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Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-04-15

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-04-15

Wortprotokoll

Die Familien-Initiative, "Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen", ist gewissermassen das Gegenkonzept zum Familienartikel, der am 3. März 2013 vom Volk angenommen wurde, jedoch am Ständemehr gescheitert ist. Der Familienartikel wollte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern; er wollte keine Privilegierung einer Familienform, sondern er wollte den Eltern die Wahlfreiheit und die Eigenbestimmung bezüglich Kinderbetreuung belassen. Die vorliegende Initiative hingegen will das Gegenteil: keine Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern eine verfassungsmässige Bevorzugung der Familienhaushalte mit einem Einkommen durch einen systemwidrigen Steuerabzug.

Ich lehne diese Initiative aus formellen und materiellen Gründen ab. Die Initiative will einen einzigen Steuerabzug in der Verfassung verankern, was grundsätzlich keine Verfassungsqualität hat. Natürlich geht es den Initianten nicht bloss um einen Steuerabzug, sondern es geht um eine Umkehr in der Familienpolitik. Die Frau sorgt für Haushalt und Kinder, der Mann ist erwerbstätig und bringt das Geld heim. Errungenschaften der letzten Jahre bezüglich Erwerbstätigkeit der Frauen und Fortschritte bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollen rückgängig gemacht werden, indem nichterwerbstätige Hausfrauen mit einem Steuerabzug belohnt werden. Die Präsidentin der FDP-Frauen, Frau Walker Späh, spricht heute in der "NZZ" von "Staatsmüttern".

Ich bin auch Hausfrau und Mutter und kenne den Wert dieser Arbeit. Ich war immer berufstätig, habe die Kinder teilweise fremdbetreuen lassen und habe das Gefühl, in einer total traditionellen Familie zu leben. Die Mehrheit der Schweizer Familien lebt nämlich nicht von einem, sondern von zwei Einkommen. Wenn ich die Initiative ablehne, tue ich es gerade im Bewusstsein der wertvollen, unentbehrlichen Arbeit von Familien.

Abgesehen von einem rückwärtsgerichteten familienpolitischen Ansatz verstösst die Initiative gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ein Familienhaushalt mit einem Einkommen von 120 000 Franken hat gerade deshalb, weil die Hausfrau die Kinder selber betreut, mehr Geld zur Verfügung als eine Familie, bei der beide Elternteile das gleiche Einkommen erzielen. Frauen, die ihre Kinder selber betreuen, verzichten während der Betreuungsarbeit auf eine Erwerbstätigkeit und daher auch auf einen Zusatzverdienst. Ihnen erwachsen aber auch keine zusätzlichen Kosten. Wenn beide Elternteile arbeiten, erzielen sie ein zusätzliches Erwerbseinkommen, und sie bezahlen mehr Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Es entstehen ihnen aber auch zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung. Erst seit gut zwei Jahren kann ein Teil dieser berufsbedingten Kinderbetreuungskosten bei der direkten Bundessteuer in Abzug gebracht werden. Mit der Initiative würde eine eben erst beseitigte Ungerechtigkeit wiederhergestellt. Von einer Benachteiligung oder gar Bestrafung von Familien mit nur einem Einkommen durch das heutige System kann keine Rede sein.

Die Initiative würde viel mehr Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen schaffen. Nicht alle Familien haben nämlich die Wahl, ob die Frau die Kinderbetreuung übernimmt oder nicht. Die Initiative würde primär Familien in guten finanziellen Verhältnissen nützen und damit zu einem neuen Steuerprivileg für Bessersituierte führen. Vom Steuerabzug könnte auch eine Frau profitieren, die nicht erwerbstätig ist, sondern dem Tennis oder Golf frönt und die Kinder deshalb an den allenfalls sogar subventionierten Mittagstisch schickt. Was hingegen passiert mit den Familien in unteren Einkommensschichten, in denen beide Elternteile arbeiten müssen, um die Familie durchzubringen? Soll solchen Familien eine Negativsteuer ausgerichtet werden, damit auch sie ihre Kinder zu Hause betreuen können?

Zusammengefasst: Ich lehne die Initiative ab, weil sie rückwärtsgewandt, frauendiskriminierend und steuerrechtlich systemwidrig ist und weil sie familien- und sozialpolitische Ungerechtigkeiten schafft.