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Graber Konrad · Ständerat · 2013-06-12

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-12

Wortprotokoll

Gestützt auf ein vom Bundesrat am 26. Oktober 2011 verabschiedetes Mandat werden Verhandlungen mit den USA geführt, in denen eine Lösung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den USA angestrebt wird. Dabei wird auf der Grundlage des geltenden schweizerischen Rechts und insbesondere des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens aufgebaut.

Ich verzichte auf eine Darstellung der Botschaft; sie liegt schriftlich vor und wurde in letzter Zeit ja heftig diskutiert.

Die Kommissionssitzungen begleitend zur Session dauerten insgesamt achtzehn Stunden. Wir können mit Fug und Recht behaupten, dass der quantitative Aufwand in der Kommission eine Arbeit in der erforderlichen Tiefe erlaubte. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen aus der Kommission dafür. Ich danke der Bundesrätin und dem Staatssekretär, der Verwaltung und insbesondere den Parlamentsdiensten für die grosse und kompetente Unterstützung der Kommission; zweimal dauerten die Sitzungen bis tief in die Nacht. Ich kann mir vorstellen, dass verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach diesem Marathon einen kleinen Jetlag aufweisen.

Zu Beginn noch eine persönliche Anmerkung: Ich bin bis heute noch nie als Kommissionspräsident einer Minderheit beigetreten; ich habe die Kommissionsmeinung zum Teil auch gegen meine persönliche Auffassung vertreten. In diesem konkreten Fall habe ich mich aber entschieden, mich der Minderheit anzuschliessen. Eine Ablehnung des Geschäftes ist für die Schweizerische Eidgenossenschaft nach meiner Einschätzung von zu grosser Bedeutung, als dass [PAGE 492] ich hier ohne vorangehende Anmerkung glaubwürdig den Mehrheitsentscheid vertreten könnte.

Ich werde aber sachlich aufzeigen, was in der Kommission zu diesem Ergebnis geführt hat. Dies ist mir möglich, weil sich die Kommission ja für Eintreten ausgesprochen hat und ich in der Kommission bei sämtlichen Detailanträgen zur Mehrheit gehörte und diese Anträge auch selber unterstütze.

Ich beginne nun mit der eigentlichen Berichterstattung, und zwar beginne ich mit dem Ende, den Ergebnissen. Die Kommission hat zuerst mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Vier Nichteintretensanträge wurden abgelehnt. Die Detailberatung von rund zwanzig Anträgen erfolgte in der Kommission in intensiver Weise. In der Gesamtabstimmung war aber eine Mehrheit mit dem Ergebnis der Detailberatung nicht einverstanden, die Vorlage wurde mit 7 zu 6 Stimmen abgelehnt. Dies bedeutet verfahrensmässig ein Nichteintreten auf die Vorlage. Dies kommt auf der Fahne auch so zum Ausdruck, indem die Mehrheit als für Nichteintreten votierend dargestellt wird.

In Ergänzung zur Botschaft war es für die Kommission wichtig, auch die Eckwerte des Programms kennenzulernen. Der Bussenkatalog wurde unserer Kommission nicht präsentiert. Wir haben auch festgestellt, dass uns dieser für sich alleine keinen Zusatznutzen bringen würde, weil eine Bank erst bei einer Teilnahme an einem Programm und nach aufwendiger Aufarbeitung der Daten die frankenmässige Höhe einer möglichen Busse abschätzen kann. Zudem war in der Kommission die Mehrheit der Auffassung, dass wir uns zwar über die Programme informieren lassen, aber dazu keine inhaltliche Stellung beziehen. Die Programme sind ein unilateraler Vorschlag des Department of Justice, zu dem weder das US-amerikanische noch das schweizerische Parlament etwas zu sagen haben. Weil in der Öffentlichkeit über die Programme viel gesprochen, viel gesagt, geschrieben und interpretiert wurde, war es der Kommission wichtig, dass sämtliche Ratsmitglieder, und damit auch die Öffentlichkeit, denselben Wissensstand haben. Deshalb wurde gestern während der Fraktionssitzungen sämtlichen Kommissionsmitgliedern und Fraktionssekretariaten zuhanden der übrigen Parlamentsmitglieder - und heute noch in physischer Form auf unseren Pulten - eine Information über die Eckwerte dieser Programme zugestellt.

Dieses Papier liegt also vor. Ich kann in aller Kürze Folgendes dazu sagen: Es gibt in diesem Programm vier Gruppen. Die erste Gruppe besteht aus Banken, gegen die bereits eine Strafuntersuchung läuft; darunter befinden sich die CS, die Bank Julius Bär, die Kantonalbanken Zürich und Basel usw. Diese Banken können damit den Abschluss eines sogenannten Deferred Prosecution Agreement erreichen. Damit wäre die Situation die gleiche wie bei der UBS: Diese Banken wären dann aus dem Schneider. Sie könnten nicht am Programm teilnehmen, sie befinden sich bereits im Prozess.

In der zweiten Gruppe befinden sich Bankinstitute, gegen die noch keine Strafuntersuchung läuft; sie können in Verhandlungen den Abschluss eines Non-Prosecution Agreement erreichen. Es kann dann zu einer Busse kommen. Die Banken, die am Programm teilnehmen, können abschätzen, wie hoch eine Busse wäre.

Zur dritten Gruppe gehören Bankinstitute, die keine Gründe sehen, aus denen irgendwo in den USA eine Strafuntersuchung gegen sie erfolgen sollte. Sie werden auch keine Busse bezahlen. Das Ziel dieser Banken ist es, dass sie einen sogenannten Non-Target Letter erhalten. Das führt dazu, dass keine weiteren Verfahren gegen sie angestrengt werden. Es bedingt natürlich, dass sie einen Nachweis haben; dazu brauchen sie einen Bericht einer Prüfgesellschaft.

In der vierten Gruppe befinden sich Institute, die nur Lokalkunden haben. Da schliessen wir an die Definition des später traktandierten Fatca-Abkommens an. Dieses basiert ja auf einem Grenzwert von 98 Prozent, das heisst, dass 98 Prozent der Kunden lokal sind. Lokale Kunden heisst nach Fatca-Abkommen für uns - das ist etwas speziell -: Schweizer und EU-Kunden. Diese Kunden werden als lokale Kunden angesehen. Die Institute in dieser Gruppe bezahlen ebenfalls keine Busse.

Ich möchte betonen, dass dieses Programm den Banken die Möglichkeit zu einer Teilnahme gibt. Es ist keine Bank verpflichtet, in das Programm einzusteigen. Wenn eine Bank in das Programm einsteigt, hat sie 120 Tage Zeit, sich in eine Gruppe einzuordnen. Es ist auch eine Verschiebung von einer Gruppe in eine andere möglich. Nachher erhält sie Zeit, um die erforderlichen Dokumente aufzuarbeiten und allenfalls eine Zertifizierung durch eine Prüfgesellschaft einzuholen. Die USA haben sich verpflichtet, innerhalb der 120 Tage keine weitere Bank einzuklagen.

Ich möchte nochmals betonen, dass es sich hier um eine unilaterale Lösung handelt. Was wir als Erpressung der USA empfinden - das wurde in der Kommission auch festgestellt -, ist aus Sicht der USA ein Angebot, auf das die Banken eingehen können oder nicht. Da es sich aus Sicht der USA um ein Justizverfahren handelt, ist aufseiten der USA das Parlament nicht involviert. In der Schweiz ist vorgesehen, dass das Parlament mit diesem Geschäft den Rechtsrahmen schafft, damit Banken, die auf die Programme einsteigen wollen, dies in einem rechtlich gesicherten Rahmen tun können.

Unsere Unterhändler haben aus ihrer Sicht das erreicht, was sie erreichen konnten. Herr Staatssekretär Ambühl sagte in der Kommission: "Ich persönlich bin überzeugt, dass die vorliegende Lösung die bestmögliche ist. Diese Einschätzung teilen auch meine Kollegen, die mich in den Verhandlungen begleitet haben. Ich glaube nicht, dass es noch etwas Besseres gibt, was man herausholen könnte. Damit sage ich nicht, dass es nichts Besseres gibt, aber unter den gegebenen Bedingungen können wir nichts Besseres erhalten."

Wir haben dann in der Kommission verschiedene Anhörungen durchgeführt. Am letzten Montag begann es mit dem Anwaltsverband, der Treuhandkammer, der Schweizerischen Treuhandvereinigung sowie dem Verband der Vermögensverwalter. Von dieser Seite wurde vor allem kritisiert, dass kein Schutz bestehe, wenn Banken über Namen ihrer Kunden informieren. Hier hat das Departement noch eine Überprüfung in Aussicht gestellt und uns anschliessend einen Vorschlag unterbreitet, der dann in der Kommission auch aufgenommen wurde und heute in der Detailberatung eine Mehrheit fand. Der Verband der Vermögensverwalter hat darauf hingewiesen, dass es aus ihrer Sicht kaum allzu viele Probleme geben werde, weil entsprechende Vermögensverwalter entweder bereits heute auf einem US-Verzeichnis figurierten oder dies auf andere Weise noch erreicht werde. Die Treuhandkammer hat uns ebenfalls einen eigenen Textvorschlag für dieses Problem unterbreitet. Ich habe gesehen, dass Herr Niederberger noch zwei Einzelanträge gestellt hat, die sich auf diesen Textvorschlag beziehen.

In einem zweiten Block haben wir dann die Bankiervereinigung, die Kantonalbanken, die Privatbanken und die Auslandbanken angehört. Kurz zusammengefasst war das Ergebnis der Anhörung wie folgt: Die Aussagen waren, dass die Banken hier eine Möglichkeit erhalten, selbstverursachte Probleme zu lösen; dass den Banken ermöglicht wird, allenfalls auch aufzuzeigen, dass sie kein US-Recht gebrochen haben; dass die Rechtsunsicherheit bereinigt werden kann. Die Banken haben sich auch in die Richtung geäussert, dass ihnen der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit diesem gesetzlichen Rahmen eher möglich ist, als wenn es in einem ungeordneten Prozess abläuft.

Am letzten Donnerstag luden wir die Finma zu einer breitangelegten Anhörung ein. Anwesend waren Anne Héritier Lachat, Präsidentin des Verwaltungsrates; Mark Branson, Leiter Geschäftsbereich Banken; Jan Blöchliger, Leiter Generalsekretariat und Kommunikation im Geschäftsbereich strategische Grundlagen. Über die ganze Kommissionsarbeit hinweg waren die letztgenannten Herren in der Kommission anwesend und beantworteten auch immer wieder Fragen. [PAGE 493]

Die Finma brachte zum Ausdruck, dass die Banken durchaus wussten, was sie taten und welche Risiken sie eingingen. Zum Teil seien diese Geschäfte sogar auf Stufe Geschäftsleitung abgesegnet worden. Zu beachten sei, dass sich die Strafschwelle bei den US-Amerikanern klar verschoben habe. Im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus amerikanischen Verhältnissen ist zu unterscheiden zwischen der Zeit vor dem UBS-Entscheid und der Zeit danach. Das müssen wir hier ebenfalls zur Kenntnis nehmen.

Die Finma hat uns auch dargestellt, dass es bei einer Anklage einer bedeutenden Bank oder mehrerer Banken nicht einfach sei, eine solche Transaktion auch abzuwickeln. Zwar bestehen überall Konzepte, zum Teil bis tausend Seiten stark, wie vorzugehen wäre. Ob diese Modelle in der Praxis und im Krisenfall funktionieren, sei zumindest fraglich. Zudem werde es noch komplexer, wenn sich eine solche Bank international betätige. Auch Klagen gegen Kantonalbanken könnten nicht einfach abgewickelt werden, da der kantonale Gesetzgeber in einem solchen Fall ebenfalls zu begrüssen wäre. Auf alle Fälle wäre es ein Irrtum zu meinen, die betroffenen Banken könnten ein ähnliches Modell wie Wegelin/Notenstein wählen. Die im Fokus stehenden Banken sind zum Teil wesentlich grösser und insbesondere international tätig.

Wir luden diesen Montag aufgrund von kontroversen Rückmeldungen auch in den Medien acht Bankenvertreter ein, weil wir wirklich wissen wollten, was Sache ist und ob die Banken diesen Rahmenvertrag auch wünschen. Es waren jeweils Verwaltungsratspräsidenten und CEO anwesend, also die obersten Organe der Banken. Es handelte sich um Credit Suisse, Julius Bär, Zürcher Kantonalbank, Pictet & Cie, HSBC, die Waadtländer Kantonalbank, die St. Galler Kantonalbank und die Neue Privat Bank AG.

Alle angehörten Banken ersuchten uns, der vorgeschlagenen Lösung zuzustimmen. Selbstverständlich gab es dabei Nebentöne, und auch die Banken möchten die Auswirkungen der Teilnahme am Programm gerne bereits kennen. Wie wir wissen, bedingt dies aber zuerst eine Teilnahme am Programm und dann eine gründliche Aufarbeitung der Daten durch die entsprechenden Banken.

Mehrmals wurde auch gesagt, dass es sich um die beste aller schlechten Lösungen handle, also praktisch um einen Entscheid zwischen Pest und Cholera, auch aus Sicht der Banken.

Wir haben auf unseren Wunsch hin dann auch noch schriftliche Unterlagen von diesen Banken erhalten, und ich zitiere daraus ganz kurz die Stellungnahme der einzelnen Banken auf die Frage, ob wir jetzt dieses Rahmengesetz schaffen sollten, ja oder nein. Die ZKB schreibt: "Wichtig ist, dass der Weg jetzt für uns geöffnet wird." Julius Bär hält fest: "Aus unserer Sicht wird mit dem vorgeschlagenen Gesetz die entsprechende Voraussetzung mit der notwendigen Rechtssicherheit und ohne Erlass rückwirkenden Rechts geschaffen." Pictet schreibt: "Le texte qui vous est proposé a ici l'avantage d'établir des règles claires sur des conditions dans lesquelles ces renseignements seraient transmis." Seitens der St. Galler Kantonalbank heisst es: "... unterstützen wir das Bundesgesetz betreffend die Bereinigung des Steuerstreits mit den USA". Credit Suisse "unterstützt den Erlass dieses Gesetzes". Das sind jeweils Zitate aus dem entsprechenden Schreiben.

Es fielen teilweise aber auch Worte der Entschuldigung - "mea culpa" -, aber vor allem wurde auch der Wunsch geäussert, die Vergangenheit zu bereinigen und in die Zukunft zu blicken. Die Angelegenheit scheint die Banken seit längerer Zeit zu belasten und teilweise in ihren Aktivitäten zu beeinträchtigen. Auf entsprechende Fragen wurde ausgesagt, dass dieses Geschäft nicht nur die eigene Gesellschaft, das eigene Institut betreffe, sondern den gesamten Finanzplatz Schweiz. Das Thema Reputation wurde mehrmals angesprochen, die Reputation zum Teil sogar höher gewertet als zu zahlende Bussen. Weitere Stichworte waren "Befürchtung von Dominoeffekten", "Bank Run" usw. Es wurde kein Zweifel daran gelassen, dass es, was immer geschehe, eine Extremsituation für den Finanzplatz Schweiz bedeuten werde. Auf die konkrete Frage, was die Banken von der Politik erwarten, falls es hier zu einer Ablehnung der Vorlage kommen sollte, sagte ein Vertreter, dass er in diesem Fall von der Politik gar nichts mehr erwarte. Ein anderer Vertreter meinte, dass seine Bank in dieser Sache kämpfen wolle, und dafür benötige er dieses Gesetz.

In einem weiteren Block haben wir die Finanzdirektorenkonferenz angehört, vertreten durch den Präsidenten, Herrn Peter Hegglin, und eine Delegation bestehend aus der Vorsteherin des Finanzdepartementes des Kantons Basel-Stadt, Frau Eva Herzog, der Vorsteherin der Finanzdirektion des Kantons Zürich, Frau Ursula Gut-Winterberger, und dem Rechtsberater der Finanzdirektorenkonferenz, Herrn Ulrich Cavelti. Die Finanzdirektorenkonferenz bezog sich auf eine schriftliche Stellungnahme, die sie der Kommission bereits früher unterbreitet hatte. Sie betonte, dass es sich um einen Entscheid des Vorstandes handle, zustimmend zu diesem Geschäft zu stehen. Diesem Entscheid sei aber innerhalb der Finanzdirektorenkonferenz von keiner Seite Opposition erwachsen. Der Präsident hat dann noch explizit Rücksprache mit den Westschweizer Finanzdirektoren genommen, die die Position des Vorstandes explizit bestätigt haben. Auch die Finanzdirektorenkonferenz vertrat also die Ansicht, dass das Parlament dieser Vorlage zustimmen sollte.

In der Folge haben wir dann auch noch den Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank eingeladen, vor allem deshalb, weil in der letzten Zeit verschiedentlich gefordert wurde, dass die Schweizerische Nationalbank als US-Dollar-Korrespondenzbank einspringe - im Falle einer Anklage gegen eine schweizerische Bank, die dann vom so wichtigen Dollarmarkt abgeschnitten würde. Der Präsident der Schweizerischen Nationalbank, Herr Jordan, erteilte eine klare und unmissverständliche Absage an Ideen wie jene, die Schweizerische Nationalbank könnte angeklagten Banken zu Hilfe eilen. Liquidität sei in solchen Fällen meistens nicht das Hauptthema. Zudem sei zurzeit mehr als genügend Liquidität auf dem Schweizer Geldmarkt vorhanden, insbesondere auch für allenfalls in Schwierigkeiten geratende Kleinbanken. Er sagte, Interventionen in der beschriebenen Art - dass also die Schweizerische Nationalbank praktisch die Korrespondenzfunktion für eine angeklagte Bank übernehmen würde - seien nicht zielführend. Dies beinhalte für die Schweizerische Nationalbank nichtvertretbare Risiken, die Immunität als Zentralbank könnte verlorengehen. Damit wäre die Schweizerische Nationalbank den US-Gerichten schutzlos ausgesetzt, und es wäre mit erheblichem Schaden für die Schweizerische Nationalbank zu rechnen.

Herr Jordan war in diesen Fragen kategorisch und unmissverständlich. Dies hat auch dazu geführt, dass ein Antrag auf eine Kommissionsmotion, die einen solchen Lösungsansatz mit der Nationalbank verfolgt hätte, in der Kommission deutlich abgelehnt wurde.

Folgende Fragen haben die Kommission besonders beschäftigt:

Die erste Frage: Ist es erforderlich, dass das Parlament den Inhalt der Programme kennt? Wie ich Ihnen vorhin ausgeführt habe, liessen wir uns über diese Programme informieren. Wir konnten Fragen stellen. Es gab aber keine inhaltliche Diskussion, und es gab auch keine Beschlüsse dazu. Es fand effektiv nur eine Information statt. Nochmals: Es handelt sich hier um ein unilaterales Angebot der USA, das die Banken - vorausgesetzt, dass wir den Rechtsrahmen effektiv zur Verfügung stellen - annehmen oder verwerfen können.

Die zweite Frage, die immer wieder angesprochen wird: Kann der Bundesrat nicht selber Einzelbewilligungen erteilen? Der Bundesrat kann Einzelbewilligungen erteilen, so dass die Banken gemäss Artikel 271 StGB kooperieren können. Es braucht aber eine Gesetzesbasis für Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und für Dritte. Mit einer Notverordnung könnte die fehlende Gesetzesgrundlage theoretisch überbrückt werden. Ob diese dann vor Gericht Bestand hätte, ist allerdings fraglich. Zudem ist Notrecht in solchen Fällen nicht anwendbar, weil es sich nicht um nichtvorhersehbare Fälle handelt. Wir sind ja jetzt schon längere Zeit [PAGE 494] mit diesen Fragen konfrontiert, und das Parlament kann, wenn es will, einen Gesetzesrahmen verabschieden.

Die dritte Frage: Ist der Datenschutz gewährleistet? Es liegt der Kommission eine schriftliche Stellungnahme des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten vor. Darin sind vor allem zwei Punkte festgehalten:

1. Die Verantwortung für die Datenschutzkonformität der Übermittlung liegt bei den Banken.

2. Die Information über die Übermittlung hat auch für ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritte - dazu gehören Anwälte, Treuhänder und Vermögensverwalter - zu erfolgen. Dies ist nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten in der vorliegenden Gesetzesvorlage vorgesehen.

Der Datenschutzbeauftragte begrüsst es, dass im Gegensatz zur Übermittlung im letzten Jahr die Problematik der Übermittlung von Personendaten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ernst genommen und Gespräche mit den verschiedenen Interessengruppen geführt und Lösungen erarbeitet worden sind. Das hat er uns so mitgeteilt.

Die vierte Frage: Was geschieht, wenn wir das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen? Der Bundesrat kann zwar Bewilligungen für eine Kooperation gemäss Artikel 271 StGB erteilen, dies nützt aber den Bankinstituten nichts. Sie erfüllen dann vielleicht 90 Prozent der Forderungen der USA, können sie aber nie vollständig erfüllen und werden deshalb möglicherweise in ein US-Justizverfahren involviert. Wir würden sie also praktisch zwingen, sich in ein Programm zu begeben, von dem sie im Voraus wissen, dass sie es nicht erfüllen können, mindestens nicht im gegebenen Gesetzesrahmen.

Notrecht kommt aus Sicht des Bundesrates nicht infrage und wäre staatspolitisch wohl auch sehr fragwürdig - fragwürdiger jedenfalls, als wenn wir im Parlament in einem beschleunigten Verfahren einen Gesetzesrahmen durchziehen, was immerhin eine Rechtsgrundlage schafft. Die Banken würden nach Ansicht des Bundesrates damit praktisch in die Illegalität getrieben, und dies ist eines Rechtsstaates und eines Parlamentes unwürdig.

Die fünfte Frage: Gibt es einen Plan B? Die Banken haben ausgeführt, dass sie selbstverständlich Überlegungen angestellt haben, wie im Falle einer Anklage zu reagieren wäre. Die zu treffenden Massnahmen wären aber in allen Szenarien mit sehr grossen Risiken, Wertvernichtungen und Reputationsschäden verbunden. Auf unsere Fragen, was das konkret heisst, haben wir in der Kommission - aus wahrscheinlich verständlichen Gründen - keine Angaben in Franken erhalten.

Zur sechsten Frage: Ist eine Zustimmung nicht gerade eine Einladung an EU-Staaten, dasselbe zu fordern? Unabhängig von diesem Geschäft ist davon auszugehen, dass der Finanzplatz Schweiz auch weiterhin von anderen Staaten unter Druck gesetzt wird. Diese können aber nie denselben Druck entwickeln, wie dies die USA dank der Weltwährung US-Dollar tun können. Es gibt einen qualitativen Unterschied, das bestätigten auch die Ausführungen der Finma, zwischen einem Abgehängtwerden vom US-Dollar-Zahlungsverkehr und einem allfälligen Verlust einer Banklizenz in einem ausländischen Staat. Ein Verlust einer Banklizenz in einem Staat als Worst Case ist ebenfalls wertvernichtend, aber in den meisten Fällen kaum existenziell bedrohend. Die USA haben hier einen ganz anderen Hebel als andere Staaten, den sie betätigen können.

Nun zur Detailberatung: Ich beschränke mich hier auf die wesentlichen Punkte. Wenn wir dann allenfalls die Detailberatung durchführen, kann ich das noch konkreter machen. Nur stichwortartig Folgendes: Es wurde in der Detailberatung ein explizites Widerspruchsverfahren für Dritte vorgesehen; die Dritten, das sind die Vermögensverwalter, Treuhänder und Anwälte. Der letzte Entscheid für eine Datenlieferung liegt beim Bundesrat. Ich glaube, das wurde bis heute noch nicht so stark registriert. Hier hat die Kommission eine Ergänzung vorgenommen, weil nach Ansicht der Kommission der Bundesrat in diesen Fragen den besten Überblick hat und damit auch abschliessend grünes Licht dazu geben soll.

Bei den Leaver-Listen wird sichergestellt - nach einem Detailantrag, der aufgenommen wurde -, dass die Zielbanken noch innerhalb der Verwirkungsfrist davon erfahren, d. h., es wird hier praktisch eine Zwangswarnung eingeführt, damit nicht Banken, die sich in Sicherheit wiegen, plötzlich von sogenannten Leaver-Listen überrascht werden.

Es war in der Kommission unbestritten, dass bezahlte Bussen nicht steuerlich als Gewinnungskosten abzugsfähig sind; es gab dazu zuerst eine Kommissionsmotion, wir haben dann auf diese Forderung verzichtet, weil es unbestritten war und der Bundesrat es auch signalisiert hat. Wir liessen uns bestätigen, dass die entsprechende Gesetzgebung dies bereits heute so vorsieht. Ich sage das deshalb, weil wir noch einen entsprechenden Minderheitsantrag behandeln werden.

Es wurde vonseiten des Bundesrates bestätigt, dass er die für die Bundesverwaltung verursachten Kosten im Zusammenhang mit all diesen Fragen analog zum UBS-Fall bei den Banken einfordern wird.

Mit der Finma soll unter Respektierung ihrer Unabhängigkeit erreicht werden, dass sie ihre "enforcement policy" im Bereich der Gewährleistung verschärft, damit Bankmanager im zutreffenden Fall mit dem in Artikel 33 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vorgesehenen Berufsverbot belegt werden. Die Finma soll in ihrem Jahresbericht darüber statistische Angaben liefern. Diese Forderung hat dann Eingang gefunden in eine Kommissionsmotion, die Sie am Schluss Ihrer Fahne finden.

Das ganze Geschäft war für die Kommission - wie selbstverständlich für uns alle - keine erfreuliche Sache. Wenn man dem Ganzen etwas Positives abgewinnen kann, könnte man Folgendes sagen:

1. Die Vorlage wurde durch die Detailberatung aus Sicht der Kommission noch verbessert. Verschiedene Anliegen wurden aufgenommen.

2. Die Schweiz kann die Rechtsordnung einhalten, ohne Notrecht einzuführen oder retroaktives Recht schaffen zu müssen.

3. Jede Bank kann individuell entscheiden, ob sie die Situation bereinigen will oder nicht. Es ist keine Verpflichtung, sondern ein Angebot, eine Option.

4. Unser Finanzplatz kann einen Schlussstrich unter diese unerfreuliche Angelegenheit ziehen.

Weshalb hat nun die Kommission trotz all dieser Anhörungen, Informationen und positiven Stellungnahmen die Gesetzesvorlage in der Gesamtabstimmung abgelehnt? Wir haben darüber keine eigentliche Debatte geführt, aber wenn man die Diskussion von A bis Z verfolgt hat, lässt sich sagen, dass es im Wesentlichen wahrscheinlich zwei Gründe sind: Bereits beim Eintreten wurden erhebliche Vorbehalte sichtbar; das äussert sich ja im knappen Ergebnis zum Eintreten. Es wurde etwa ins Feld geführt, die Kommission hätte zu wenige Informationen erhalten, insbesondere sei der Inhalt der Programme zu wenig klar. Es wurden staatspolitische Überlegungen ins Feld geführt. Der Druck der USA auf einen schnellen Abschluss sei keine Art, die akzeptiert werden könne. Man habe kein Verständnis dafür, dass nach Verhandlungen, die seit zwei Jahren oder länger dauern, nun plötzlich ein beschleunigtes Verfahren im Parlament durchgezogen werden müsse. Es sei Sache des Bundesrates, hier eine Lösung zu finden, er habe die Verhandlungen geführt und kenne die Details. Es gibt Zweifel, ob das Problem mit dieser Vorlage effektiv gelöst werden kann. Die Banken hätten keine echte Wahl, sich für oder gegen eine Teilnahme an der Lösung zu entscheiden, sie würden durch die Finma vermutlich quasi dazu gezwungen. Schliesslich spielte sicher auch ein bisschen "Bankenüberdruss" mit: Die regelmässig auf den Tisch kommenden Vorlagen zum Finanzplatz Schweiz wollen nicht mehr enden. Das waren kurz zusammengefasst die Argumente, derjenigen, die beim Eintreten eine ablehnende Position einnahmen.

Als Grund dafür, dass die Abstimmung dann negativ ausfiel, kann neben den Einwänden, die ich hier jetzt erwähnt habe, auch der Umstand betrachtet werden, dass in der Detailberatung gestellte Anträge keine Mehrheit fanden. Dies führte [PAGE 495] vermutlich dazu, dass sich die Mehrheitsverhältnisse zwischen der Abstimmung zum Eintreten und der Gesamtabstimmung leicht verschoben.

Vermutlich aus diesen Gründen ergab sich bei der Gesamtabstimmung eine Ablehnung der Vorlage, was verfahrensmässig, wie ich das gesagt habe, wiederum einem Nichteintretensantrag entspricht.

Zum Schluss noch ein gutgemeinter Ratschlag - ich hoffe, dass er sich in der Debatte als nicht nur gutgemeint herausstellt: Wir wollen in diesem Geschäft eine gute Lösung für die Schweiz. Der Entscheid wird knapp. Wir fühlen uns von den USA unter Druck gesetzt und erpresst, obwohl es sich aus Sicht der USA um ein Angebot handelt, auf das die Banken einsteigen können, aber nicht müssen. Ich persönlich würde es bedauern, wenn bei einer allfälligen Detailberatung die knappe Ausgangslage praktisch dazu verwendet würde, uns selber hier im Parlament unter Druck zu setzen bzw. kleine Erpressungen auszusprechen, die, je nach dem gewünschten Ergebnis, lauten könnten: "Ich stimme der Vorlage nur zu, wenn dem folgenden Antrag zugestimmt wird." Wir sollten den Amerikanern nicht etwas vorwerfen, was wir dann allenfalls im Kleinen hier im Rat ebenfalls praktizieren. Das ist, wie gesagt, ein Wunsch und keine Belehrung.

Ich wünsche uns nun eine gute Diskussion und bitte auch die Kolleginnen und Kollegen, die nicht Mitglieder der Kommission sind, in diesem für die Schweiz sehr wichtigen Geschäft ihre Verantwortung zu übernehmen.