Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-12
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-12
Wortprotokoll
Als ausführendes Organ in der direkten Demokratie möchte ich Ihnen zum Antrag der Minderheit Fetz Folgendes sagen; Frau Fetz hat zwar schon gesagt, was ich Ihnen jetzt sagen werde. Ich schaue also, ob das deckungsgleich ist, was ich Ihnen jetzt sage: Sie haben in Ihrem Antrag einen Automatismus. Wir haben dann versucht, einen Vorschlag zu machen, der in die gleiche Richtung geht, also eine Überprüfung im Einzelfall beinhaltet, aber mit einer Vermutung. Wenn die Vermutung erfüllt ist, ist auch das Resultat klar. Dies tun wir vor allem auch mit der Begründung, dass Ihr Antrag natürlich darauf hinausläuft, neue Sanktionen oder eine neue Praxis rückwirkend zu verschärfen, dass wir also neu rückwirkend verstärkte Sanktionen haben bzw. eine Praxis rückwirkend verschärfen. Darum scheint es uns an sich richtig.
Ich habe mich jetzt also nicht mehr mit unserer Arbeit zur Vorlage auseinandergesetzt, weil wir die nach der Kommissionssitzung in den Kübel geworfen haben; das war ja nicht mehr Gegenstand der Diskussion. Aber das war dort die Überlegung: kein Automatismus, sondern wirklich die Möglichkeit, das im Einzelfall zu überprüfen.
Der Kommissionspräsident hat ja auf Artikel 23 hingewiesen; das betrifft den Antrag der Minderheit Recordon. Wenn man in diese Richtung gehen würde oder möchte, dann wäre das ja auch eine Möglichkeit und würde dann dazu beitragen, dass man einen Überblick hätte, eine Transparenz über die Geschehnisse in dieser Zeit herstellen könnte. Man muss einfach auf etwas hinweisen: Ich wehre mich nicht gegen diesen Minderheitsantrag, das möchte ich hier gerade auch sagen. Aber man muss darauf hinweisen, dass das natürlich dann für ein Jahr wäre, weil dieses Gesetz für ein Jahr gilt und nicht darüber hinaus verlängert werden kann. Aber immerhin hätte man dann diese Angaben und diese Transparenz. [PAGE 524]
Wenn Sie also in diese Richtung entscheiden, dann, denke ich, wäre es zielführender, wenn man sich dann bei Artikel 23 darüber unterhalten würde. Das betrifft Artikel 3a mit Bezug auf Artikel 23 des Bankengesetzes.