Engler Stefan · Ständerat · 2013-03-12
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-12
Wortprotokoll
Ich bin kein Spezialist, was die Politik der Sozialversicherungen angeht, das möchte ich vorausschicken. Trotzdem möchte ich eine Aussensicht zu bedenken geben.
Wir diskutieren darüber, ab wann in Zukunft eine volle IV-Rente gerechtfertigt ist, ob dafür ein Invaliditätsgrad von 70 Prozent, wie dies heute der Fall ist, oder neu ein solcher von 80 Prozent benötigt wird. Aus meinen Erfahrungen, die ich vor allem an den Gerichten gemacht habe, möchte ich davor warnen, die Bemessung der Invalidität und damit auch die Beurteilung des Invaliditätsgrades auf eine mathematische Formel zu reduzieren, indem nämlich ein hypothetisches Valideneinkommen einem hypothetischen Invalideneinkommen gegenübergestellt wird und davon der Invaliditätsgrad abgeleitet wird. Die Berechnung dieser Einkommen basiert auf einer Vielzahl von Annahmen und nimmt oftmals zu wenig Rücksicht auf individuelle Perspektiven, aber auch auf die Einschränkungen, die eine Person mit einer Behinderung zu erleiden hat.
Ich stelle fest, dass die bestehenden Renten nicht angetastet werden sollen. Wer heute bei einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent eine volle Invalidenrente erhält, behält diese; ich finde das richtig und gut so. Ich unterstütze weiter auch die stufenlose Rentenberechnung, diese verhindert Ungerechtigkeiten an den Rändern, Ungerechtigkeiten aufgrund von starren Beitragsstufen.
Nun konnte mir bis jetzt aber noch niemand erklären - auch wenn Kollege Kuprecht einen Ansatz für eine solche Erklärung geliefert hat -, weshalb eine Person im Schwer- und Schwerstbehindertenbereich in Zukunft leichter eingegliedert werden kann, als dies in der Vergangenheit der Fall war, und weshalb man einer Person mit einem Invaliditätsgrad von 70 bis 79 Prozent in Zukunft eine höhere Resterwerbsfähigkeit zumutet als in der Vergangenheit. Kollege Kuprecht hat gesagt, das Gewerbe suche solche Leute und sei auch bereit, solche Leute einzustellen. Wenn dem so wäre und dies in einer Vielzahl von Fällen umgesetzt würde, könnte dies ein Grund sein, solche Anreize zu unterstützen und zu schaffen. Ich zweifle aber an dieser These, weil es sich, wie Herr Kollege Germann gesagt hat, um Menschen handelt, die aufgrund einer schweren Beeinträchtigung schwer eingliederbar sind. Dies mit folgender Konsequenz: Wenn die Eingliederung nicht gelingt, haben die Kantone Ergänzungsleistungen auszurichten, womit eine Verlagerung von der IV zu den Ergänzungsleistungen stattfindet.
In meiner Bilanz ziehe ich das heutige System "Volle Rente bei 70 Prozent Invalidität" dem Versuch vor, Menschen mit einem Invaliditätsgrad von 70 bis 79 Prozent eingliedern zu wollen.