von Graffenried Alec · Nationalrat · 2008-10-03
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2008-10-03
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag nicht zu folgen und die Mehrheit zu unterstützen. Wir haben hier "innert fünf Arbeitstagen" hineingeschrieben. Ich gebe Ihnen Recht, fünf Arbeitstage sind eine sportliche Frist. Darum geht es ja auch: Die Behörden sollen rasch entscheiden.
Sie müssen sich überlegen, worum es geht: Es darum, dass ein Entscheid für eine fürsorgerische Unterbringung vorliegt, eine Person also gegen ihren Willen in einer Klinik untergebracht wird, also einem Freiheitsentzug unterliegt. Es geht darum, die Frist vor allem für den Fall, dass eine Person zu Unrecht untergebracht worden ist, möglichst kurz zu fassen.
Sie haben von Herrn Aeschbacher eine Begründung gehört. Ich muss sagen, Herr Aeschbacher, Ihre Begründung erscheint mir etwas bürokratisch. Es ist eine bürokratische Begründung aus Behördensicht. Wenn man will, ist es möglich, innert fünf Arbeitstagen - das ist immerhin eine volle Arbeitswoche - einen Entscheid zu fällen. Im Kanton Bern, der ja bekannt ist für sein rasches Tempo, reichen für solche Beschwerden im Moment etwa drei Arbeitstage, und die Beschwerden werden sehr seriös abgewickelt. Es geht darum, dass man die Spruchbehörde so einrichtet und zusammensetzt, dass sie jederzeit in der Lage ist, solche Beschwerden - sie sind immer dringend - sehr rasch zu behandeln.
Wenn wir hier "innert fünf Arbeitstagen" hineinschreiben, ist das ein Hinweis darauf, was wir meinen. Wenn wir "ohne Verzug" hineinschreiben, meint plötzlich ein Kanton, es könnten auch drei Wochen sein. Ein Zeitraum von drei Wochen kann bei einer komplexen Frage auch "ohne Verzug" sein. Wir wollen aber, dass diese Verfahren sehr rasch erledigt werden, denn es geht um Freiheitsentzug; wir wollen nicht, dass Menschen zu lange gegen ihren Willen festgehalten werden.
Entscheiden Sie sich für die rasche Lösung und schreiben Sie "innert fünf Arbeitstagen" ins Gesetz.