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AB 127435

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-12

Wortprotokoll

Hier wird über das neue Rentensystem entschieden. Es betrifft wiederum verschiedene Artikel. Der Entscheid betrifft Artikel 28a Absatz 1bis, Artikel 28b, Ziffer II Buchstabe a, Änderung bisherigen Rechts Ziffer 6 und die Übergangsbestimmungen.

Der Nationalrat hat - im Gegensatz zu unserer Fassung im Ständerat - das bundesrätliche Konzept des stufenlosen Rentensystems übernommen. Allerdings hat er beschlossen, eine ganze Rente bereits ab 70 Prozent Invalidität zu geben und nicht erst ab 80 Prozent. Die Korrekturen der laufenden Renten sollen gemäss System des Nationalrates ebenfalls angepasst werden. Im Unterschied dazu hat der Ständerat erst die Neurenten dem neuen System unterstellt. Die SGK hat die verschiedenen Systeme noch einmal gründlich geprüft, aber beschlossen, am früheren Beschluss festzuhalten. Das heisst, dass in unserer Version erst ein Invaliditätsgrad ab 80 Prozent eine ganze Rente ergibt, dass bei einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 50 Prozent und zwischen 50 und 60 Prozent eine höhere Rentenleistung entstehen kann als heute, dass es aber eine Senkung der Rentenleistung bei einem Invaliditätsgrad zwischen 60 und 79 Prozent geben kann.

Ich muss Ihnen jetzt sagen, dass alle Artikel und die Zuschriften, die Sie erhalten haben, so nicht fair sind, da sie den Tatsachen nicht entsprechen. Im "Blick" von gestern heisst es: "IV-Revision kostet sie ein Drittel ihrer Rente"; in der "Aargauer Zeitung" heisst es: "Behinderten droht Rentenkürzung um bis zu 30 Prozent". Laufende Renten [PAGE 117] werden aber gemäss der Version des Ständerates nicht gekürzt. Und wenn es bei einer laufenden Rente so wäre, wenn da also gekürzt würde, kämen die Ergänzungsleistungen zum Zug.

An dieser Revision lautet der gute Anteil, dass Erwerbsarbeiten nicht mehr zu einer Minderung der Rente führen, es besteht vielmehr ein Anreiz, noch etwas dazuzuverdienen, wenn das möglich ist; die Betreffenden können das dann behalten. Die Musiklehrerin, die Sie in Ihren Beispielen aufgeführt haben, kann ihren Verdienst im neuen System behalten. Wir haben uns leicht geärgert, denn man muss schon alle Aspekte mi teinbeziehen.

Einsparungen gäbe es bei der Anpassung der laufenden Renten. Es wären 80 Millionen Franken, wenn man das machen würde. Bei den neuen Renten sind es 70 Millionen Franken. Deshalb spart man gemäss Ständerat weniger ein, als das gemäss der Botschaft der Fall gewesen wäre. Das Modell des Nationalrates aber ist kostenneutral: Es wird gar nichts eingespart. Das war für uns finanziell, aber auch in der Wirkung, in der gesellschaftlichen Anpassung, in der Modernisierung des Systems nicht das Richtige.

Gemäss Ständerat hätten 20 Prozent der Betroffenen eine tiefere Rente, gemäss Nationalrat wären es 11 Prozent. Wichtig ist, dass mit dem Systemwechsel ein Erwerbsanreiz einhergeht. Das heisst, praktisch jeder Franken, der dazuverdient wird, kann mitgenommen werden. Das ist eine Neuerung, die auch von den Invalidenverbänden immer wieder gewünscht und angeregt worden ist. Man muss sehen, dass die meisten Rentenkürzungen durch allfällige Ergänzungsleistungen kompensiert werden können. Was man ebenfalls nicht ganz ausblenden kann: Die Invalidenversicherung leistet nur einen Teil, sie ist die erste Säule für den Fall einer Erwerbsbehinderung. Es gibt dann noch die zweite Säule, und es kommen auch noch andere Sozialversicherungen zum Zuge.

Ich bitte Sie, am Beschluss des Ständerates festzuhalten.