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Stöckli Hans · Ständerat · 2012-11-26

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-11-26

Wortprotokoll

Es stellt sich noch die Frage, ob das Argument mit der Gewährleistung der Verfassung des Kantons Schwyz tatsächlich stichhaltig ist, um eine vertiefte Abklärung der Frage vorzunehmen. Ich komme zum selben Schluss wie mein Vorredner Stefan Engler: Es sind eben nicht dieselben Fragen, die sich stellen. Auf der Ebene der Schweiz haben die Kantone eine ganz andere Bedeutung für das Wahlsystem als auf der Ebene des Kantons die Kommunen. Wir sind durch die Kantone entstanden, und die Schweiz hat eben das Wahlsystem so gemacht, dass jeder einzelne Kanton einen eigenen Wahlkreis bildet. Die Spezifitäten der Kantone spielen bei den Wahlen, insbesondere eben in den Nationalrat, eine zentrale Rolle. Ich könnte mir wirklich nicht vorstellen, dass es zu Verschiebungen kommen dürfte, indem ein Kandidat in den Nationalrat gewählt würde, aber wegen des ersten Verteilers des Pukelsheim dann eben das Mandat nicht annehmen könnte. Wir haben auf der tieferen Stufe eine solche Lösung auch im Kanton Bern gehabt; das hat zu grossen Unsicherheiten geführt. Ich bin überzeugt, dass auf der Stufe der Eidgenossenschaft eben der Wahlkreis der Kantone nach wie vor ohne Einschränkung gelten sollte.

Wir müssen auch dahin zielen, dass nicht allzu starke Zersplitterungen geschehen. In einzelnen Kantonen, beispielsweise im Kanton Aargau, hat man ja eben Quoren bilden müssen, damit eine gewisse Stärke der Parteien, welche im Parlament vertreten sind, garantiert ist.

Dementsprechend bin ich auch der Meinung, dass die Fragen liquid sind und dass heute entschieden werden kann, ohne dass damit ein Präjudiz geschaffen wird, dass man im Kanton Schwyz den Pukelsheim will und in der [PAGE 950] Eidgenossenschaft nicht. Denn wir werden Schwyz dieses System auch nicht morgen überstülpen.