Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2013-04-15
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-04-15
Wortprotokoll
Auf den ersten Blick mag die SVP-Initiative ja noch ganz sympathisch scheinen. Wer wollte nicht Familien fördern? Wer wollte nicht alle Eltern gleich behandeln? Aber beim zweiten Blick entpuppt sich diese Initiative als Mogelpackung und als Falle, vor allem für die Frauen. Sie ist zudem sozial- und finanzpolitisch untragbar. Sie löst die Probleme der Familien nicht, Frau Flückiger, nämlich die hohen Mieten, die hohen Krankenkassenprämien, die hohen Kinderkosten. Auf der anderen Seite verletzt sie aber fundamentale Werte unserer Verfassung. Aus diesem Grund lehnen wir diese Initiative ab.
Zum Ersten widerspricht die Initiative dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - ein Verfassungsgrundsatz, der für alle Steuern gilt. Wenn Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, den gleich hohen Abzug machen können wie Eltern, die beide berufstätig sind, ist das steuersystematisch unsinnig. Bei gleichem Einkommen ist ein Einverdienerhaushalt wirtschaftlich ganz klar leistungsfähiger als ein Haushalt, bei dem beide Elternteile berufstätig sind.
Herr Baader, die Rechnung, von der Sie gesprochen haben, ist einfach zu machen: Bei den Zweiverdiener-Ehepaaren kommen die Fremdbetreuungskosten in Abzug, ergo ist das verfügbare Einkommen kleiner. Beim Einverdiener-Ehepaar kommt noch ein paralleles, nicht in Franken, monetär bewertetes Einkommen dazu: Sie haben mehr Zeit zum Kochen, zum Besorgen des Haushalts usw., sie sind also doppelt privilegiert. Es ist deshalb gerechtfertigt, bei den Zweiverdiener-Ehepaaren die Kosten für die Kinderbetreuung mindestens teilweise in Abzug zu bringen.
Zum Zweiten bedeutet die Initiative faktisch nichts anderes als eine Begünstigung, als ein Steuergeschenk für die Reichen. Ich möchte darauf hinweisen, dass sehr viele Eltern darauf angewiesen sind, dass beide Elternteile arbeiten. Nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass nur etwa die Hälfte aller Familien überhaupt direkte Bundessteuer bezahlt. Nur diese können vom Abzug überhaupt profitieren. Dass Abzüge von der Bemessungsgrundlage bei progressiven Steuern Gutverdienende begünstigen, ist in diesem Saal wohl hinlänglich bekannt.
Zudem soll der Entscheid, ob Eltern die Kinder selber betreuen oder fremdbetreuen lassen, nicht vom Staat beeinflusst werden. Es erstaunt mich, dass ausgerechnet die SVP hier staatlich einwirken will; denn genau das tut die Initiative.
Eltern, die sich für eine klassische Rollenverteilung entscheiden, sind steuerlich nicht benachteiligt, folglich gibt es auch überhaupt keinen Grund, ihnen einen Abzug für die Eigenbetreuung der Kinder zu gewähren. Es erstaunt mich schon - ich spreche jetzt Frau Flückiger an, Sie kommen ja aus dem Gewerbe, ich komme ebenfalls aus einem gewerblichen Haushalt -, dass Sie ausgerechnet diese Initiative unterstützen. Sie wissen, dass gerade in Gewerbehaushalten in der Regel beide Elternteile berufstätig sind. Wenn sie dann entsprechende Kosten für die Kinderbetreuung haben, müssen sie diese selbstverständlich in Abzug bringen können; anders ist es bei Einverdiener-Ehepaaren.
Was Sie jetzt vorschlagen, ist nichts anderes als eine Haushaltprämie. Ökonomisch schafft diese Haushaltprämie völlig falsche Anreize. Ich fühle mich wirklich an die Debatte in den Jahren nach 1968 erinnert, als man darüber debattierte, ob ein Hausfrauenlohn zu fordern sei. Sie zementieren damit Rollenbilder. Sie zementieren damit das klassische Familienmodell: Der Vater arbeitet, die Mutter ist zu Hause. Dieses Ideal möchten die Initianten wieder verwirklichen. Sie wissen selber, dass wir in der Schweiz immer mehr sehr gut ausgebildete Frauen haben. Es ist ökonomisch sinnvoll, dass diese im Erwerbsleben bleiben und nicht aussteigen. Es ist doppelt sinnvoll: Erstens müssen die Bildungsinvestitionen amortisiert werden, zweitens ist im Fall einer Trennung oder Scheidung - das betrifft immerhin 50 Prozent aller Ehen - das Armutsrisiko umso grösser, je mehr ein Partner finanziell vom anderen abhängig ist. Ich erinnere Sie daran, dass das Armutsrisiko von alleinerwerbenden, alleinerziehenden Frauen sehr viel höher ist als das Armutsrisiko des Durchschnitts der Gesellschaft. Wer also heute Kinder fremdbetreuen lässt, um zu arbeiten, nimmt langfristig seine oder ihre gesellschaftliche Verantwortung gegenüber dem Staat wahr.
Noch eine Bemerkung zu den Steuerausfällen: Es schleckt keine Geiss weg: Wenn Sie den gleichen Abzug wie bei der Fremdbetreuung gewähren, hat dies Steuerausfälle von 1,4 Milliarden Franken zur Folge; Herr de Courten war in der Kommission, er hat das ebenso gehört. Damit könnten wir Betreuungsplätze für 100 000 bis 120 000 Kinder finanzieren oder die Kinderzulage auf 720 Franken erhöhen. Damit wäre den Kindern tatsächlich gedient.
Ich ersuche Sie deshalb namens der SP-Fraktion, diese Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen und den Rückweisungsantrag Streiff abzulehnen. Frau Streiff, wir lehnen Ihren Rückweisungsantrag ab, weil er, im Vergleich zur heutigen Situation, zu einer Benachteiligung der Eltern führt, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen müssen oder wollen, und das wollen wir nicht.