Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2013-03-12
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-12
Wortprotokoll
Hier müssen wir über das Splitting entscheiden. Mit dem Nationalratsbeschluss zur Verschiebung der Einsparung bei den Kinderrenten und den Reisekosten in einen Teil 3 hat sich die SGK intensiv befasst, weil sie sicherstellen will, dass die Finanzierung der IV ab dem Jahre 2018 gewährleistet ist. Sie verlangte einen Bericht, der aufzeigen musste, weshalb der Sparbedarf seit der vom Volk genehmigten Zusatzfinanzierung so stark abgenommen hat beziehungsweise weshalb die Vorschläge des Bundesrates zur 6. IV-Revision nicht mehr vollständig umgesetzt werden sollten.
Diesem Bericht haben wir entnommen, dass seit dem Jahr 2012 die Entwicklung des Umlageergebnisses der IV dank der Umsetzung der bisherigen Revisionen positiv ist und sich nach dem heutigen Wissensstand bis zum Jahr 2030 noch weiter verbessern wird. Das Wegfallen der Mehrwertsteueranteile - das wird am 31. Dezember 2017 sein - wird im Ergebnis zwar eine Baisse ergeben. Diese Baisse kann aber aufgefangen werden, und wir werden auch nach dem [PAGE 112] Jahr 2018 eine ausgeglichene Rechnung haben. Gleichzeitig hat uns der Bericht aufgezeigt, dass der Schuldenabbau der IV absolut realistisch bleibt. Gemäss der Botschaft wäre die IV 2027 schuldenfrei, gemäss dem Beschluss des Nationalrates vier Jahre später, gemäss dem jetzigen Beschluss des Ständerates zwei Jahre später. Es zeigt sich nun, dass die bisherigen Revisionen offensichtlich besser wirken als vorgesehen. Zwischen 2002 und 2011 gab es fast eine Halbierung der Anzahl Neurentnerinnen und Neurentner. Damit kam es zu einer starken Verminderung der für diese Personen benötigten Mittel.
Nun hat sich der Nationalrat nicht entschlossen, auf die beiden Sparbeiträge - Senkung der Kinderrenten und Rückerstattung derjenigen Reisekosten, die behinderungsbedingt entstehen - zu verzichten. Er hat diese Massnahmen in die Vorlage 3 verschoben und diese an die Kommission zurückgewiesen, die die Beratung nachholen soll, sobald signifikante und aussagekräftige Ergebnisse der Evaluation zu den Revisionen 5 und 6a vorliegen.
Mit dieser Art Sicherheitsnetz für die Zukunft der Finanzierung der IV war es für die Mehrheit der Kommission verantwortbar, einem Splitting, wie es vom Nationalrat und vom Bundesrat vorgeschlagen wurde, zuzustimmen, vor allem auch, weil es für die IV wichtig ist, die neue Rentenformel durchzubringen. Die Kommission hat sich mit 8 zu 5 Stimmen mehrheitlich für das Verschieben des erwähnten Artikels in die Vorlage 3 ausgesprochen, und ich bitte Sie, sich der Mehrheit der SGK anzuschliessen.
Ich habe Ihnen aus den Unterlagen der Kommission eine Übersicht mit Varianten zur IV-Revision austeilen lassen. Da sehen Sie, was die einzelnen Beschlüsse des Nationalrates und Ständerates rein finanziell ergeben würden. Sie können daraus Ihre Schlüsse ziehen.
Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, dem Splitting zuzustimmen.