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Schneider Johann N. · Nationalrat · 2001-06-19

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-19

Wortprotokoll

Meine Motion für die Sicherstellung des Milizprinzips entstand in einer Phase der militärischen Öffnungseuphorie im Sommer 2000. Sie sollte mithelfen, die Fehlentwicklung in Richtung zu viel Professionalisierung, Zweiklassenarmee und Zweiklassengesellschaft zu stoppen. Als Lenkungsmotion hat sie bereits gewirkt.

Die Euphorie ist durch sorgfältigeren Realismus abgelöst worden. Die Sicherstellung der Miliz - ich rede jeweils auch von einer qualitativen und nicht nur von einer quantitativen Miliz - ist noch nicht gewährleistet. Deshalb fordere ich Sie auf, mit der Überweisung der Motion noch einmal ein Zeichen zu setzen. Das Zeichen heisst: Das sich in der Vernehmlassung befindende Armeeleitbild muss in wesentlichen Punkten wesentlich nachgebessert werden.

Die nächste Militärgesetzrevision wird am korrigierten Leitbild zu messen sein. Hier und heute ist allerdings nicht der richtige Ort, um darauf einzugehen. Je früher die prinzipiellen Anliegen und Forderungen echt aufgenommen werden, umso grösser ist die Chance, die heutige Armee nicht noch weiter abfallen zu lassen, weil eine breit getragene "Armee XXI" früher - spätestens ab dem 1. Januar 2003 - aufgebaut werden muss.

An diesem Aufbau kann und will sich die Wirtschaft massgeblich beteiligen. Dies wird sie auch tun, wenn die "Armee XXI" effizient und Teil eines Gesamtsicherheitssystems wird. Sie wissen: Wir wollen die Gesamtsicherheit als Standortfaktor. Die geordnete Grundlage fördert unsere [PAGE 817] Leistungsfähigkeit, unsere Verlässlichkeit und damit unsere wirtschaftliche Attraktivität und letztlich die Wohlfahrt von uns allen.

Damit etwas präziser zur Miliz: Herr Bundesrat, mit Befriedigung, aber auch mit einer gewissen Skepsis nehme ich zur Kenntnis, dass der Bundesrat in seiner Antwort vom 18. September 2000 und im Vernehmlassungsentwurf des neuen Armeeleitbildes XXI seinen Willen bekundet, am Prinzip der Miliz festzuhalten. Dieses Bekenntnis ist erfreulich, doch die Formulierung lässt immer noch aufhorchen. Ist das Bekenntnis zum Prinzip der Miliz wirklich auch ein Bekenntnis zu einer starken Milizarmee?

Die Signale des Bundesrates erscheinen mir immer noch widersprüchlich. Für mich steht fest: Unser neutraler Kleinstaat kann sich eine glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit nur mit einer Milizarmee erhalten, und deshalb ist mir deren Fortbestand so wichtig.

Der Bundesrat lehnt es in seiner Antwort ab, die Anzahl der Zeitsoldaten auf die von mir geforderte Limite von 1000 zu beschränken. Zeitsoldaten und Zeitkader würden für die Unterstützung der Ausbildung und den Einsatz als Kader in den Schulverbänden benötigt. So weit, so gut. Ich hege allerdings meine Zweifel, dass mit dieser Lösung die Ausbildung wesentlich verbessert und - wie immer wieder betont wird - professionalisiert werden kann. Je nach Konjunkturlage in der Wirtschaft wird die Qualität dieser Zeitsoldaten sehr schwankend sein und in guten Zeiten eher nach unten tendieren.

Meine Motion bringt zum Ausdruck, dass das Instruktionskorps verstärkt werden muss. Zusätzliche Zeitsoldaten sind nur sehr limitiert nötig und möglich. Nebenbei: In den Verträgen dieser Zeitsoldaten darf dann auch keine Versetzungspflicht für Auslandeinsätze stehen.

Auch dies bei dieser Gelegenheit: Der Bund mit Zeitsoldaten und Durchdienern, die Kantone mit dem Bevölkerungsschutz: Mir scheint, dass hier noch einiges an Klärung und Optimierung nötig und möglich ist. Also halten wir jetzt die Zahl so klein wie möglich und passen sie allenfalls dann an, wenn die Rollenverteilung zwischen Bund und Kantonen klar ist.

Wieso will ich weiterhin die Durchdiener auf 15 Prozent pro Jahrgang und/oder Truppengattung beschränken? Ich sagte es bereits: Die Aussagen des Bundesrates zu dieser Problematik sind mir im Moment immer noch zu unsicher. Wohl schreibt er im Armeeleitbildentwurf, es sei vorgesehen, dass die Durchdiener höchstens 20 Prozent eines Rekrutenjahrganges ausmachten. Diese Aussage ist sehr unverbindlich und steht im Widerspruch zur Feststellung - ebenfalls auf Seite 10 des Armeeleitbildes -, dass ein verfassungsrechtliches Problem sich erst stellen würde, wenn gegen die Hälfte der Dienstpflichtigen ihren Dienst in dieser Form leisten wollten.

Diese Feststellung ist mehr als erstaunlich, denn sie widerspricht eindeutig der Auffassung von Staatsrechtsprofessor Schindler, der in seinem vom VBS in Auftrag gegebenen Gutachten vom 14. April 1999 auf den Seiten 12, 17 und 18 feststellt, dass das Gros einer Milizarmee Wiederholungskurse leisten müsse, was Durchdiener nicht mehr tun. Gegen 50 Prozent Durchdiener wären gleichbedeutend mit dem Ende der Milizarmee.

Der Bundesrat trägt mit seinen widersprüchlichen Aussagen zur Befürchtung bei, es könnte eine Zweiklassenarmee entstehen und damit die Miliz verschwinden. Schindler schreibt, wenn 40 Prozent - also gegen die Hälfte eines Rekrutenjahrganges - ihren Dienst am Stück leisteten, sei es fraglich, ob dies mit dem Milizprinzip noch vereinbar wäre. Es ist zu befürchten, dass dies zu einer Zweiklassenarmee führen würde.

Dass Durchdiener den Untergang der Miliz bedeuten, zeigt das Beispiel unseres Nachbarlandes Österreich. Dort war zu Beginn das Interesse am "Durchdienermodell" eher klein. Als die Rekruten die wirtschaftlichen Vorteile dieser Dienstleistungsform erkannten, wurde diese zunehmend bevorzugt. Heute gibt es nur noch Durchdiener, die Miliz ist dort offenbar gestorben. Daraus ergibt sich die Folgerung, dass auch die Zulassung zur Möglichkeit des Durchdienens im neuen Militärgesetz ganz klar geregelt werden muss. Es darf für die Rekruten keinen Anspruch auf diese Dienstleistungsform geben und keine unbeschränkt freie Wahl bestehen. Rückweisungen werden nur erfolgen können, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht. Deshalb stelle ich nochmals meine Forderung nach einer gesetzlich verankerten Beschränkung der Durchdiener pro Jahrgang und Truppengattung auf.

Die Motion hilft eine Frage klären: Bleibt die "Armee XXI" eine Milizarmee? Diesbezüglich darf für mich kein Zweifel offen gelassen werden. Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen.