Lexipedia

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2013-04-15

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-04-15

Wortprotokoll

Sie mögen sich vielleicht noch an die Vorlage zur Familienbesteuerung von 2009 erinnern. Da bekämpfte die SVP-Fraktion vergeblich die Einführung des Steuerrabattes für Familien - eine Massnahme, die heute allen Familien und somit auch Familien mit tieferen und mittleren Einkommen zugutekommt. Sie bekämpfte auch den Fremdbetreuungsabzug und drohte mit einer Volksinitiative. Über die vorliegende Initiative sprechen wir [PAGE 563] heute nicht zuletzt auch deshalb, weil die SVP damals nicht den Mut aufgebracht hat, die damalige Steuervorlage mittels Referendum zu bekämpfen.

Die SVP war bis anhin eigentlich nie eine familienpolitische Partei. Sie hat sich nicht für die Einführung des Mutterschaftsurlaubs eingesetzt und hat die Anschubfinanzierung sowie die Einführung der Mindestzulagen für Kinder für alle Familien bekämpft. Dies mag vielleicht auch der Grund sein, weshalb der Text der vorgestellten Initiative so viele Fragen aufwirft.

Die SVP will Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, finanziell entlasten. Was heisst in diesem Kontext "selber betreuen"? Will die SVP die Einverdienerfamilien fördern? Wenn ja, weshalb sollte sie dies nicht tun? Aber weshalb hat sie dann nicht einen neuen Einverdienerabzug verlangt? Das wäre konsequent gewesen. Will die SVP partnerschaftlich organisierte Familien fördern, in welcher Vater und Mutter sich die häuslichen und ausserhäuslichen Aufgaben teilen, damit beide abwechselnd und somit ohne Dritthilfe Familie und Beruf unter einen Hut bringen können? Wohl kaum. Wenn doch: Wie stellt sie sicher, dass diese Paare ihre Kinder wirklich selber betreuen? Will die SVP wirklich die Einmischung des Staates in die Familie? Wohl kaum. Wie aber soll dann festgestellt werden, wer seine Kinder wirklich selber betreut?

Dann stellt sich weiter die Frage, weshalb die SVP nur eine Lösung für die Kantons- und Gemeindesteuern, nicht aber für die Bundessteuer wünscht. Mit der Verankerung des Initiativtextes in Artikel 129 der Bundesverfassung bezieht sie sich ausschliesslich auf die Kantons- und Gemeindesteuern. Auch das ist unlogisch. Wenn man zurückdenkt: 2009 hat gerade die SVP diesen Fremdbetreuungsabzug auf Bundesebene bekämpfen wollen.

Die SVP will mit ihrer Initiative mindestens einen gleich hohen Abzug. Was heisst in diesem Kontext "gleich hoher Abzug wie der Fremdbetreuungsabzug"? Ich erinnere daran, dass nur die effektiven Fremdbetreuungskosten abgezogen werden dürfen und nicht der Höchstbetrag. Wenn aber Familien ohne Fremdbetreuung den Höchstbetrag abziehen können, obschon sie keine Kosten haben, dann verletzt diese Vorgabe den Bundesverfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Somit ist auch das von der SVP vorgegebene Ziel der Gleichstellung aller Familien nicht erfüllt - im Gegenteil: Es führt dazu, dass Familien mit gleichem Einkommen ohne Berücksichtigung aller Gewinnungskosten unterschiedlich besteuert werden. Dies führt zur Schlechterstellung einzelner Familien, die nur einen tieferen Fremdbetreuungsabzug geltend machen können, weil sie ja nur die effektiven Kosten als Gewinnungskosten abziehen können.

"Gleich hoch" heisst faktisch eine Erhöhung des Kinderabzuges. Ob man diese Erhöhung nun Betreuungsabzug, Eigenbetreuungsabzug oder schlicht Kinderabzug nennt, ist reine Kosmetik oder einfach eine billige Konzession an die SVP-Terminologie. Fakt ist, dass diese Erhöhung einer Abschaffung des Fremdbetreuungsabzuges gleichkommt. Zur Erinnerung noch so viel: Unser Parlament hat vor Kurzem, 2009, grossmehrheitlich die Schaffung dieses Fremdbetreuungsabzuges gutgeheissen. Es wäre fehl am Platz, wenn wir ihn jetzt nach zwei Jahren wieder abschaffen würden.

Zu unseren Luzerner Parlamentariern, welche diese Vorlage unterstützen möchten, noch so viel - an die Luzerner eine Mahnung: Sie beziehen sich auf Ihre eigene kantonale Vorlage, die Sie in Ihrem Kanton durchgebracht haben. Sie haben den Eigenbetreuungsabzug gutgeheissen. Sie werden aber, sollten Sie dieser Initiative zustimmen wollen, Ihrer eigenen Bevölkerung darlegen müssen, weshalb Sie nun plötzlich auf kantonaler Ebene den soeben eingeführten Fremdbetreuungsabzug wieder abschaffen möchten. Das wäre die Konsequenz, wenn Sie der SVP-Initiative zustimmen würden.

Aus all diesen Gründen werde ich diese Initiative ablehnen; ich lade Sie ein, das Gleiche zu tun.