Lexipedia

Fluri Kurt · Nationalrat · 2008-10-03

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-10-03

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, Artikel 441a gemäss Mehrheitsantrag zu streichen, und zwar mit folgender Begründung:

1. Wir hätten mit dieser Bestimmung eine sogenannte Lex imperfecta geschaffen, d. h., die Bestimmung wäre nicht umsetzbar und durchsetzbar gegenüber den Kantonen, sie wäre eine blosse Empfehlung, und Empfehlungen gehören nicht in ein Gesetz.

2. Wir verweisen auf die Zuständigkeit der Kantone. Wir haben soeben in Artikel 440 eine Konzeption der Fachbehörden festgelegt, die von den Kantonen bestimmt wird - zweiter Satz in Artikel 440 Absatz 1. Damit haben wir auch ausgedrückt, dass die Fachbehörden eine kantonale Organisation sein sollen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Aus- und Weiterbildung.

3. Wir verweisen auf die Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Vormundschaftsbehörden, wonach für die Einsitznahme in eine Fachbehörde eine entsprechende Ausbildung Voraussetzung ist. Der übrige Sachverstand könne aber auch durch Weiterbildung und Praxis erworben werden. Damit haben sowohl die Fachbehörden als auch die Kantone alles Interesse daran, diese Fachbehörden auf einen entsprechenden Kenntnisstand zu heben.

4. Schliesslich verweise ich auf den nachfolgenden Artikel 454. In diesem Artikel ist eine neu eingeführte Kausalhaftung enthalten, und zwar eine viel schärfere Haftung als die bisherige Verschuldenshaftung. Wenn Sie auf Seite 52 Ihrer Fahne Artikel 454 lesen, müssen auch Sie zum Schluss kommen, dass die Kantone alles Interesse daran haben, dass ihre Fachbehörden aus- und weitergebildet werden. Dafür braucht es keine Bundeskompetenz, die gar nicht umsetzbar und gar nicht durchsetzbar ist.

Streichen wir also diese unnötige, überflüssige Bestimmung, die zudem unserer Konzeption der Fachbehörden, wie wir sie vorhin beschlossen haben, widerspricht.

Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.