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Schwaller Urs · Ständerat · 2013-03-12

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-12

Wortprotokoll

Die Motion verlangt für die Einführung des elektronischen Patientendossiers erstens eine Anschubfinanzierung, zweitens zusätzliche Taxpunkte für die Ärzte, damit sie die Patientendaten elektronisch erfassen und austauschen können, und drittens verbindliche Standards für die Praxisinformatik.

Die Kommission unterstützt den dritten Punkt der Motion, das heisst, sie ist bereit, die Einführung und Verbreitung der elektronischen Patientendossiers durch eine verbindliche Festlegung von Standards und Normen zu fördern. Das sind auch der Inhalt und die Zielsetzung des neuen Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier. Damit muss es aber sein Bewenden haben. Die klare Kommissionsmehrheit - 10 zu 2 Stimmen - sieht nicht ein, weshalb der Staat für einen sogenannt liberalen, einen freien Beruf, wie es der Arztberuf ist, auch noch die Praxisinformatik und die Informatik mitfinanzieren soll. Macht man das dann in Zukunft ebenso für Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Banken und Bauunternehmer, die das Regelwerk des öffentlichen Beschaffungswesens anwenden müssen? Es wäre noch niemandem in den Sinn gekommen, auch dafür noch Subventionen zu verlangen. Gleiches muss unseres Erachtens auch für die Arztpraxis gelten. Dieses Zubehör gehört zur Grundausrüstung, so vertritt es die Mehrheit der Kommission.

Es kommt hinzu, dass die Erstellung, Bearbeitung und Führung eines Patientendossiers schon durch die aktuell bestehenden Tarife abgegolten wird. Es braucht dafür keine zusätzliche Anschubfinanzierung. Schliesslich und endlich sei auch noch gesagt, dass der Gesetzgeber nicht, wie es die Motion verlangt, einfach den Taxpunktwert anpassen kann. Das ist Sache der Verhandlungspartner; sie sind es, die den Tarmed anpassen.

Ich komme zum Schluss: Die Kommission beantragt Ihnen aus verfassungs- und wettbewerbsrechtlichen Überlegungen, die Ziffern 1 und 2 der Motion abzulehnen und Ziffer 3 anzunehmen, das heisst, verbindliche Standards festzulegen.