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Germann Hannes · Ständerat · 2013-06-12

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-12

Wortprotokoll

Das vorliegende Ermächtigungsgesetz ist für den Rechtsstaat Schweiz wohl etwas Einmaliges. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass wir das Ermächtigungsgesetz am Schluss unserer Beratungen noch rasch umgetauft haben, sodass man jetzt von einer "Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits" spricht. Im Gesetzestext, Herr Engler hat es gerade ausgeführt, gibt es in Artikel 1 eine Ermächtigung an die Banken zur vollen Kooperation mit der US-Justiz nach deren Vorgaben. Das ist etwas Einmaliges.

Wir sollen nun ab 1. Juli 2013, ausgerechnet ab meinem Geburtstag, unser eigenes Recht für ein Jahr ausser Kraft setzen. Macht der Bundesrat das in einer Notsituation, oder nutzt er seinen Spielraum in einer äusserst schwierigen bis aussichtslosen Situation, ist das für unseren Rechtsstaat zwar ebenfalls gravierend, aber es ist wenigstens kein Dammbruch. Die Exekutive trägt die Führungsverantwortung in diesem Land. Fällt die Regierung unter grossem Druck einen Führungsentscheid, kann sich dieser im Nachhinein, in der geschichtlichen Beurteilung, als richtig oder falsch erweisen. Man kann Verständnis für den Bundesrat haben. Hebelt die Legislative, als verantwortliche gesetzgebende Instanz in diesem Land, unter Umgehung der Referendumsmöglichkeiten in einer Hauruck-Aktion das Gesetz aus, ist das ungleich gravierender, als wenn der Bundesrat als Exekutive einen Führungsentscheid fällen muss.

Als Gesetzgeber stehen wir in der Pflicht unserer Verfassung, auf die wir den Eid oder mindestens das Gelübde abgelegt haben. In diesem Zusammenhang ist nun gestern wieder ein neues Gutachten aufgetaucht, jenes von Herrn [PAGE 503] Professor Schweizer. Kollege Pirmin Bischof hat dieses Gutachten angesprochen. Er hat zwar gesagt, er habe es nicht gelesen, aber er wusste trotzdem, ob es gut oder schlecht ist. Ich masse mir keine Beurteilung an, wir haben nicht darüber diskutiert, aber das Fazit des Gutachtens ist eigentlich klar: Die Weitergabe der Daten durch die Banken verletzt nicht nur Verfassungsrecht, sondern auch Völkerrecht.

Es wird dann auch entsprechend ausgeführt und begründet. Auf jeden Fall sind und waren wir uns auch in der Kommission einig, dass die Weitergabe von Informationen, insbesondere für betroffene Mitarbeiter der Banken und für Dritte, sehr gravierend ist. Denn die USA klagen ja dann allenfalls wegen Beihilfe zu "conspiracy", also zu Verschwörung gegen die USA, an; das ist das, was sonst mutmasslichen Terroristen droht. Das ist natürlich schon ein starkes Stück. Darum müssen wir auch alles Erdenkliche unternehmen, um die betroffenen Personen, die die Staatsbürgerschaft unseres Landes besitzen, zu schützen. Wir dürfen bei der Weitergabe von Daten nicht das Recht zur Berichtigung oder Löschung unrichtiger Daten übergehen. Das alles sind Fragen, die wir nicht im Detail geklärt haben. So, meine ich, sei eben das Fehlen des Rechtsschutzes eine Verletzung der verfassungsrechtlichen Rechtsweggarantie.

Wie auch immer, es stehen somit nicht weniger und nicht mehr als die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates und die Reputation unserer Willensnation Schweiz als eines souveränen Staates auf dem Spiel. Sie werden nun zu Recht fragen: "Was wäre ein möglicher Ausweg?" Ich plädiere für Einzelbewilligungen durch den Bundesrat statt für eine Carte blanche für die vierzehn Banken, die sich jetzt in einer Strafuntersuchung befinden, zur Kategorie 1 gehören und somit vom ganzen Programm eigentlich überhaupt nicht betroffen sind.

Der Weg über Einzelbewilligungen ist der bessere Weg. Er ist möglicherweise etwas aufwendiger, kann aber von Bundesrat und Finanzmarktaufsicht wenigstens kontrolliert werden. Vergleichen wir es mit einem mit vertraulichen Daten gefüllten Stausee. Ich sehe es eben anders als meine Vorrednerin und Kollegin Fetz: Ziehen Sie nun bei diesem Stausee, wenn Sie es können, den Schieber auf einmal hoch, kommt es zu einer Flutwelle, die Katastrophe ist unausweichlich. Gibt der Bundesrat dagegen mit den Einzelbewilligungen den im Fokus stehenden Banken die Möglichkeit oder grünes Licht für eine Zusammenarbeit mit der US-Justiz, ist eine dosierte Abwicklung des Verfahrens möglich.

Warum zudem Einzelbewilligungen durch den Bundesrat? Nur der Bundesrat kennt den Inhalt des Programms, nur er kann somit auch die Verantwortung dafür tragen. Es wird argumentiert, wir müssten das Programm gar nicht kennen, wir könnten ja sowieso nichts daran ändern. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich das komplett anders sehe. Wir bewilligen mehrmals jährlich oder pro Session Freihandelsabkommen, bilaterale Abkommen, Doppelbesteuerungsabkommen, Beitritte zu internationalen Übereinkünften - auch dort können wir am Paket oder am Gesetz überhaupt nichts ändern, wir dürfen es aber wenigstens lesen. Wir dürfen wissen, was drinsteht, und wir können uns ein Bild über die Folgen dessen machen, was wir bewilligen. Genau das ist doch der springende Punkt: Das können wir hier nicht.

Ausserdem sind Einzelbewilligungen, anders als uns anfänglich suggeriert worden ist, möglich. Drei von vier vorliegenden juristischen Gutachten kommen zum eindeutigen Schluss, dass Einzelbewilligungen durch den Bundesrat ein durchaus gangbarer Weg sind. Sogar ein Gutachten des bei der Verhandlung federführenden Staatssekretariates für internationale Finanzfragen kommt zu diesem Schluss. Das Bundesamt für Justiz kommt in seinem jüngsten Gutachten, es stammt vom 4. Juni und ist also sozusagen druckfrisch, zum selben Schluss. Zur Frage, welche Möglichkeiten der Bundesrat bei einer Ablehnung oder bei einem Nichteintreten auf die Vorlage habe, schreibt das Bundesamt für Justiz Folgendes: "In diesem Fall muss der Bundesrat seine Möglichkeiten neu evaluieren und müsste, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der Motive der Ablehnung, dann entsprechend handeln." Genau dazu führt es, wenn wir heute frei entscheiden, ob wir eintreten wollen oder ob wir, wie ich es Ihnen beliebt mache, nicht eintreten wollen.

Nur der Bundesrat kennt den Inhalt des US-Programms. Uns Parlamentariern sind lediglich einzelne Fragmente bekanntgegeben worden. Wir wissen, dass es Bussen gibt. Herr Graber hat gemutmasst, sie seien nicht existenzgefährdend. Ja, ich will es hoffen, aber ich weiss es nicht. Ich weiss es einfach nicht, denn die unteren und die oberen Schwellenwerte sind uns nicht bekanntgegeben worden. Es ist uns auch nicht bekanntgegeben worden, ob es bei den Abschleichern zu Mehrfachbussen kommen kann: Bank A wird gebüsst, liefert die Leaver-Liste aus, dann kommt Bank B dran, dort werden wieder ein paar Fälle gesichtet, sie werden neu gebüsst, das wäre dann die zweite Busse - und jetzt können Sie sich die ganze "Nahrungskette" selber zu Ende denken.

Aber das alles ist nicht geklärt, oder mindestens wurde es uns gegenüber nicht kommuniziert. Es wäre ein starkes und auch ein mutiges Signal an die USA, dass die Schweiz ein Rechtsstaat ist und es auch bleiben will. Mit der Inpflichtnahme des Bundesrates und dem Auftrag, gegebenenfalls Einzelbewilligungen auszusprechen, bekunden wir gegenüber der Justiz unseren Willen, rasch zur Bewältigung der Vergangenheit beizutragen.

Was wir aber nicht verantworten können, ist eine Blackbox - oder zumindest eine teilweise Blackbox - im Beiboot zu diesem Gesetz. Solange wir nicht wissen, was wir in diesem US-Paket noch alles mitschleppen, ist der Deal für mich nicht akzeptabel. Wir wissen nicht, wie explosiv das Programm für die dreihundert Banken wirkt, die sich grossmehrheitlich korrekt verhalten haben. Geradezu zynisch ist die Tatsache, dass die vierzehn Banken, die in der Strafuntersuchung sind, am Schluss noch den besseren Deal kriegen als die anderen. Das ist für mich ein unerträglicher Gedanke, das muss ich Ihnen sagen. Diese Bedenken konnten nicht beseitigt werden.

Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen Nichteintreten.