Eder Joachim · Ständerat · 2013-03-12
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-12
Wortprotokoll
Im Namen meiner Kommissionsminderheit stelle ich Ihnen den Antrag auf Nichteintreten auf diese Vorlage. Dabei verzichte ich bewusst darauf, Sie nochmals mit der ganzen Vergangenheit und Leidensgeschichte der bedarfsabhängigen Zulassung bzw. des Zulassungsstopps, wie er früher genannt wurde, zu konfrontieren. Die Berichterstatterin hat dies soeben umfassend getan.
Nur so viel: Es scheint eine Never-ending-Story zu werden, ist Bundesrat Alain Berset nun doch bereits der vierte Vorsteher des EDI, der vor dem Parlament eine diesbezügliche Vorlage vertritt. Früher sprach man von einer Notlösung und einer befristeten Zulassungsbegrenzung, heute verwendet man kosmetisch den Begriff "Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung". Auch wenn sich die Terminologie geändert hat und der Begriff "Zulassungsstopp" durch den Ausdruck "Zulassungssteuerung" ersetzt worden ist, geht es inhaltlich nach wie vor um dasselbe. Es ist eine Begrenzung der Zulassung von Leistungserbringenden zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, eine staatliche Intervention also, mit der steuernd in den Markt eingegriffen werden soll; so lautet mindestens die Zielsetzung.
Auch bei der Vorlage, über die wir heute entscheiden müssen, ist wieder von Sofortmassnahmen, die befristet gelten sollen, die Rede. Auch die Dringlichkeit ist gegeben; das zeigt der vorgegebene Behandlungsrhythmus. Sofortmassnahmen, Befristung, Dringlichkeit - "Nicht schon wieder!", bin ich geneigt zu sagen. Eine solche Stop-and-go-Politik, dieses Hin und Her der letzten Jahre - man kann durchaus von Hüst und Hott sprechen - ist absolut unbefriedigend.
Die Minderheit ist der festen Überzeugung, dass wir diesem mehrjährigen Trauerspiel hier und heute ein Ende bereiten müssen. Gefragt ist nun endlich eine langfristige, zukunftsorientierte und nachhaltige Lösung, welche allen Beteiligten Sicherheit bringt. Marc Müller, der Präsident des Berufsverbands der Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte Schweiz, forderte kürzlich in einer Kolumne "endlich eine nationale Strategie für die medizinische Grundversorgung, ein Gesamtkonzept wie für Palliative Care".
Dass eine langfristige, zukunftsorientierte und nachhaltige Lösung bis dato nicht gelungen ist und eine Neuauflage des Zulassungsstopps die nächste ablöst - und zwar praktisch unverändert -, ist tatsächlich kein Ruhmesblatt für unsere Gesundheitspolitik, weder für den Bundesrat noch für unser Parlament. Sicher werden wir im Verlaufe der Debatte spätestens von Bundesrat Berset hören, dass die gewünschte und vorgesehene Lösung die Managed-Care-Vorlage gewesen wäre und dass wegen des klaren Volksneins nichts anderes übriggeblieben sei, als zum alten System zurückzukehren.
Die Minderheit steht mit ihrem Widerstand gegen diese Vorlage bei Weitem nicht alleine da, im Gegenteil. Wir sind in guter Gesellschaft, wenn ich an die Reaktionen namhafter Parteien und wichtiger Verbände, aber auch zahlreicher Kantone denke. Gemäss meinen persönlichen Rückfragen stellen sich im Moment nämlich Glarus, Zürich, Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen, Thurgau und Zug klar gegen eine Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung und deren Umsetzung.
Tritt der Ständerat heute auf die Vorlage ein und verabschiedet sie dann später nach entsprechender Beratung in der SGK analog den Beschlüssen des Nationalrates, dann wiederholt er nicht nur die Fehler der Vergangenheit, sondern verstösst wegen der neuen Regelung in Artikel 55a Absatz 2 - die Berichterstatterin hat dies auch schon erwähnt - möglicherweise auch gegen das bestehende Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Auch die Minderheit bittet Bundesrat Berset, zu dieser wichtigen Frage, die während unserer Kommissionsberatungen noch nicht diskutiert wurde, klar und deutlich Stellung zu beziehen.
Bei den angesprochenen Fehlern der Vergangenheit, die wir mit dieser Vorlage wiederholen, beschränke ich mich auf drei Punkte:
1. Eine erneute Zulassungsbeschränkung ist ein schlechtes Signal an unseren ärztlichen Nachwuchs, auf den wir dringend angewiesen sind und der ja auch durch Ausbildungsoffensiven unterstützt wird. Der vorhandene Nachwuchsmangel in der Pflege und Medizin wird dadurch verschärft. Die jungen Ärztinnen und Ärzte werden einmal mehr diskriminiert. Ich kann dies nicht verantworten.
2. Jahrelang wurde "ambulant vor stationär" politisch gefordert und auch umgesetzt. Die gewünschte Verlagerung ist ein Erfolg des medizinischen Fortschritts. Nun sollen via Zulassungsbeschränkung die ambulanten Leistungen beschränkt werden. Damit wird die volkswirtschaftlich gewünschte und sinnvolle Verkürzung von Behandlungs- bzw. Aufenthaltsdauern in Spitälern und Kliniken gefährdet.
3. Es ist nach Auffassung der Minderheit rechtsstaatlich höchst bedenklich, als Notrecht beschlossenes Recht erstens zehn Jahre lang anzuwenden und zweitens nach nur dreizehn Monaten Unterbruch als befristete Sofortmassnahme wieder einzuführen, dies umso mehr, als es sich um einen Beschluss handelt, der ganz erheblich in die durch die Bundesverfassung geschützte Wirtschaftsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte eingreift.
Abschliessend mache ich Sie noch auf folgenden Umstand aufmerksam: Derzeit weiss noch niemand, ob die wachsende Anzahl von Zulassungsbewilligungen mit der Eröffnung neuer Praxen und einer Zunahme des gesamten Leistungsvolumens einhergeht. Entscheidend, und das kann ich aufgrund meiner früheren Tätigkeit als Gesundheitsdirektor bekräftigen, ist nämlich nicht die Zahl der Berufsausübungsbewilligungen und der sogenannten Zulassungsnummern der Krankenversicherer, sondern entscheidend ist, wie viele Personen dann tatsächlich in einer Praxis arbeiten, mit welchem Pensum sie dies tun - ich erinnere Sie daran, dass heute die Teilzeitarbeit, vor allem auch von Frauen, je länger, desto gefragter ist - und vor allem welches Abrechnungsvolumen dies zur Folge hat.
Konkrete Zahlen dazu konnten uns in der Kommission auf Nachfrage leider nicht genannt werden. Ob sich der Zulassungsstopp positiv auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ausgewirkt hat, ist demzufolge ebenso ungewiss wie die Antwort auf die entscheidende Frage, ob die immer wieder ins Feld geführte Mengenausweitung konkret nachgewiesen werden kann. Eine Wirksamkeitsanalyse, welche diesen Namen verdient, fehlt jedenfalls. Klar ist nur, dass ausgerechnet jene Kantone, welche gesamtschweizerisch mit Abstand die höchsten kantonalen Durchschnittsprämien für Erwachsene haben, ihr Prämienwachstum in den letzten [PAGE 129] zehn Jahren trotz Zulassungsstopp nicht bremsen konnten. Aus Gründen der freundeidgenössischen Rücksichtnahme, aus Gründen der freundeidgenössischen Höflichkeit verzichte ich auf deren namentliche Nennung; ich kann nur so viel sagen, dass je zwei Vertreter im Ständerat sitzen. Vielleicht kann uns Bundesrat Berset in dieser entscheidenden Wirksamkeits- und Kostenfrage heute eines Besseren belehren und die konkreten Zahlen, insbesondere jene zum Abrechnungsvolumen, bekanntgeben.
Alle diese Gründe führen die Minderheit dazu, Ihnen Nichteintreten zu beantragen. Sollte dieser Antrag nicht mehrheitsfähig sein und unterliegen, beantragen wir Ihnen eventualiter, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, wie es die Mehrheit auch beantragt, mit dem Auftrag, eine definitive Lösung vorzulegen, die unter anderem auch eine Lockerung des Vertragszwangs vorsieht.