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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2013-03-12

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-03-12

Wortprotokoll

Unser heutiges Geschäft, im Volksmund auch "Ärztestopp" genannt, hat schon eine langjährige Leidensgeschichte hinter sich, und ich erinnere Sie gerne kurz an die entsprechenden Etappen und Beschlüsse.

Eine erste Variante wurde am 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt, auch als dringlicher Bundesbeschluss und mit einer Laufzeit von drei Jahren. In der Zwischenzeit, so waren die Versprechungen, sollte politisch eine definitive Lösung erarbeitet werden. Am 8. Oktober 2004, also drei Jahre später, beschloss unser Parlament eine Verlängerung dieses Zulassungsstopps um weitere drei Jahre, weil eine definitive, breitgefächerte Lösung politisch nicht in Sicht war. Die dannzumalige Vorlage enthielt einen Zusatz, dass die Zulassung verfallen würde, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist von ihr Gebrauch gemacht würde. Im Jahre 2009 erfolgte eine dritte Verlängerung des Zulassungsstopps, die bis zum 31. Dezember 2011 Gültigkeit hatte und verschiedene Modifikationen enthielt.

Diese mehrmaligen Verlängerungen von Artikel 55a KVG sollten Zeit geben, um eine durchsetzbare, langfristig wirksame Regelung zu beschliessen, und drei Bundesratsvorlagen waren dazu vorgesehen: Die erste, 04.032, war die Vorlage zur Vertragsfreiheit; die zweite, 04.034, war die Vorlage über die Kostenbeteiligung; und die dritte Vorlage, 04.062, war die Managed-Care-Vorlage. Und ich erinnere Sie daran: Auf die Vorlage zur Vertragsfreiheit trat das Parlament gar nicht ein, ebenso wenig auf die Vorlage zur Kostenbeteiligung, und die Vorlage zu Managed Care wurde am 17. Juni 2012 von unserer Bevölkerung abgelehnt. Diese Managed-Care-Vorlage war eigentlich auch als Ablösung des Zulassungsstopps gedacht gewesen.

Seit dem Auslaufen des Zulassungsstopps im Januar 2012 wird nun eine erhebliche Zunahme der Gesuche um Erteilung einer Zahlstellenregisternummer verzeichnet. Allerdings - und das gilt es auch hier schon festzuhalten - gibt es keine klaren Zahlen, wie viele Praxen neu eröffnet wurden, zu wie vielen Prozent die Ärztinnen und Ärzte tätig sind und welche zusätzlichen Leistungen über die Grundversicherung wirklich abgerechnet werden. Es kann auch nicht gesagt werden, wie viele von diesen beantragten Zahlstellenregisternummern auch wirklich zur Abrechnung genutzt werden.

Ihre Kommission hat die Vorlage intensiv diskutiert. Eine grosse Skepsis gegenüber einer Neuauflage "Ärztestopp" wurde spürbar. Trotz dieser Skepsis war Ihre Kommission bereit, auf dieses Geschäft einzutreten. Sie entnehmen aber auch der Fahne, dass wir eine Minderheit Eder haben, die das Eintreten verneint. Ihre Kommission beschloss mit einer knappen Mehrheit die Rückweisung des Geschäftes an den Bundesrat, mit dem Auftrag, dem Parlament möglichst rasch eine definitive, praktikable Lösung vorzulegen.

Welches waren die wichtigsten Gründe für diese Rückweisung? Ein erster wichtiger Grund liegt darin, dass dringliches Bundesrecht seit mehr als zwölf Jahren nicht mehr dem Gehalt von Dringlichkeitsrecht entspricht. Die Mehrheit Ihrer Kommission verlangt darum eine rasche Antwort des Bundesrates auf die seit Jahren bestehenden Probleme und will mit der Rückweisung den entsprechenden Druck aufrechterhalten. Diese Begründung des Rückweisungsantrages stützt sich auch auf ein Versprechen von Bundesrat Berset, der in der Kommission festgehalten hat, dass er plant, eine definitive Vorlage auf Ende 2013 vorzulegen. Wichtig bei dieser Rückweisung war Ihrer Kommission auch, dass eine solche Vorlage des Bundesrates unter anderem - ich betone: unter anderem - auch eine Lockerung des Vertragszwangs beinhaltet.

Es geht also nicht um eine Aufhebung des Vertragszwangs, aber die Kommission erwartet, dass diese neue Vorlage des Bundesrates eine Lockerung des Vertragszwangs enthält. Denkbar sind auch andere Punkte; ich meine zum Beispiel die tariflichen Massnahmen. Wir haben auch die eindrücklichen Einkommens- und Abgeltungsunterschiede zwischen den verschiedenen medizinischen Disziplinen gesehen, und ebenfalls ein wichtiger Aspekt sind qualitative Anreize.

Das Fehlen einer Analyse dessen, was die diversen Zulassungsstopps gebracht haben, verstärkte das Missbehagen Ihrer Kommission. Auch ein Bericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums Obsan bestätigt den bescheidenen Einfluss des "Ärztestopps" auf die Kostenentwicklung.

Ihre Kommission befürchtet auch, dass mit dieser neuen Vorlage der Mangel an Ärzten und Ärztinnen mit inländischen Diplomen, also unser ureigenster Nachwuchs, weiter verschärft wird. Zudem berücksichtigt diese Zulassungsbeschränkung die Qualität der Leistungserbringung in keiner Art und Weise und ist auch deshalb nicht zukunftsfähig.

Und dann, das möchte ich am Schluss noch anfügen, gab es auch verfassungsrechtliche Bedenken. Diese Bedenken stehen nach wie vor im Raum. Das war ja auch der Grund, warum man immer wieder dringliches Bundesrecht geschaffen hat: Die Verfassungsmässigkeit dieses Zulassungsstopps wird infrage gestellt. [PAGE 128]

Die Mehrheit Ihrer Kommission wünscht keine weitere Symptombekämpfung mehr. Sie will den politischen Druck aufrechterhalten für eine rasch zu erstellende, umfassende Vorlage des Bundesrates mit Anreizen für sparsames, effizientes und qualitativ hochstehendes Verhalten.

Die Vorlage, das sehen Sie, ist letzte Woche im Nationalrat schon beraten worden. Der Nationalrat ist mit 106 zu 74 Stimmen darauf eingetreten. Die Rückweisung ist sehr knapp abgelehnt worden, nämlich mit 94 zu 89 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Der Nationalrat hat inhaltliche Veränderungen vorgenommen. Sie sehen das bei Artikel 55a Absatz 2. Das geschah aufgrund eines Einzelantrages, der im Nationalrat gestellt und mehrheitsfähig wurde. Es wird aber juristisch angezweifelt, wieweit diese Ergänzung überhaupt kompatibel mit der Personenfreizügigkeit ist. Da wir heute keine Detailberatung vornehmen könnten, auch wenn wir Eintreten beschliessen würden - Ihre Kommission hat noch gar keine Detailberatung vorgenommen -, würde das Geschäft an die Kommission zurückgehen. Trotzdem wäre es nun interessant, von Ihnen, Herr Bundesrat, eine juristische Stellungnahme zu dieser Ergänzung des Nationalrates zu erhalten.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen Eintreten und anschliessend Rückweisung an den Bundesrat. Dies ist mit der Erwartung verbunden, dass der Bundesrat noch bis Ende Jahr dem Parlament eine definitive Vorlage unterbreiten wird, die unter anderem eine Lockerung des Vertragszwangs berücksichtigt.