Wicki Franz · Ständerat · 1999-12-14
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-14
Wortprotokoll
Tatsächlich hat sich unsere Kommission sehr eingehend mit der Frage des Fahrverbotes auseinander gesetzt. Gleichzeitig hat sie sich mit der Frage der Dualität bei Strassenverkehrsvergehen befasst, wie sie [PAGE 1129] bereits von Herrn Merz angeführt und auch beim Eintreten von Herrn Hess erwähnt wurde: Einerseits tritt der Strafrichter auf die Bühne, und andererseits sind wegen des Führerausweisentzuges administrative Massnahmen erforderlich. Den Schluss, den wir gezogen haben, hat Herr Merz bereits richtig dargelegt.
Am 31. März 1999 ist die Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) erschienen. Der Entwurf zur Revision des SVG hält am geltenden zweispurigen Verfahrensrecht, also am Straf- und am Administrativverfahren, fest, und zwar für ein und dieselbe Verfehlung. Dies ist unter dem Gesichtspunkt des Doppelbestrafungsverbotes fragwürdig. In den Hearings mit Experten, Bundesrichtern und Strafexperten zeigte sich klar, dass die Frage des Doppelbestrafungsverbotes nicht gelöst ist. Das Bundesgericht definiert heute den Führerausweisentzug in zunehmendem Masse auch als Strafe. Es ist klar: Der Täter empfindet den Führerausweisentzug eindeutig als Strafe, vielleicht noch mehr als jene, welche er vom Strafrichter erhält. Deshalb ist es mir ein Anliegen, dass sich jene Kommission, welche die SVG-Vorlage berät, erneut sehr eingehend mit der Frage befasst, ob diese Doppelspurigkeit des Führerausweisentzuges und der Strafe beim Strafrichter weiter aufrechterhalten werden soll.