Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2013-04-15
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2013-04-15
Wortprotokoll
Wir von der BDP-Fraktion haben sehr viel Sympathie für die traditionelle Familie und für die Betreuung der Kinder durch die Eltern. Aber die Gesellschaft und die Arbeitswelt haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Viele Familien sind finanziell darauf angewiesen, dass beide Elternteile arbeiten, um für ihre Lebenshaltungskosten aufkommen zu können. Die Schweizer Wirtschaft hat in den letzten Jahren zahlreiche zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Es ist darum auch aus Sicht der Wirtschaft in höchstem Masse erwünscht, dass vermehrt auch Frauen mit Kindern wieder ins Berufsleben eintreten können. Daher hat die Fremdbetreuung von Kindern an Bedeutung gewonnen.
Die Fremdbetreuung von Kindern wird in der Gesellschaft ab und zu negativ dargestellt. Gewiss, es wird auch schlechte Beispiele geben, wo sich zeigt, dass die Kinder nicht optimal betreut werden. Aber Hand aufs Herz, werden die Kinder von allen Eltern immer gut betreut? Gibt es nicht auch dort Verwahrlosung von Kindern, gibt es nicht auch Gewaltanwendung durch die Eltern? Wir wissen genau, dass bei beiden Modellen eine gute oder eine weniger gute Kinderbetreuung möglich ist. Darum ist es völlig falsch und unangebracht, die beiden Modelle gegeneinander auszuspielen. Bei beiden Modellen sind die Eltern stark gefordert, vor allem trifft dies für die Mütter zu.
Nun zur Volksinitiative der SVP: Sie verlangt einen mindestens so hohen Steuerabzug für Kinder, die "selber betreut" werden, wie für Kinder, die fremdbetreut werden. Wir haben im Parlament erst kürzlich beschlossen, dass Eltern für die Fremdbetreuung ihrer Kinder die nachgewiesenen Kosten bis zum Höchstbetrag von 10 100 Franken pro Jahr bei den Steuern in Abzug bringen können. Mit der Annahme der Initiative würden wir diese Bestimmung wieder neutralisieren.
Die Initiative schafft steuerliche Ungerechtigkeiten. Nehmen wir einmal an, dass eine Einverdienerfamilie ein steuerbares Einkommen von 100 000 Franken aufweist und eine Zweiverdienerfamilie ebenfalls. Der Steuerbetrag ist bei beiden Familien gleich hoch. Die Zweiverdienerfamilie muss ihre Kinder betreuen lassen, da beide Elternteile berufstätig sind, die Einverdienerfamilie aber nicht. Die Zweiverdienerfamilie hat Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder. Es ist gerecht, wenn sie diese bei den Steuern abziehen kann. Wenn dies die Einverdienerfamilie auch kann, wird sie gegenüber der Zweiverdienerfamilie steuerlich bevorteilt.
Aus dem Initiativtext ergeben sich auch zahlreiche Unklarheiten. Was ist z. B. unter "selber betreuen" zu verstehen? Was ist, wenn Grosseltern oder Freunde die Betreuung übernehmen? Was ist z. B., wenn im eigenen Haus eine bezahlte Arbeit ausgeübt wird und man gleichzeitig für die Kinder da ist?
Die Initiative verlangt auch, dass für die selber betreuten Kinder ein mindestens so hoher Abzug zugelassen werden muss wie für die fremdbetreuten Kinder. Bei den fremdbetreuten Kindern müssen die Kosten nachgewiesen werden. Die Fremdbetreuung kann z. B. auch nur einen Tag pro Woche in Anspruch genommen werden. Der Kostenabzug wäre dann entsprechend gering. Bei der eigenen Betreuung der Kinder könnte aber nur eine Pauschale in Abzug gebracht werden, die nach dem Initiativtext dem Maximalbetrag für fremdbetreute Kinder entsprechen müsste. Auch in solchen Vergleichsfällen werden eklatante Ungerechtigkeiten erkennbar.
Die Initiative bietet viel Raum für Missbräuche. Am besten deklariert man eine Fremdbetreuung von Kindern gar nicht, dann ist gemäss Initiative jeder Familie der Maximalabzug von gegenwärtig rund 10 000 Franken sicher. Das würde im Endeffekt einem zusätzlichen Kinderabzug für alle entsprechen. Das ist aber nicht das Ziel des Abzuges für fremdbetreute Kinder.
Schliesslich ist auch darauf hinzuweisen, dass die Initiative grosse Steuerausfälle zur Folge hätte. Auf Bundesebene wäre mit Steuerausfällen von über 300 Millionen Franken zu rechnen, und für die Kantone und Gemeinden ergäben sich Mindereinnahmen von rund 1 Milliarde Franken.
Wir von der BDP sind für weitere Entlastungen für die Familien offen. In diesem Bereich stehen weitere Vorschläge zur Diskussion an, so z. B. die steuerliche Befreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen, ein Einverdienerabzug oder die steuerliche Gleichstellung von Ehe- und Konkubinatspaaren. Wir könnten uns auch Kindergutschriften vorstellen.
Diese Initiative aber empfehlen wir zur Ablehnung, weil sie klare Ungerechtigkeiten zwischen den verschiedenen Familien- und Arbeitsmodellen schafft.
Den Rückweisungsantrag Streiff lehnen wir ebenfalls ab, weil für uns die Folgen dieses Antrages noch zu wenig bekannt sind und diese näher angeschaut werden müssten.