Graber Konrad · Ständerat · 2013-06-12
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-12
Wortprotokoll
Ich halte mich hier jetzt sehr kurz, aber es geht mir doch noch darum aufzuzeigen, weshalb ich mich in dieser Frage bei der Minderheit befinde. Auch bei mir hat diese Vorlage keine Euphorie ausgelöst, mir scheint aber, dass in der Diskussion, auch in den Medien, zu wenig über die Stärken dieser Vorlage gesprochen wird. Man muss immer überlegen, was dann die Alternative ist. Wenn wir die ganze Sache an den Bundesrat zurückweisen, wissen wir auch nicht, was dann im Detail geschieht. Wir können Folgendes feststellen:
1. Wenn wir dieser Vorlage zustimmen, dann kommt kein Notrecht zur Anwendung. Die USA müssen sich, wenn sie zu Daten kommen wollen, an das ordentliche Amtshilfeverfahren halten. Das ist meines Erachtens rechtsstaatlich doch der richtige Weg.
2. Es ist nicht die Eidgenossenschaft, es sind nicht wir, die für den Schaden aufkommen, die Folgen werden vielmehr direkt von den betroffenen Instituten selber getragen. Die Schweiz selber begibt sich nicht in diese Händel. Es wird lediglich ein gesetzlicher Rahmen gesetzt, damit das Verfahren ordentlich abgewickelt werden kann und kein Chaos entsteht.
3. Es handelt sich um eine sehr liberale Vorlage, die letztlich an die Selbstverantwortung der Banken knüpft. Die Banken haben sich in die Situation manövriert, die Banken sollen dafür sorgen, dass sie hier wieder herauskommen.
4. Die Lieferung der Daten erfolgt in einem rechtsstaatlich korrekt formulierten Verfahren. Ich habe es angesprochen: Mir ist ein geordnetes Verfahren wesentlich lieber, als wenn es zu einer chaotischen Situation kommt.
5. Ich bin der Auffassung - und dies scheint mir der wichtigste Punkt zu sein -, dass wir trotz staatsrechtlicher Überlegungen auf den Handel einsteigen sollten; dabei sind Risikoüberlegungen massgeblich. Wie es Herr Freitag korrekt angesprochen hat, denke ich auch, dass alle Wege ihre Risiken haben. Der Weg, den uns der Bundesrat hier vorschlägt, wird dazu führen, dass Banken, die sich in den Gruppen 1 und 2 befinden, Bussen zahlen, Bussen, die bei den heute im Fokus stehenden Bankinstituten wohl kaum existenziell bedrohlich sind. Banken in den Gruppen 3 und 4 - ich hoffe, dass es davon auch eine Menge gibt und dass sich nicht alle nur in den Gruppen 1 und 2 befinden - bekommen hier die Möglichkeit, ohne Busse aus diesen Verfahren hervorzugehen. Diese Möglichkeit möchte ich diesen Banken auch geben. Es gibt in der Schweiz auch Banken, die hier nicht im Unrecht sind. Wenn wir hingegen Klagen in den USA in Kauf nehmen, führt das dazu - und zwar gemäss übereinstimmender Äusserungen der Finma, des Nationalbankpräsidenten und aller Experten, die wir beigezogen haben -, dass Institute existenziell bedroht werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass jedes Bankinstitut, das in der letzten Zeit eingeklagt wurde, über kurz oder lang von der Bildfläche verschwunden ist.
Wenn wir jetzt diese Risikoüberlegung machen, dann müssen wir feststellen, dass die Eintretenswahrscheinlichkeit dessen, dass ein Institut angeklagt wird, eher bei hundert Prozent als bei null Prozent liegt.
Wir wissen, dass grosse Werte vernichtet werden, wenn eine Klage erfolgt, und dass es in dieser Frage nicht um Peanuts geht. Da wir wissen, dass das Risiko letztlich das Produkt ist aus der Eintretenswahrscheinlichkeit und dem frankenmässigen Betrag, der aus einer Klage resultieren kann, müssen wir feststellen, dass es sich hier um sehr grosse Risiken handelt, die sich kumulieren können, wenn eine Klage gegen mehrere Institute erfolgt oder wenn es in der Folge zu einer Destabilisierung des Finanzplatzes Schweiz kommt. Ich will hier keine Schwarzmalerei betreiben, aber dieses Risiko bestünde, wenn dieser Weg beschritten werden sollte. Damit sind drei Aspekte angesprochen:
1. Ich frage mich, ob wir überhaupt in der Lage sind, solche Risiken einzugehen. Wenn ich es aus der Sicht einer Unternehmung anschauen würde, würde ich sagen: Wir dürfen solche Risiken nicht eingehen oder müssen sie minimieren. [PAGE 501] Was der Bundesrat uns hier unterbreitet, ist im Grunde ein Risikoreduktionsverfahren.
2. Was ist das Signal, wenn wir diese Vorlage ablehnen oder wenn wir nicht auf sie eintreten? Signalisieren wir den USA damit indirekt, dass die Schweiz den Steuerstreit mit den USA nicht lösen will?
3. An die Finanzindustrie gerichtet möchte ich sagen: Weitere Lösungen, die allenfalls kreiert und hypothetisch in den Raum gestellt werden könnten, wären bestimmt nicht vorteilhafter. Ich kann mir nach drei, vier Jahren Verhandlungen nicht vorstellen, dass in Kürze eine vorteilhaftere Lösung erarbeitet wird; ich sage dies insbesondere auch aufgrund der Aussagen der Verhandlungspartner, die in der Kommission anwesend waren, vor allem aufgrund der Aussagen von Herrn Staatssekretär Ambühl.
Damit fasse ich zusammen: Wer gegen diese Vorlage stimmt, nimmt aus meiner Sicht sehr hohe Risiken in Kauf, deren Eintreten kaum berechenbar und schon gar nicht handelbar ist. Er nimmt in Kauf, dass der Finanzplatz Schweiz fast zwangsläufig erheblichen Schaden erleidet, dass die Volkswirtschaft stark leidet und dass zumindest in der Finanzbranche erhebliche Arbeitsplatzverluste zu verzeichnen sind.
Deshalb habe ich mich in dieser Frage der Minderheit angeschlossen. Ich bitte Sie, diese zu unterstützen.