Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-12
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-12
Wortprotokoll
Ich habe diesen Antrag auch nicht intensiver anschauen können; wir hatten ihn nicht. Man kann sicher sagen, dass das Geschäftsgeheimnis auch ohne diese Bestimmung immer gewahrt ist - da sind wir uns wahrscheinlich einig - und dass es hier eigentlich um die Übermittlung von Daten geht, die im Rahmen einer Banktätigkeit erfolgten, also nicht von irgendetwas, das wirklich geschäftsrelevant ist. Man kann zudem sagen, dass ein Geschäftsgeheimnis ja kein Geschäftsgeheimnis im Sinne des Rechts mehr ist, wenn man die Daten einer Bank weitergibt. Man löst dann also das eigentliche Geschäftsgeheimnis auf. An sich stört mich diese Regelung nicht, ich bin aber der Meinung, dass sie unnötig ist, weil es ohnehin klar ist, wie das Geschäftsgeheimnis zu wahren und zu behandeln ist. Ich würde sie darum nicht als nötig erachten. Man kann sie aufnehmen und im Zweitrat diskutieren und vielleicht dann auch Vorbehalte vorbringen.