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Janiak Claude · Ständerat · 2013-06-12

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-12

Wortprotokoll

Ich lege zuerst meine Interessenbindung offen: Ich bin Verwaltungsrat der Basellandschaftlichen Kantonalbank. Ich kann Ihnen versichern, dass ich in meiner eigenen Entscheidfindung völlig frei bin, denn dieses Institut hat schon vor fünf Jahren begonnen, sein Portfolio systematisch auf möglicherweise unerwünschte Kundschaft, insbesondere auch US-Personen, zu durchkämmen, einmal abgesehen davon, dass das Geschäftsmodell jene gar nie im Fokus hatte.

Ich gehöre zu denen, die sich schon zum dritten Mal mit einer Situation konfrontiert sehen, bei der das Parlament genötigt wird, einen Entscheid zu fällen, dessen Grundlagen und Auswirkungen es nicht wirklich abzuschätzen vermag.

Ich bin Swissair-geschädigt. Ich war seither nie mehr einem derart grossen Druck ausgesetzt, zu etwas Ja zu sagen, was mir eigentlich gegen den Strich ging. Damals wurde damit argumentiert, man dürfe nicht leichtfertig Arbeitsplätze vernichten. Spätestens seit der UBS-Geschichte ist mir bewusst, dass man als Parlamentarier bei diesen hektischen Übungen auf jeden Fall die Zwei auf dem Rücken trägt. Sagt man Ja, ist man ein Landesverräter, Rechtsbrecher oder Anstifter zum Rechtsbruch, sagt man Nein, handelt man volkswirtschaftlich verantwortungslos und gefährdet schon wieder Arbeitsplätze. An mein staatspolitisches Gewissen ist in letzter Zeit mehrfach appelliert worden; übrigens appellieren alle hier an dieses Gewissen, nur jeweils mit entgegengesetzten Begründungen. Stellen Sie sich vor, bei der Abstimmung, die jetzt dann kommt, kommt es gerade auf Ihre Stimme an; dann sind Sie sicher der Depp im Quadrat.

Manche Kolleginnen und Kollegen, vor allem die Mitglieder der WAK, haben sich zu Recht darüber beklagt, nicht wirklich über die relevanten Punkte informiert worden zu sein. Wenn schon alles oder vieles geheim bleiben muss, bekunde ich Mühe mit einem Umstand, der bislang kaum diskutiert wurde, nämlich mit der Verletzung der Informationsrechte des Parlamentes. Artikel 53 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes besagt, dass die Geschäftsprüfungsdelegation das staatliche Handeln überprüft in Bereichen, die geheim gehalten werden, weil deren Kenntnisnahme durch Unberechtigte den Landesinteressen einen schweren Schaden zufügen kann.

In Anwendung dieser seit dem 1. November 2011 gültigen Bestimmung erhält die Geschäftsprüfungsdelegation sämtliche geheimen Bundesratsbeschlüsse. Das war auch hier der Fall, allerdings mit der erstmaligen Ausnahme, dass es beim Dispositiv sein Bewenden hatte und auch der Geschäftsprüfungsdelegation de facto Geheimhaltungsinteressen entgegengehalten wurden, indem sie vorerst jedenfalls keine Einsicht in den Antrag und allfällige Mitberichte erhielt, dies in klarer Verletzung von Artikel 169 Absatz 2 der Bundesverfassung.

Die Geschäftsprüfungsdelegation muss dafür sorgen, dass ihre Rechte bei delikaten Fällen nicht infrage gestellt werden. Natürlich hätte die Kenntnisnahme durch die Geschäftsprüfungsdelegation den Kolleginnen und Kollegen der WAK nicht geholfen, aber immerhin wären die Informationsrechte gemäss Parlamentsgesetz respektiert worden.

Herr Kollege Graber und viele andere Kolleginnen und Kollegen haben davon gesprochen, dass wir die Verantwortung übernehmen müssten. Ich frage mich, seit das Geschäft auf dem Tisch liegt, wofür ich hier eigentlich Verantwortung trage. Ich komme bei diesen Überlegungen einfach nicht weiter. Die unterschiedlichen Positionen, welche die primär Involvierten in den letzten beiden Wochen öffentlich über ihre Verbände, Präsidenten, CEO oder gar ihre Rechtsvertreter kundgetan haben, waren auch nicht gerade hilfreich. Herr Kollege Bischofberger hat gesagt, sie seien unzweideutig gewesen. Ich muss Ihnen sagen: Wenn ich vom gleichen Verband innert einer Woche drei verschiedene Stellungnahmen bekomme, dann ist das für mich ziemlich zweideutig, dreideutig sogar.

Wem soll ich, wem darf ich glauben? Insgesamt hat die Situation für mich etwas Absurdes. In der Finanzwirtschaft tragen in Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten vornehmlich Persönlichkeiten Verantwortung, die politisch dort anzusiedeln sind, wo jetzt einerseits am heftigsten gegen dieses Bundesgesetz gewettert und auf inakzeptable Weise auf die Frau bzw. die Finanzministerin gespielt wird, andererseits aber auch mit dem Hinweis auf die staatspolitische Verantwortung dafür geweibelt wird.

Diese Ausgangslage führt mich dazu, mich beim Eintreten der Stimme zu enthalten. Ich lasse mir nicht vorwerfen, mich damit der Verantwortung zu entziehen, denn ich habe keine genügenden Informationen, um mich dafür oder dagegen auszusprechen.