Joder Rudolf · Nationalrat · 2012-12-13
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-13
Wortprotokoll
Mit meiner Motion verlange ich, dass Rechtsgrundlagen geschaffen werden, wonach in unserem Land nur Schweizerinnen und Schweizer als Polizistinnen und Polizisten tätig sein dürfen. Zur Begründung Folgendes: Der Polizist erfüllt eine hoheitliche Aufgabe; er tritt als Repräsentant des Staates und der Staatsgewalt auf; er hat die schweizerische, die kantonale und allenfalls die kommunale Rechtsordnung gegenüber dem Publikum, der Öffentlichkeit, der Bevölkerung anzuwenden, umzusetzen und zu vollziehen. Dabei geht es oft um sehr publikumsnahe Rechtsbereiche wie das Strassenverkehrsrecht.
Die Aufgabe der Polizei ist grundsätzlich eine schwierige. Ein glaubwürdiger Auftritt der Polizistinnen und Polizisten ist Voraussetzung für die Akzeptanz durch die Rechtsunterworfenen. Die Akzeptanz wird erhöht, wenn der Polizist als Bürger selber Teil des Staates ist, den er vertritt. Genau dies will ich mit meiner Motion erreichen.
Der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme zwar, Artikel 57 der Bundesverfassung verhindere die Umsetzung der Motion. Ich teile diese Meinung nicht: Artikel 57 der Bundesverfassung sagt nur, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung zu sorgen haben. Das hat mit den konkreten Anstellungsbedingungen bei der Polizei an sich nichts zu tun.
Indirekt gibt mir der Bundesrat in seiner Stellungnahme sogar Recht. Er weist nämlich darauf hin, dass die grosse Mehrheit der Kantone für Polizistinnen und Polizisten das Schweizer Bürgerrecht verlangt und dass dieses auch für Schlüsselfunktionen beim Bund erforderlich ist, zum Beispiel bei der Bundeskriminalpolizei. Also geht es letztlich doch um die Identifikation mit der Schweiz, um Glaubwürdigkeit und Akzeptanz. Genau diese möchte ich bei Polizistinnen und Polizisten erhöhen.
Ich bitte Sie, meine Motion anzunehmen.