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Freund Jakob · Nationalrat · 2001-06-19

Freund Jakob · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-19

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen nur zwei von mehreren Punkten nennen, die für die Ablehnung der vorliegenden Initiative sprechen. Der erste betrifft die Grundausbildung für die gewaltfreie Konfliktbewältigung, und der zweite die Anforderung an Friedensdienst Leistende im Ausland.

1. Nach Aussagen der Initianten in der Sicherheitspolitischen Kommission besteht in unserer Gesellschaft Handlungsbedarf im Bereich der zivilen Friedensförderung. Es sei wichtig zu lernen, wie wir mit Konflikten umgehen sollen. Dies gelte vorerst im gesellschaftlichen Nahbereich - in der Schule, in der Freizeit, im Vereinsleben, im Arbeitsleben, in der Beziehung usw. Diese Grundausbildung soll breit angelegt sein und allen in der Schweiz lebenden Personen unentgeltlich zugänglich gemacht werden.

Das Grundziel, auch im zivilen Bereich mit Konflikten gut umzugehen, finde ich sehr erstrebenswert. Es ist aber ein falscher Ansatz, wenn man erst im Erwachsenenalter - und erst noch auf Kosten des Staates - den Umgang mit anderen und die gewaltfreie Konfliktbearbeitung erlernen will. Man braucht kein Prophet zu sein, um vorauszusagen, dass dabei dem Staat unermessliche Kosten entstehen werden und die Juristen und Gerichte trotzdem nicht arbeitslos werden.

Die natürlichste, wirkungsvollste und günstigste Lösung für dieses Problem liegt in den beiden leicht abgewandelten Sprichwörtern: "In der Familie muss beginnen, was leuchten soll im Vaterland" und "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans - wenn überhaupt - nur noch mit grossem Aufwand." Diese Lebensweisheiten brauchen keinen Eintrag in der Bundesverfassung.

2. Zu den Anforderungen an Friedensdienst leistende Personen im Ausland: Die Initiative sieht vor, dass vor allem jene Personen zivilen Friedensdienst leisten können, die der Gesellschaft anders als durch Militärdienst dienen möchten. Das führt bei Friedenseinsätzen im Ausland unweigerlich zu [PAGE 810] Schwierigkeiten. Die Schweiz kann es sich nicht leisten, Personal im Ausland einzusetzen, das nicht den hohen Anforderungen entspricht, wie sie beim Einsatz im Schweizerischen Katastrophenhilfekorps gefordert werden.

Schon in seiner Antwort auf die Motion Mugny 00.3241, "Schaffung eines zivilen Katastrophenhilfekorps", weist der Bundesrat darauf hin, dass sich die Hilfeleistungen der humanitären Hilfe des Bundes und des SKH nach den Bedürfnissen im Einsatzland richten, gezielt und kurzfristig erfolgen und in hoher Professionalität wie in Respektierung der lokalen Gegebenheiten und unter Miteinbezug der einheimischen Bevölkerung durchgeführt werden müssen.

Entsprechend erfolgt die Bewerbung für das Schweizerische Katastrophenhilfekorps zwar freiwillig, die Aufnahme ist jedoch das Ergebnis eines strengen Selektionsverfahrens, das nicht nur berufliche, sondern auch persönliche Qualifikationen umfasst. Es braucht Personen, die sich in eine klare Hierarchie einfügen können, Sozialkompetenz bewiesen haben, fachlich und sprachlich überdurchschnittlich kompetent sind und Auslanderfahrung mitbringen. Antimilitarismus allein genügt nicht, um für den Friedensdienst im Ausland eingesetzt werden zu können.

Darum beantrage ich Ihnen, die vorliegende Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.