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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-06-12

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-12

Wortprotokoll

Sie erinnern sich wahrscheinlich an die bekannte schweizerisch-amerikanische Sterbeforscherin Elisabeth Kübler-Ross. Den Verlauf des Sterbeprozesses beschreibt sie in einem Fünf-Phasen-Modell. Die erste Phase des Sterbens ist "denial", das Nicht-wahrhaben-Wollen, die Verleugnung. Auf sie folgt die zweite Phase, "anger", der Zorn, die Wut, die aggressive Verweigerung. Die dritte Phase ist "bargaining", das Verhandeln. Der Betroffene versucht mit neuen Mitteln, sein Leben zu retten; er beginnt neue Therapien, er geht plötzlich in die Kirche. Es folgt die vierte Phase, die Depression, und schliesslich die fünfte Phase, die Akzeptanz.

In welcher Phase steht die politische Schweiz im Sterbeprozess des Bankgeheimnisses als Steuerhinterziehungsgeheimnis? Wie die Reaktionen auf die heute behandelte Vorlage zeigen, scheint sie an sehr verschiedenen Orten zu stehen - je nach politischem Standort. Aber niemand kann mehr ernsthaft bestreiten, dass das Bankgeheimnis als Steuerhinterziehungsgeheimnis dem Tod geweiht ist.

Dass das Bankgeheimnis als Steuerhinterziehungsgeheimnis keine Zukunft hat, hätte man schon lange wissen können - nicht einfach deshalb, weil die Linke das schon seit Langem sagt. Es lohnt sich, sich beispielsweise daran zu erinnern, was der Bundesrat schon 1976 schwarz auf weiss festgehalten hat. Es war die Zeit, als Bundesrat Kurt Furgler an der Spitze des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes stand. Zum Umstand, dass Fiskaldelikte von der Rechtshilfe ausgeschlossen sind, sagte er damals, dass dies mit der Entwicklung des Staatswesens zum sozialen Rechts- und Leistungsstaat fragwürdig geworden sei. Ich zitiere weiter aus einer Botschaft von 1976: "Die Schwächung der staatlichen Leistungsfähigkeit stellt heute einen Angriff auf die Kräfte dar, die das Leben der Gesamtheit der Mitglieder der staatlichen Gemeinschaft sichern und erleichtern." (BBl 1976 II 454) Deshalb gehe die Rechtsentwicklung im Ausland je länger, desto mehr in Richtung der Aufhebung des Fiskalprivilegs. Der Bundesrat wollte zwar damals keine Abkehr von der Ausnahme der Fiskaldelikte vorschlagen, hielt aber fest, gewisse Anzeichen dürften nicht übersehen werden, dass eine zu starre Haltung in dieser Frage der Schweiz eines Tages zu schwer abschätzbaren Nachteilen gereichen könnte.

Genau an diesem Punkt sind wir heute angelangt. Man kann dem Bundesrat in der Zeit von Kurt Furgler nicht vorwerfen, dass er das fundamentale Problem der gesetzlich geschützten Steuerhinterziehung nicht gesehen hätte, sondern nur, dass er es nicht wagte, auch die eigentlich zwingende politische Schlussfolgerung aus dieser Analyse zu ziehen.

Dem heutigen Bundesrat kann man nicht vorwerfen, dass er diese Vorlage dem Parlament zugeleitet hat. Wichtige Entscheide gehören ins Parlament. Der Bundesrat hat aus dem demokratiepolitischen Fiasko der 68 Milliarden schweren UBS-Rettung gelernt. Damals umging der Bundesrat das Parlament, mit der Folge, dass zwar die Aktionäre der UBS demokratisch darüber entscheiden konnten, ob sie die Hilfe annehmen würden oder nicht, dass aber die Vertreter des Volkes - das dafür geradestehen musste - nichts dazu zu sagen hatten. Wer also heute Nein sagt mit der Begründung, der Bundesrat könne selber entscheiden, drückt sich vor der Verantwortung, die das Parlament hat.

Das neue Gesetz sorgt dafür, dass die Banken ihre selbst geschaffenen Probleme mit den US-Behörden in Ordnung bringen können. Was ist dagegen einzuwenden? Der Bundesrat handelt mit dieser Gesetzesvorlage im Einklang mit der Nationalbank. Wer könnte besser beurteilen als die Nationalbank, ob die Vorlage für die Stabilität unseres Bankensystems erforderlich ist oder nicht? Das Gesetz schafft erstmals überhaupt Vorschriften zum Schutz der Bankangestellten. Was kann daran falsch sein?

Das Problem ist nicht diese Vorlage, mit der das Bankgeheimnis teilweise aufgehoben wird. Das Problem ist einzig, dass sich der Bundesrat auf diesem Feld seit Jahren von Notfall zu Notfall durchwurstelt und dass eine klare strategische Analyse und eine Entscheidung bis heute nicht erkennbar sind. Die Entscheidung kann nur Abschied vom Bankgeheimnis als Steuerhinterziehungsgeheimnis heissen, sowohl gegenüber dem Ausland als auch im Inland. Irgendwann im Leben kommt der Zeitpunkt, wo man den Tatsachen ins Gesicht sehen muss, auch wenn es schwerfällt, auch wenn es unangenehm ist.

Das Bankgeheimnis wird seine Funktion für den Schutz der Privatsphäre gegen private Neugier behalten, aber als Steuerhinterziehungsgeheimnis hat es ausgedient. Je früher man hier klare Verhältnisse schafft, desto besser auch für die Banken. Wenn es so wäre, dass der Schweizer Finanzplatz nur dank der systematischen Beihilfe zur Steuerhinterziehung überleben könnte, dann hätte er sowieso keine Zukunft. Wenn er aber unabhängig von der Steuerhinterziehung seine Stärken hat, wovon ich überzeugt bin - durch Kompetenz, dank der stabilen Verhältnisse, der internationalen Verflechtung, der eigenen Währung, um nur ein paar Punkte zu nennen -, dann muss man auch im Interesse der Branche klare Leitplanken für die Zukunft setzen und damit Berechenbarkeit schaffen, je schneller, desto besser. Das [PAGE 515] aber ist Aufgabe der politisch verantwortlichen Instanzen, vom Bundesrat bis zum Parlament.

Zum Schluss: Die Schweiz stand historisch schon einmal vor der Situation, von einer lange geübten, aber fragwürdigen und immer fragwürdiger werdenden Praxis Abschied nehmen zu müssen: Während Jahrhunderten, vom 15. bis zum 18. Jahrhundert, waren die Oligarchien in den Hauptorten der Alten Eidgenossenschaft damit reich geworden, dass sie die Söhne der ärmeren Mitbewohner als Söldner in fremde Kriegsdienste schickten, wo sie sich im Dienste unterschiedlicher Potentaten gelegentlich gegenseitig niedermetzelten. Der Bundesstaat und die Bundesverfassung, die moderne Schweiz von 1848, setzten diesem Missstand mit dem Verbot der Soldverträge ein Ende - zum Wohl der demokratischen Schweiz und nach langen Auseinandersetzungen. Auch damals glaubten manche, eine Schweiz ohne Söldnerwesen sei unvorstellbar.

Mit der heute überfälligen Abschaffung des Steuerhinterziehungsgeheimnisses stehen wir an einem ähnlichen Punkt. Die systematische Beihilfe zur Steuerhinterziehung gehört ebenso wenig zur Identität der Schweiz wie früher das Söldnerwesen.

Aus volkswirtschaftlichen Gründen, im Interesse des Bankpersonals, aber auch weil das Steuerhinterziehungsgeheimnis abgeschafft werden muss, werde ich der Vorlage zustimmen.