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Eberle Roland · Ständerat · 2013-03-12

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-12

Wortprotokoll

Das Votum von Kollege Germann hat mich etwas provoziert: Jede Grenzlinie bringt Kategorien, ob sie bei 70 oder bei 80 Prozent liegt; dieses Problem lösen wir hier nicht.

Weshalb ich für die 80-Prozent-Regelung bin und damit auch in Kauf nehme, dass gewisse Verschiebungen in Richtung Ergänzungsleistungen stattfinden, hat folgenden Hintergrund: Aus meiner langjährigen Erfahrung auch als Sozialdirektor habe ich festgestellt, dass der betroffene Mensch überall dort, wo er nahe an seiner Community, an seiner Gemeinde lebt, eine höhere Integrationschance hat, als wenn er auf Bundesebene über eine IV-Rente quasi abgehakt wird. Das ist nach meinem Dafürhalten durchaus gewollt; das Subsidiaritätsprinzip in unserer Verfassung kann auch hier greifen. Je näher der Fall bei der lokalen Behörde ist, desto besser gelingt die Integration, die Reintegration. Ich denke, dass das der wichtigste Punkt ist. Es geht nicht nur um eine Prozentzahlen-Klauberei, sondern es geht darum, die Rahmenbedingungen möglichst optimal zu gestalten, damit überhaupt eine solche Restarbeitsfähigkeit ermöglicht wird.

Frau Bruderer hat darauf hingewiesen: Das Erstrebenswerteste für invalide Menschen ist, dass sie ihre Restarbeitszeit auch leisten können. Wenn wir hier weitere Bestrebungen machen wollen, dann müssen wir die Systeme vereinfachen, damit die Wahrscheinlichkeit höher wird, dass diese Restarbeitszeit tatsächlich sinnvoll genutzt werden kann. Das ist der beste Beitrag. Ich bin bei der Stiftung Kartause Ittingen mit ihren über sechzig IV-Heimplätzen als Präsident engagiert. Ich weiss, was für einen Wert diese Restarbeitsmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen hat.

Ich möchte in diesem Sinne für 80 Prozent votieren, damit wir möglichst nahe bei den Mitmenschen, die betroffen sind, arbeiten können und damit die kommunalen Behörden hier ihren Beitrag leisten.