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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2008-10-03

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-10-03

Wortprotokoll

Mit unserem Minderheitsantrag zu Artikel 440 wollen wir die volle Gestaltungsautonomie für die Kantone herbeiführen. Wir wollen in diesem Artikel also nicht das Wort "Fachbehörde" verankern. Obwohl Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf gestern gesagt hat, die Mitglieder einer solchen Behörde müssten nicht Akademiker, z. B. Psychologen, sein, sondern es könnten auch andere Leute sein, zielt das Wort "Fachbehörde" doch spezifisch auf Personen mit einer gewissen Ausbildung ab. Das wollen wir nicht. Wir wollen auch nicht, dass der Erwachsenenschutzbehörde mindestens drei Mitglieder angehören müssen. Es gibt sehr viele kleinere Gemeinden; da genügen unserer Ansicht nach Einzelentscheide.

Bei Artikel 441 wollen wir insbesondere nicht, dass der Bundesrat Bestimmungen über die Aufsicht erlassen kann. Die vorgeschriebene Fachbehörde bietet längst keine Garantie für höhere Qualität und bessere Entscheide. Erst örtliche Nähe und Verbundenheit ermöglichen massgeschneiderte Einzelfalllösungen. Wir sind der Ansicht, dass allgemein zu grosse Erwartungen in Fachbehörden gesetzt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn eine solche Behörde weit weg vom Ort des Geschehens ist. Es kann nicht sein, dass einzelne Kantone die heutige Behördenstruktur von Grund auf reorganisieren müssen.

Im Ständerat sagte Herr Bundesrat Blocher noch, die heutigen Behördenstrukturen müssten nicht geändert werden. Das würde bedeuten, dass eine kleine Gemeinde nach wie vor eine Erwachsenenschutzbehörde haben könnte. Deshalb frage ich Sie, Frau Bundesrätin: Ist es richtig, dass auch Gemeinden mit weniger als tausend Einwohnerinnen und Einwohnern eine solche Erwachsenenschutzbehörde im Sinne Ihrer Vorlage einsetzen können?

Ich bitte Sie, unserem Minderheitsantrag zuzustimmen, damit wir hier wirklich volle Gestaltungsautonomie für die Kantone schaffen.