen. Mit den geltenden Regelungen können die polizeilichen Funktionen wirkungsvoll ausgeübt werden. Eine gesamtschweizerisch einheitliche Lösung auf dem Weg über eine Verfassungsänderung erachtet der Bundesrat hingegen als nicht notwendig. Ich habe es vorher schon gesagt: Der Bundesrat geht davon aus, dass der Föderalismus eine sehr geeignete Organisationsform für unser Land ist, eine Organisationsform, die sich auch bewährt hat. Er sieht deshalb keinen Grund dafür, daran zu rütteln, auch hier in diesem Punkt nicht.
Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.