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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2013-06-12

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-12

Wortprotokoll

Die während der vergangenen Wochen und Monate mit dem vorliegenden Geschäft in Zusammenhang stehenden Ereignisse, Aktivitäten, Spekulationen, Mutmassungen und hektischen Machenschaften gibt wohl ein bekanntes Sprichwort aus dem 17. Jahrhundert wieder: Hominum confusione et Dei providentia Helvetia regitur! Die Schweiz wird durch die Verwirrung der Menschen und die Vorsehung Gottes regiert.

Vor diesem Hintergrund gilt es nun ernsthaft für jede und jeden von uns, vor allem auch für diejenigen, welche nicht in der vorberatenden Kommission Einsitz hatten, ihre Verantwortung wahrzunehmen und sich zu einem Entscheid durchzuringen. Zu einem Entscheid, welcher mit dem nach Artikel 3 des Parlamentsgesetzes geleisteten Eid oder Gelübde, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten des Amtes gewissenhaft zu erfüllen, in Einklang zu bringen ist; zu einem Entscheid, welcher der Verantwortung und den Grundsätzen des rechtsstaatlichen Handelns gerecht wird, namentlich gemäss Artikel 2 und 5 der Bundesverfassung, die bedeuten, dass wir Unbill und Schaden von unserem Land abwenden müssen. Dabei gilt es, die gegenüber der bundesrätlichen Vorlage in verschiedenen Artikeln korrigierte Fassung des dringlichen Bundesgesetzes - wir haben von diesen Änderungen und Ergänzungen im einleitenden Votum des Kommissionspräsidenten gehört - zu würdigen und zu werten und in die persönliche Entscheidung mit einzubeziehen. [PAGE 510]

Es geht letztlich um nicht mehr und nicht weniger als um eine Risikoabwägung. Es geht darum, die vor allem nach dem Jahre 2009 wissentlich und willentlich vorgenommenen Rechtsverstösse, ja zum Teil kriminellen Handlungen der betroffenen Banken und ihrer Verantwortlichen klar und deutlich zu verurteilen. Ebenso sehr geht es aber darum, das rechtsimperialistische Gebaren der USA, des Department of Justice wie auch des IRS, klar und deutlich zu verurteilen, nicht zuletzt mit Blick auf das noch zur Diskussion stehende Fatca-Abkommen, wo für uns ebenfalls nur zwei Varianten zur Wahl stehen.

Wer von unserem Land verlangt, das ordentliche Gesetzgebungsverfahren über Bord zu werfen und Sonder- respektive Dringlichkeitsverfahren gemäss Artikel 165 der Bundesverfassung zu ergreifen, verletzt das Völkerrecht aufs Gröbste, denn ebendieses Völkerrecht ist durch den wichtigen Grundsatz geprägt, dass alle Staaten, unabhängig von ihrer Grösse, wirtschaftlichen, politischen oder militärischen Macht, gleichberechtigt sind und dabei namentlich die gegenseitigen Rechtsgrundsätze respektieren.

Es geht darum, sich vor Augen zu halten, dass dieses dringliche Bundesgesetz einen rechtsstaatlich sauberen Rahmen für die Lösung des Steuerstreits mit den USA bietet, denn die Rechte der betroffenen Individuen respektive Dritter werden geschützt. Der Staat Schweiz muss dabei keine Zahlungen leisten, und die Verursacher der Probleme müssen die Differenzen mit den USA selber ausräumen. Es gilt, sich auch darüber Rechenschaft zu geben, dass mit der Ergänzung respektive Neuformulierung in Artikel 1 der Vorlage bei Einzelbewilligungen gemäss Artikel 271 des Strafgesetzbuches der Bundesrat das letzte Wort bei Datenlieferungen hat und nicht die Bank. Somit relativiert sich auch die vielzitierte Forderung, die als geheim apostrophierten Inhalte der sogenannten Programme im Detail kennen zu müssen. Der Bundesrat weiss davon, der Bundesrat kennt den Bussenkatalog und steht entsprechend auch in der Verantwortung.

Schliesslich geht es auch darum, dass uns in der vorberatenden Kommission unisono alle in unserem Land in dieser Sache betroffenen Akteure beteuerten, dass das vorliegende dringliche Bundesgesetz unserem Land zum Nutzen gereiche. Dabei sind vor allem für uns in der Ständekammer, Kollege Theiler, die diesbezüglich unzweideutigen Empfehlungen vonseiten der Kantonalbanken wie auch der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren von nicht geringer Bedeutung.

Nehmen wir, wenn es uns auch im Innersten aus rechtsstaatlichen Gründen zutiefst - ja, zutiefst - widerstrebt, unsere Verantwortung dem Land gegenüber im Sinne einer Güter- respektive Risikoabwägung wahr. Diese Vorlage ist schlicht und einfach zu wichtig für unser Land. Eine erfolgreiche Zukunft des Bankenplatzes, des Finanzplatzes Schweiz steht und fällt mit der Reputation, mit dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das jeweilige Institut. Geben wir der betroffenen Bankenwelt die Chance, den Tatbeweis auch wirklich anzutreten.

Aus all diesen Überlegungen bitte ich Sie, auf das Geschäft einzutreten und das dringliche Bundesgesetz gutzuheissen.