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Fehr Hans · Nationalrat · 2012-12-13

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-13

Wortprotokoll

Die Motion fordert den Bundesrat auf, uns eine Vorlage für ein nationales Vermummungsverbot zu unterbreiten. Ich mache nicht in Eigenwerbung, aber ich weiss, wovon ich spreche. Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen. 134 Nationalräte haben die Motion mitunterzeichnet, und zwar aus allen Fraktionen, auch von der linken Seite. Ich bitte Sie, dem Bundesrat so den Auftrag verbindlich zu erteilen.

Worum geht es? Die Ausgangslage ist klar. Wir haben es leider mit einer zunehmenden Gewaltbereitschaft zu tun. Während oder im Anschluss an Kundgebungen und Demonstrationen - Stichwort: 1. Mai, Zürich - kommt es immer wieder zu Sachbeschädigungen. Neu scheint sich eine Ausweitung abzuzeichnen: Es wird auch Gewalt gegen Personen ausgeübt. Die Gewaltexzesse, die vorkommen, gehen immer mehr oder in der Regel von einem Kern von vermummten Chaoten aus. Diese Anonymität, diese Feigheit dürfen wir in unserem Rechtsstaat nicht tolerieren - ob von links oder von rechts, das ist egal. Wir müssen die Sicherheit gewährleisten, wir müssen die Versammlungsfreiheit gewährleisten, wir müssen die Meinungsäusserungsfreiheit gewährleisten: Alle diese hohen Rechtsgüter sind heute zunehmend bedroht. Da muss sich der Rechtsstaat durchsetzen.

Zur Erreichung dieses Ziels ist ein nationales Vermummungsverbot - auch wenn das die Frau Bundesrätin jetzt dann im Namen der Regierung bestreiten wird - ein unerlässlicher Bestandteil. Der Bundesrat sagt in seiner negativen Antwort, er teile zwar die Besorgnis, sehe aber keine Notwendigkeit für eine nationale Massnahme. Er sagt, der Bund sei verfassungsrechtlich nicht zuständig und die öffentliche Ordnung bei Demonstrationen sei Sache der Kantone, sie liege in der Hoheit der Kantone. Mit der Motion müsste eine Neuregelung der Kompetenzen im Polizeibereich erfolgen.

Diese Begründung des Bundesrates überzeugt nicht. Der Bundesrat muss zwischen zwei Massnahmen entscheiden, statt, wie er es hier macht, das Problem zu beschreiben. Erstens kann er, falls er eine Verfassungsänderung für nötig hält, Artikel 57 entsprechend anpassen und präzisieren. Dieser besagt: "Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung. Sie koordinieren ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit." Die Änderung dieser Verfassungsbestimmung ist die eine mögliche Massnahme. Die zweite Möglichkeit: Der Bundesrat kann das nationale Vermummungsverbot auch im Strafgesetzbuch verankern. Artikel 123 der Bundesverfassung gibt dem Bund die ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Strafrechts.

Wie Sie sehen, gibt es überhaupt kein unlösbares Problem. Wir sollten aber das Problem nicht beschreiben lassen, sondern sollten es auf die eine oder auf die andere Art, also über eine Verfassungsänderung oder durch eine Anpassung des Strafgesetzbuches, lösen.

Noch einmal: 134 Damen und Herren aus Ihren Reihen haben zugestimmt, haben diese Motion mitunterzeichnet. Die Gewalt von Vermummten kann uns alle treffen - heute, morgen, übermorgen -, egal, von welcher Partei oder Organisation Sie sind; alle Bürger können davon betroffen sein.

Sagen Sie Ja zu dieser Motion, denn echte Demonstranten, die etwas zu vertreten haben, zeigen ihr Gesicht! Wer sein Gesicht vermummt, hat keine redlichen Motive, sondern allenfalls Gewaltmotive, und das darf der Rechtsstaat nicht tolerieren.